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Verfasst am: 30.09.08, 15:29 Titel: Widerruf von Verträgen
Hallo,
ich hätte gerne einen guten und schnellen Tip in folgendem fiktiven Fall:
A steht am Bahnhof und wartet auf seinen Zug. Während der Wartezeit kommt eine Person (B) auf A zu und schlägt ihr einen neuen Handytarif (natürlich zu TOP-Konditionen) vor. A gibt seine Daten und heraus und noch während des Gesprächs bekommt A einen Anruf von einem vermeintlichen Call-Center des Handyanbieters, zur "Überprüfung der Daten".
Während A durch das Telefonat abgelenkt ist "ergaunert" B eine Unterschrift von A und macht sich, ohne eine Durchschrift des Vertrags dazulassen, aus dem Staub.
Nun möchte A (einen Tag nach dem Ereigniss) den Vertrag widerrufen. Der Handyanbieter ist ihm bekannt und er möchte sich direkt an diesen wenden.
Auf welcher Grundlage kann A den Widerruf begründen?
Gruß
Morris _________________ "Denken ist die schwerste Arbeit, die es gibt. Wahrscheinlich ist das der Grund, warum sich so wenige Leute damit beschäftigen."
Henry Ford (1863-1947)
Über die Frage, ob A sagen wir mal weitsichtig und klug gehandelt hat möchte ich hier eigentlich nicht wirklich sprechen. Die Antwort bringt einem ja schon der gesunde Menschenverstand. Könnte sein, daß C daß A auch schon gesagt hat. Und das "ergaunert" stand ja auch absichtlich in " ". Immerhin wurde A ja nicht zu etwas gezwungen, sie wurde nur sehr geschickt verwirrt und abgelenkt.
Aber in diesem fiktiven Fall könnte es so gewesen sein, daß A ein sehr junge (vielleicht auch geringfügig naive) Frau ist, die nach der Arbeit sehr unter Zeitdruck stand (ihr Zug kommt sofort), sie am Telefon (im Gespräch mit dem Netzanbieter) sehr (über-/) gefordert war und B ständig an ihr herumzuppelte, dazwischen redete und selber auch enormen Zeitdruck vorgab, bis sie "endlich" unterschrieb.
Deswegen ist der Erwerb der Unterschrift wohl nicht unrechtmäßig, sicherlich aber wohl gegen die Belange des Anstand. Aber das ist nur meine bescheidene Meinung
Aber zurück zur Ausgangsfrage. Worauf kann A sich berufen, um den Vertragsschluss rückgängig zu machen?
AGBs fehlen ihr ja und eine Durchschrift ebenfalls. _________________ "Denken ist die schwerste Arbeit, die es gibt. Wahrscheinlich ist das der Grund, warum sich so wenige Leute damit beschäftigen."
Henry Ford (1863-1947)
Naja, man fragt sich halt irgendwann schon, warum die Leute gerade, wenn sie es eilig haben und unter Druck stehen, irgendwelche Verträge mit irgendwem schließen, der gerade mal vorbei kommt. Der Gesetzgeber kommt garnicht hinterher mit der Normierung von Verbraucherschutzgesetzen, um die Leute vor sich selbst zu schützen.....
Es könnte eine Fall des § 312 BGB vorliegen iSd. Abs. 1 Ziff. 3. Die Widerrufsfrist beträgt derzeit mangels Belehrung 6 Monate. Ob das tatsächlich so ist, kann aber hier nicht festgestellt werden.
Das hast Du sehr schön ausgedrückt. Da kann ich nur vollkommen zustimmen.
Herzlichen Dank für die schnelle Antwort! _________________ "Denken ist die schwerste Arbeit, die es gibt. Wahrscheinlich ist das der Grund, warum sich so wenige Leute damit beschäftigen."
Henry Ford (1863-1947)
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