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recht.de :: Thema anzeigen - Eigentumsrechte bei WEG-Sondereigentum ? Komplizierter Sachv
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Eigentumsrechte bei WEG-Sondereigentum ? Komplizierter Sachv

 
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pragmatiker
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Anmeldungsdatum: 25.07.2007
Beiträge: 1047

BeitragVerfasst am: 15.08.08, 19:54    Titel: Eigentumsrechte bei WEG-Sondereigentum ? Komplizierter Sachv Antworten mit Zitat

komplizierter sachverhalt in kürze:
ein erbauer eines mehrfamilienhauses welches von anfang an in sondereigentum aufgeteilt ist verkauft nach und nach die wohnungen einzeln.
in der teilungserklärung werden die einzelnen wohnungen im grundrissplan mit nummern 1 - 6 bezeichnet und das dazugehörige (?) sondereigentum wie folgt:
die kellerräume ebenfalls mit 1 - 6, die garagen mit römischen Zahlen I -VI.
in der teilungserklärung steht lediglich: zu den wohnungen gehört das im aufteilungsplan mit der gleichen nummer gekennzeichnete sondereigentum.

Wohnung nummer 5 und 6 ist von anfang an eine wohnung ohne trennwände (und auch doppelt so groß wie die anderen wohnungen), kellerraum 5 und 6 ist von anfang an ein großer raum mit einer tür und garage nummer V und VI ist von anfang an eine doppelgarage.

später als die wohnungen verkauft werden, kauft käufer der wohnung 1 die garagen 2 und 3, käufer von whg. 2 die hälfte der doppelgarage mit nummer V , käufer der wohnung 5/6 die garage 4 und käufer von wohnung 3 die andere hälfte der doppelgarage mit nummer VI.

es gab keine änderung der teilungserklärung.

ich habe jetzt den verdacht, der notar hat nicht aufgepasst und den käufern sondereigentum verkauft, welches gar nicht zu ihrer wohnung gehört.
selbst wenn der verkäufer ja eigentümer aller wohnungen war, kann mE nach nicht entgegen der teilungserklärung "durcheinander " verkauft werden.

den käufern ist das jetzt aufgefallen und insbesondere die käufer der halben doppelgarage sind der auffassung, zu ihrer wohnung gehört nach teilungserklärung die einzelgaragen mit den nummern II und III und der käufer der wohnung 1 habe nur auch garage 1 kaufen können, garage 2 und 3 aber hätte dieser nur kaufen können, wenn die teilungserklärung vorher entsprechend geändert worden wäre. die käufer der doppelwohnung 5/6 sind ebenfalls der auffassung, lt. teilungerklärung stehe ihnen die doppelgarage zu.

wer kennt sich hier aus ?
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UHU-1
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Anmeldungsdatum: 13.08.2008
Beiträge: 287
Wohnort: Zentrum der Macht

BeitragVerfasst am: 15.08.08, 21:41    Titel: Antworten mit Zitat

Kein komplizierter Sachverhalt:

Es wird davon ausgegangen, dass für die Wohnungen jeweils Wohnungs- und für die Garagen jeweils Teileintumsgrundbuchblätter angelegt worden sind.

Insoweit ist die Teilungserklärung auch nicht zu beanstanden.

Auch der Verkauf der einzelnen Wohnungen bzw. der einzelnen Garagen ist nicht zu bemängeln.

Der Notar hat richtig gehandelt.

Hier stellt sich nur die Frage, ob die jeweiligen Käufer bei Abschluss des Kaufvertrages auch die Teilungserklärung eingesehen haben, um die Lage der Wohnungs- bzw. Teileigentume festzustellen.

