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Verfasst am: 30.09.08, 13:47 Titel: Maklerkosten bei Hausverkauf vor bzw. nach Scheidung
Hallo...
man nehme folgendes an:
Herr und Frau W. beschließen sich sceiden zu lassen. Innerhalb des Trennungsjahres frägt Herr W. über die RA der Frau W. an ob diese einem Hausverkauf zu stimmt, er wolle sich darum kümmern bzw. evtl. einen Makler beauftragen.
Frau W. stimmt dem Hausverkauf zu.
Herr W. macht einen "Exclusiv-Vertrag" mit einem Makler.
Es werden einige Besichtigungen mit evtl. Käufern durchgeführt.
Frau W. duldet dies wie vereinbart.
Nun ist die Scheidung vollzogen und das Haus ist immer noch nicht verkauft.
Frau W. hat bis Dato trotz Anfrage beim Makler keinen Einblick in den "Exclusiv-Vertrag" bekommen.
Fr. W. weist den Makler darauf hin das Sie weder eine Unterschrift geleistet hat noch mit der Preisangabe (viel zu niedrig) des Maklers einverstanden ist.
Der Makler gewährt nach wie vor keinen Einblick in den Vertrag und weist sämtliche Anfragen von Frau W. mit der Begründung ab, Zitat: "Sie sind nicht mein Ansprechpartner, sondern Herr W.".
Wie ist die Rechtslage?
Muss der Makler die Preise mit Fr. W. absprechen bevor er Sie veröffentlicht?
Muss der Makler Einblick in den Vertrag gewähren?
Muss Fr. W. Maklergebühren / Schadenersatz bezahlen wenn Sie das Haus selbst verkauft, auch wenn Sie Ihn nicht beauftragt hat sondern ihr Ex-Mann? _________________ MfG
Dummy2008
PS: Wer Rechtschreibfehler findet, kann Sie gerne behalten
grundsätzlich können Herr und Frau W das Haus nur gemeinsam Verkaufen.
dieser Prämisse muss alles andere untergeordnet werden. Wenn Frau W einen Käufer findet und es mit diesem zum Abschluss kommt, hat der Makler m.e. keinen courtage Anspruch, allenfalls einen Schadensersatzanspruch gegen Herrn W.
Ob der vom Makler angesetzte Preis zu niederig ist, wage ich zu bezweifeln. Sonst wäre der Verkauf schon lange erledigt. Makler setzen eher einen zu hohen Preis an, das steigert schliesslich die Courtage. _________________ .........geschmeidig wie zwei Flachmänner®
Ob der vom Makler angesetzte Preis zu niederig ist, wage ich zu bezweifeln. Sonst wäre der Verkauf schon lange erledigt. Makler setzen eher einen zu hohen Preis an, das steigert schliesslich die Courtage.
Das Haus hat allein einen Wert von ca. 350.000 €, es wurde anfänglich mit 250.000 € angeboten, dann auf 220 T. und dann auf 189 T. gesenkt (da waren beide noch verheiratet).
Nun nachdem die Scheidung rechtskräftig ist braucht Herr W. scheinbar dringent Geld für die Unterhaltung seiner "neuen Flamme".
Da jedoch noch eine Bankschuld von ca. 90.000 zu bezahlen ist will Herr W. das Thema schnellstmöglich abschließen und hat seinen Makler angewiesen diesen Preis zu veranschlagen.
PS: Hinzu kommt nun eine ständige Belästigung durch die Nachbarn, die den Preis von 149 T. bei dem Makler gesehen haben.
Frau W. muss sich nun ständig die Beschimpfungen der Nachbarn anhören warum Sie es über einen Makler für 149 T. verkauft wenn sie mind./ca. 179 T. haben möchte. _________________ MfG
Dummy2008
PS: Wer Rechtschreibfehler findet, kann Sie gerne behalten
mit dem wert eines hauses ist es immer so eine sache. verkauft wird es schliesslich für den preis, den der markt hergibt. _________________ .........geschmeidig wie zwei Flachmänner®
...... ständige Belästigung durch die Nachbarn, die den Preis von 149 T. bei dem Makler gesehen haben.
Frau W. muss sich nun ständig die Beschimpfungen der Nachbarn anhören warum Sie es über einen Makler für 149 T. verkauft wenn sie mind./ca. 179 T. haben möchte.
Es bleibt Frau W unbenommen, das Haus für 179.000 oder auch für 350.000,- zu verkaufen. Sie schuldet dem Makler keine Courtage, weil sie ihn ja nicht beauftragt hat - wie J_Denver bereits korrekt dargelegt hat.
Wenn sich Herr W und Frau W nicht über den Verkauf einig werden, kann jeder der beiden Eigentümer auch die Teilungsversteigerung (Versteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft) durchsetzen.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
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