| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
pragmatiker FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.07.2007 Beiträge: 1047
|
Verfasst am: 15.08.08, 19:54 Titel: Eigentumsrechte bei WEG-Sondereigentum ? Komplizierter Sachv |
|
|
komplizierter sachverhalt in kürze:
ein erbauer eines mehrfamilienhauses welches von anfang an in sondereigentum aufgeteilt ist verkauft nach und nach die wohnungen einzeln.
in der teilungserklärung werden die einzelnen wohnungen im grundrissplan mit nummern 1 - 6 bezeichnet und das dazugehörige (?) sondereigentum wie folgt:
die kellerräume ebenfalls mit 1 - 6, die garagen mit römischen Zahlen I -VI.
in der teilungserklärung steht lediglich: zu den wohnungen gehört das im aufteilungsplan mit der gleichen nummer gekennzeichnete sondereigentum.
Wohnung nummer 5 und 6 ist von anfang an eine wohnung ohne trennwände (und auch doppelt so groß wie die anderen wohnungen), kellerraum 5 und 6 ist von anfang an ein großer raum mit einer tür und garage nummer V und VI ist von anfang an eine doppelgarage.
später als die wohnungen verkauft werden, kauft käufer der wohnung 1 die garagen 2 und 3, käufer von whg. 2 die hälfte der doppelgarage mit nummer V , käufer der wohnung 5/6 die garage 4 und käufer von wohnung 3 die andere hälfte der doppelgarage mit nummer VI.
es gab keine änderung der teilungserklärung.
ich habe jetzt den verdacht, der notar hat nicht aufgepasst und den käufern sondereigentum verkauft, welches gar nicht zu ihrer wohnung gehört.
selbst wenn der verkäufer ja eigentümer aller wohnungen war, kann mE nach nicht entgegen der teilungserklärung "durcheinander " verkauft werden.
den käufern ist das jetzt aufgefallen und insbesondere die käufer der halben doppelgarage sind der auffassung, zu ihrer wohnung gehört nach teilungserklärung die einzelgaragen mit den nummern II und III und der käufer der wohnung 1 habe nur auch garage 1 kaufen können, garage 2 und 3 aber hätte dieser nur kaufen können, wenn die teilungserklärung vorher entsprechend geändert worden wäre. die käufer der doppelwohnung 5/6 sind ebenfalls der auffassung, lt. teilungerklärung stehe ihnen die doppelgarage zu.
wer kennt sich hier aus ? _________________ Ich freue mich über Eure ehrlichen Bewertungen (einfach auf den grünen Punkt unter meinem Benutzernamen klicken und los geht´s) |
|
| Nach oben |
|
 |
UHU-1 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.08.2008 Beiträge: 287 Wohnort: Zentrum der Macht
|
Verfasst am: 15.08.08, 21:41 Titel: |
|
|
Kein komplizierter Sachverhalt:
Es wird davon ausgegangen, dass für die Wohnungen jeweils Wohnungs- und für die Garagen jeweils Teileintumsgrundbuchblätter angelegt worden sind.
Insoweit ist die Teilungserklärung auch nicht zu beanstanden.
Auch der Verkauf der einzelnen Wohnungen bzw. der einzelnen Garagen ist nicht zu bemängeln.
Der Notar hat richtig gehandelt.
Hier stellt sich nur die Frage, ob die jeweiligen Käufer bei Abschluss des Kaufvertrages auch die Teilungserklärung eingesehen haben, um die Lage der Wohnungs- bzw. Teileigentume festzustellen.
Das die Lage der jeweiligen Wohnung bzw. Garage identifizierbar ist, ergibt sich aus der Eintragung im Bestandsverzeichnis mit der Bezugnahme auf die Teilungserklärung. |
|
| Nach oben |
|
 |
pragmatiker FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.07.2007 Beiträge: 1047
|
Verfasst am: 16.08.08, 12:40 Titel: |
|
|
| UHU-1 hat folgendes geschrieben:: | Kein komplizierter Sachverhalt:
Es wird davon ausgegangen, dass für die Wohnungen jeweils Wohnungs- und für die Garagen jeweils Teileintumsgrundbuchblätter angelegt worden sind.
Insoweit ist die Teilungserklärung auch nicht zu beanstanden.