Das die Lage der jeweiligen Wohnung bzw. Garage identifizierbar ist, ergibt sich aus der Eintragung im Bestandsverzeichnis mit der Bezugnahme auf die Teilungserklärung.
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pragmatiker
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.07.2007
Beiträge: 1047

BeitragVerfasst am: 16.08.08, 12:40    Titel: Antworten mit Zitat

UHU-1 hat folgendes geschrieben::
Kein komplizierter Sachverhalt:

Es wird davon ausgegangen, dass für die Wohnungen jeweils Wohnungs- und für die Garagen jeweils Teileintumsgrundbuchblätter angelegt worden sind.

Insoweit ist die Teilungserklärung auch nicht zu beanstanden.

Auch der Verkauf der einzelnen Wohnungen bzw. der einzelnen Garagen ist nicht zu bemängeln.

Der Notar hat richtig gehandelt.

Hier stellt sich nur die Frage, ob die jeweiligen Käufer bei Abschluss des Kaufvertrages auch die Teilungserklärung eingesehen haben, um die Lage der Wohnungs- bzw. Teileigentume festzustellen.

Das die Lage der jeweiligen Wohnung bzw. Garage identifizierbar ist, ergibt sich aus der Eintragung im Bestandsverzeichnis mit der Bezugnahme auf die Teilungserklärung.


hi uhu, auch hier unterwegs Sehr glücklich

woran erkenne ich, ob für die garagen teileigentumsgrundbuchblätter angelegt worden sind ?
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UHU-1
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.08.2008
Beiträge: 287
Wohnort: Zentrum der Macht

BeitragVerfasst am: 16.08.08, 23:35    Titel: Antworten mit Zitat

pragmatiker hat folgendes geschrieben::
hi uhu, auch hier unterwegs


Mit den Worten von Heinz Erhard: Dat läppert sich so zusammen.

Zitat:
woran erkenne ich, ob für die garagen teileigentumsgrundbuchblätter angelegt worden sind ?


Wenn für die Wohnungen und für die Garagen jeweils eine Eintragungsmitteilung vorliegt mit unterschiedlichen Grundbuchblattnummer.
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RechtsamWald
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 14.10.2005
Beiträge: 4711

BeitragVerfasst am: 17.08.08, 16:58    Titel: Antworten mit Zitat

(Ist mit aufgefallen) Sie machen Ihren Namen alle Ehre. Uhu ist ein Nachttier, daher wurde der Beitrag um 00:35 Uhr geschrieben
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Kegelnkannerauch
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Anmeldungsdatum: 29.09.2008
Beiträge: 3
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 29.09.08, 21:17    Titel: Antworten mit Zitat

So etwas ähnliches hatte ich selber einmal hier eingestellt und auch wie das Ganze ausgegangen ist. Mit Anwalt u.s.w....

Dies kann man im Foren Archiv Immobilienrecht nachlesen. Titel: Ist eingetragenes Sondereigentum anfechtbar? Ende 2007 geklärt.

Ich hoffe es hilft. Winken

Klipp und klar war nachher: Was im Grundbuch steht ist Rechtens.

Viel Glück und gute Nerven !
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CruNCC
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Anmeldungsdatum: 01.01.2007
Beiträge: 2239
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 30.09.08, 19:23    Titel: Antworten mit Zitat

Kegelnkannerauch hat folgendes geschrieben::


Klipp und klar war nachher: Was im Grundbuch steht ist Rechtens.

...und für die "Erkenntnis" muss man einen Rechtsstreit führen?

Der Kaufvertrag wird anhand des Grundbucheintrags abgefasst.
Wenn die Grundbucheintragung nicht mit den tatsächlichen Gegebenheiten (z.B. statt zwei einzelner Keller ein großer) übereinstimmt, hat man ein Problem.
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Kegelnkannerauch
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Anmeldungsdatum: 29.09.2008
Beiträge: 3
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 01.10.08, 10:02    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn man die "passenden" Nachbarn dazu hat, muss man einen Rechtsstreit führen, ja leider.

Es war ja für jeden alles schwarz auf weiß nachzulesen, doch das wollten die Nachbarn nun mal nicht glauben..... Mit den Augen rollen

Das war denen fast 2.500 € wert
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