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Ein Mandant ist unzufrieden mit seinem Anwalt wegen z.B. Versäumung von Terminen und plötzliche Meinungswechsel. Der Anwalt liest Unterlagen nicht gründlich durch und er gibt dem Mandant dem Eindruck er wäre nicht interessiert an der Sache (obwohl er das Gegenteil behauptet). Nun überlegt sich der Mandant ob er Anwalt wechseln soll und fragt sich welche Konsequenzen das haben könnten vom Erfolgsaussichten bis hin zu den schon entstanden Kosten wo er der Meinung ist, wegen den vielen Fehlern sollte er nicht alle Kosten tragen.
Hat jemand da Erfahrung?
Zu dem Thema gibt es hier im Unterforum bereits genug Beiträge, daher nochmals die Kurzzusammenfassung:
Die Gebühren sind entstanden.
Der nächste Anwalt erhält die selben Gebühren für die selbe Arbeit.
Der Gegner oder eine Rechtschutzversicherung zahlen nur einen Anwalt.
Nur wenn der Anwalt einen sehr sehr guten (und beweisbaren) Grund für die Kündigung liefert, verliert er seinen Gebührenanspruch (teilweise) oder schuldet Schadensersatz in Höhe der beim nächsten Anwalt entstehenden Gebühren.
Wenn der Anwalt Fehler macht und der Mandant hierdurch einen Schaden erleidet, haftet der Anwalt.
Die Erfolgsaussichten sind vom Anwaltswechsel nicht tangiert. Entweder die Sache hat Aussicht auf Erfolg oder nicht. _________________ _______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
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