Auch der Verkauf der einzelnen Wohnungen bzw. der einzelnen Garagen ist nicht zu bemängeln.
Der Notar hat richtig gehandelt.
Hier stellt sich nur die Frage, ob die jeweiligen Käufer bei Abschluss des Kaufvertrages auch die Teilungserklärung eingesehen haben, um die Lage der Wohnungs- bzw. Teileigentume festzustellen.
Das die Lage der jeweiligen Wohnung bzw. Garage identifizierbar ist, ergibt sich aus der Eintragung im Bestandsverzeichnis mit der Bezugnahme auf die Teilungserklärung. |
hi uhu, auch hier unterwegs
woran erkenne ich, ob für die garagen teileigentumsgrundbuchblätter angelegt worden sind ? _________________ Ich freue mich über Eure ehrlichen Bewertungen (einfach auf den grünen Punkt unter meinem Benutzernamen klicken und los geht´s) |
|
| Nach oben |
|
 |
UHU-1 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.08.2008 Beiträge: 287 Wohnort: Zentrum der Macht
|
Verfasst am: 16.08.08, 23:35 Titel: |
|
|
| pragmatiker hat folgendes geschrieben:: | | hi uhu, auch hier unterwegs |
Mit den Worten von Heinz Erhard: Dat läppert sich so zusammen.
| Zitat: | | woran erkenne ich, ob für die garagen teileigentumsgrundbuchblätter angelegt worden sind ? |
Wenn für die Wohnungen und für die Garagen jeweils eine Eintragungsmitteilung vorliegt mit unterschiedlichen Grundbuchblattnummer. |
|
| Nach oben |
|
 |
RechtsamWald Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 14.10.2005 Beiträge: 4711
|
Verfasst am: 17.08.08, 16:58 Titel: |
|
|
(Ist mit aufgefallen) Sie machen Ihren Namen alle Ehre. Uhu ist ein Nachttier, daher wurde der Beitrag um 00:35 Uhr geschrieben _________________ Sie sind hier im Forum Deutsches Recht.
Es gibt grundsätzlich zwei Standpunkte - meinen und den falschen. (D. B.)
Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die Dummheit. (A. E.) |
|
| Nach oben |
|
 |
Kegelnkannerauch noch neu hier
Anmeldungsdatum: 29.09.2008 Beiträge: 3 Wohnort: NRW
|
Verfasst am: 29.09.08, 21:17 Titel: |
|
|
So etwas ähnliches hatte ich selber einmal hier eingestellt und auch wie das Ganze ausgegangen ist. Mit Anwalt u.s.w....
Dies kann man im Foren Archiv Immobilienrecht nachlesen. Titel: Ist eingetragenes Sondereigentum anfechtbar? Ende 2007 geklärt.
Ich hoffe es hilft.
Klipp und klar war nachher: Was im Grundbuch steht ist Rechtens.
Viel Glück und gute Nerven ! |
|
| Nach oben |
|
 |
CruNCC FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 01.01.2007 Beiträge: 2239 Wohnort: Baden-Württemberg
|
Verfasst am: 30.09.08, 19:23 Titel: |
|
|
| Kegelnkannerauch hat folgendes geschrieben:: |
Klipp und klar war nachher: Was im Grundbuch steht ist Rechtens. |
...und für die "Erkenntnis" muss man einen Rechtsstreit führen?
Der Kaufvertrag wird anhand des Grundbucheintrags abgefasst.
Wenn die Grundbucheintragung nicht mit den tatsächlichen Gegebenheiten (z.B. statt zwei einzelner Keller ein großer) übereinstimmt, hat man ein Problem. |
|
| Nach oben |
|
 |
Kegelnkannerauch noch neu hier
Anmeldungsdatum: 29.09.2008 Beiträge: 3 Wohnort: NRW
|
Verfasst am: 01.10.08, 10:02 Titel: |
|
|
Wenn man die "passenden" Nachbarn dazu hat, muss man einen Rechtsstreit führen, ja leider.
Es war ja für jeden alles schwarz auf weiß nachzulesen, doch das wollten die Nachbarn nun mal nicht glauben.....
Das war denen fast 2.500 € wert |
|
| Nach oben |
|
 |
|