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Zeltplatznutzung

 
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Manson
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 30.09.2008
Beiträge: 2
Wohnort: 67269 Grünstadt

BeitragVerfasst am: 01.10.08, 18:36    Titel: Zeltplatznutzung Antworten mit Zitat

Hallo,

es gibt einen Zeltplatz mit angrenzendem Parkplatz, wofür ein Landrat verantwortlich ist.

Das parken auf dem Zeltplatzgelände ist kostenfrei, kann aber nicht garantiert werden. In diesem Fall kann das Auto auf dem angrenzenden Parkplatz ebenfalls kostenfrei abgestellt werden. Eine Parkkarte erhält man an der Rezeption und legt diese gut sichtbar in den PKW.
Das Duschen ist ebenfalls keine Leistung, die in der Preisliste auftaucht.

Einmal im Jahr findet dort ein Musikfestival statt. Man kann ein Kombi-Ticket zum Sonderpreis (weniger als der normale Camper zahlt) erwerben, das auch "Zeltplatznutzung und Duschen" beinhaltet. Die PKW´s der Festivalbesucher können auf dem angrenzenden Parkplatz abgestellt werden. Allerdings erhalten diese Gäste keine Parkkarte. Diese müssen jeden Tag sich eine Tageskarte am Parkschein-Automaten ziehen. Die Parkgebühren können auch nicht für die Dauer des Festivals einmal komplett gezahlt werden.
An den Veranstaltungstagen wurden verstärkt Kontrollen der "Parksünder" wegen durchgeführt.

Nach meinem Rechtsverständnis beinhaltet die Nutzung des Zeltplatzes alles, was nicht in der Preisliste als zusätzliche kostenpflichtige Leistung aufgeführt ist. Wie oben schon erwähnt, Duschen und Parken sind nicht auf der Preisliste aufgeführt.

Können die Besucher des Festivals ebenfalls wie die regulären Camper an der Rezeption einen Parkschein einfordern?

Sollten Parkgebühren in dem Fall doch gerechtfertigt sein, haben diese Gäste Anspruch auf die Möglichkeit, diese Kosten einmalig komplett zu zahlen?

Wäre schön, wenn mir jemand Auskunft geben könnte.
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nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 01.10.08, 20:38    Titel: Antworten mit Zitat

Manson hat folgendes geschrieben::
Können die Besucher des Festivals ebenfalls wie die regulären Camper an der Rezeption einen Parkschein einfordern?

Nö. Es gibt ein Kombi-Ticket zum Sonderpreis, dass offenbar nicht die kostenfreie Nutzung des Parkplatzes beinhaltet. Wer zu welchen Bedingungen auf dem Parkplatz parkt, bestimmt letztendlich der Eigentümer - nennt sich Vertragsfreiheit. Geschockt

Manson hat folgendes geschrieben::
Sollten Parkgebühren in dem Fall doch gerechtfertigt sein, haben diese Gäste Anspruch auf die Möglichkeit, diese Kosten einmalig komplett zu zahlen?

Auch da würde ich sagen: Nö Winken
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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Manson
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 30.09.2008
Beiträge: 2
Wohnort: 67269 Grünstadt

BeitragVerfasst am: 02.10.08, 17:46    Titel: Vielen Dank! Antworten mit Zitat

Ist zwar nicht die Antwort, die ich mir erhofft habe, aber trotzdem vielen Dank.
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