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wir, mein Mann und ich, haben für unsere Fa. eine Kanzlei, die sich um all unsere geschäftliche, juristische Vorgänge kümmert.
Nun lebe ich mit meinem Mann seit 9 Monaten getrennt. Die Fa. läuft nach wie vor
auf uns Beide.
Nun "berät" eine Anwältin aus der Kanzlei meinen noch Ehemann. Auch schriftliche
Konversation ist bereits ausgetauscht.
Frage: Darf die Anwältin das? Sie hatte mal angedeutet, dass sie das eigentlich nicht dürfte.
Wie ist die Rechtslage.
Die Anschlussfrage:
Die Anwältin hat beim Amtsgericht Dokumente über ein Haus welches mir gehört, angefordert und meinem Ehemann zukommen lassen.
Ich wurde weder dazu befragt oder habe mein Einverständnis dazu erklärt.
Wie ist hier die Rechtslage?
Gruss racer
Ein Anwalt darf keine widerstreitenden Interessen vertreten. D.h., dass ein Anwalt nicht den Ehemann und die Ehefrau z.B. zu Scheidung und Unterhalt beraten/vertreten darf.
Der Anwalt darf jedoch den Ehemann zur Scheidung und die Ehefrau zum Verkehrsunfall beraten.
Man sollte sich jedoch als Anwalt nach Möglichkeit um diese Konstellalation drücken, um nicht dem Vorwurf ausgesetzt zu werden, sich beim "wertvolleren" Mandanten mehr Mühe zu geben.
Was die Dokumente vom AG angeht, müsste man wissen, welche Dokumente es sind und wie diese Dokumente ans AG gekommen sind. Wenn es z.B. Beweismittel waren, die in einem Prozess der gemeinsamen Firma eingebracht waren, sehe ich kein rechtliches Problem´, auch wenn sie nur die Frau betreffen. _________________ _______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
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