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Verfasst am: 26.09.08, 10:45 Titel: Produkte kaufen und weiterverkaufen rechtlich so möglich?
Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage:
Ist es jedem (angemeldetes Gewerbe/Gewerbeschein vorausgesetzt) gestattet, Produkte in x-beliebigen Geschäften zu kaufen und diese (z.B. über einen Online-Shop) als Neuware gewinnbringend weiterzuverkaufen?
In manchen Geschäften heißt es in deren Werbungen gelegentlich "Abnahme nur in haushaltsüblichen Mengen, nicht zum Weiterverkauf bestimmt". Ist diese Klausel in Werbeprospekten/Angeboten bindend?
Oder wäre müssten Produkte, die als Neuware weiterverkauft werden, generell von Großhändlern oder direkt vom Hersteller bezogen werden?
Vielen Dank und viele Grüße,
Paddy _________________ Das wichtigste ist, wenn ich sterbe:
Begrabt mich in Hamburger Erde.
Verfasst am: 26.09.08, 15:42 Titel: Re: Produkte kaufen und weiterverkaufen rechtlich so möglich
Paddy82 hat folgendes geschrieben::
Ist es jedem (angemeldetes Gewerbe/Gewerbeschein vorausgesetzt) gestattet, Produkte in x-beliebigen Geschäften zu kaufen und diese (z.B. über einen Online-Shop) als Neuware gewinnbringend weiterzuverkaufen?
Das ist erlaubt.
Probleme gibt es nur im Falle der Gewährleistung, da bei dieser Lieferkette kein Rückgriff gemäß § 478 auf den Lieferanten möglich ist. Dadurch trägt er fast das gesammte Risiko der Gewährleistung gegenüber seinen Käufern.
Gilt wenn die Käufer Verbraucher sind. _________________ Helpdesk: "Und was sehen Sie auf Ihrem Bildschirm?"
Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat"
Wäre es einer Person (ordnungsgemäße Gewerbeanmeldung wieder vorausgesetzt) auch erlaubt, aus gekauftem Holz und anderen Materialien ein Produkt herzustellen und dieses zu vertreiben, ohne dass diese Person einen handwerklichen Beruf erlernt hat (sondern z.B. Industriekaufmann) oder gar keinen Gesellen- oder Meisterbrief hat? _________________ Das wichtigste ist, wenn ich sterbe:
Begrabt mich in Hamburger Erde.
Es gibt Handwerksberufe die erfordern eine Ausbildung bzw. Meisterzwang. Das liegt natürlich auch an den Produkten die erstellt werden. Hier wäre es ratsam, bei der Handwerkskammer anzufragen. _________________ Helpdesk: "Und was sehen Sie auf Ihrem Bildschirm?"
Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat"
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