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Sondereigentum - Parkplatz in der Tiefgarage

 
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majo1
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 29.09.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 29.09.08, 20:01    Titel: Sondereigentum - Parkplatz in der Tiefgarage Antworten mit Zitat

Hallo..ich würde mich freuen, wenn ich zu meinem Problem ganz tolle Antworten eingestellt bekomme. Meine Frau und ich wohnen in einer Eigentumgemeinschaft, 6 Parteien. In der Tiefgarage gibt es Stellplätze, alle Stellplätze sind SONDEREIGENTUM, der jeweiligen Partei.

4 Stellplätze sind Doppelparker aus verzinkten Stahl und nach 10 Jahren sehr rostig. Sie müssen überholt werden.

2 Parteien besitzen keinen dieser Doppelparker.

Wenn nun die Doppelparker erneuert werden müssen, kann es sehr teuer werden. Müssen sich die 2 Parteien an dem Kosten des SONDEREIGENTUMS der 4 anderen Parteien beteiligen?

Wie ist hier die Rechtslage?
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 29.09.08, 21:44    Titel: Antworten mit Zitat

Ein bißchen Mühe bei der Suche des richtigen Forums hätte man sich schon geben können..
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Dino71065
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 28.07.2007
Beiträge: 189

BeitragVerfasst am: 29.09.08, 22:13    Titel: Antworten mit Zitat

Verzingter Stahl, rostet nicht! vorausgesetzt es ist vom Fachmann!
Als Beispiel: Wir haben ein Überdach/Carport für einen Wohnwagen von 9,50m Länge, das ist ebenfalls verzingter Stahl seit über 15 Jahren? und da gibt es nicht eine Roststelle!

""Wenn nun die Doppelparker erneuert werden müssen, kann es sehr teuer werden. Müssen sich die 2 Parteien an dem Kosten des SONDEREIGENTUMS der 4 anderen Parteien beteiligen?""

Bei Sondereigentum sollte das Problem bei jedem selber liegen.

Gruß
Dino71065
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Lucky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 01.10.08, 22:10    Titel: Re: Sondereigentum - Parkplatz in der Tiefgarage Antworten mit Zitat

majo1 hat folgendes geschrieben::
...... alle Stellplätze sind SONDEREIGENTUM, .....
Müssen sich die 2 Parteien an dem Kosten des SONDEREIGENTUMS der 4 anderen Parteien beteiligen?

Nein. Für Sondereigentum ist jeder selbst zuständig. Nur bei Gemeinschaftseigentum gilt die Kostentragungspflicht der Gemeinschaft.
MfG
Lucky
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RM
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 02.10.08, 07:41    Titel: Re: Sondereigentum - Parkplatz in der Tiefgarage Antworten mit Zitat

Lucky hat folgendes geschrieben::
majo1 hat folgendes geschrieben::
...... alle Stellplätze sind SONDEREIGENTUM, .....
Müssen sich die 2 Parteien an dem Kosten des SONDEREIGENTUMS der 4 anderen Parteien beteiligen?

Nein. Für Sondereigentum ist jeder selbst zuständig. Nur bei Gemeinschaftseigentum gilt die Kostentragungspflicht der Gemeinschaft.
MfG
Lucky


So ist es...

In konkreten Fall werden die Doppelparker allerdings nicht sondereigentumsfähig und damit zwangsläufig Gemeinschaftseigentum sein. Für die restlichen Stellplätze wäre eine Prüfung des tatsächlichen Sachverhalts angebracht. Möglicherweise liegt kein Sondereigentum, sondern nur ein Sondernutzungsrecht vor. Damit wären auch diese Stellplätze Gemeinschaftseigentum. Die Kosten wären dann durch die Gemeinschaft zu tragen. Die Kostenverteilung erfolgt nach den bestehenden Vereinbarungen (Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung) oder, falls es dazu keine Vereinbarungen gibt, nach dem Gesetz.
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RechtsamWald
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Anmeldungsdatum: 14.10.2005
Beiträge: 4711

BeitragVerfasst am: 02.10.08, 08:48    Titel: Antworten mit Zitat

Dino71065 hat folgendes geschrieben::
Verzingter Stahl, rostet nicht! Vorausgesetzt es ist vom Fachmann!
Auch Zink trägt sich ab und der Stahl kann dann rosten, DIN EN ISO 1461

Anscheinend sind es Duplexgaragen. Die einzelnen Stellplätze sind kein Sondereigentum, OLG Düsseldorf, 22.3.1999, ZMR 1999, 500. Die Parkfläche wandert in einem Raum und kann deshalb kein Sondereigentum werden. Nur die Duplexgarage als ganzes kann Sondereigentum werden.
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