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Verfasst am: 02.10.08, 14:44 Titel: Aufzeichnen von Telefonaten
Hallo in die Runde!
Aus gegebenem Anlass, trage ich mich mit dem Gedanken, Telefonate mit einer Hotline aufzuzeichnen, weil man bei jedem
Anruf jemand anderen dran hat und jedesmal andere Auskünfte bekommt, was uns jetzt in Nachteil gebracht hat.
Dazu habe ich natürlich auch schon den Herrn Goockel befragt und bin schlüssig nur beim §201 StGB gelandet.
Dazu mal folgende Fragen:
Das Wort an der Hotline ist "nicht öffentlich gesprochen"! Klar!
Aber: Ist es auch privat und schützenswert? Es geht ja ausschliesslich um meine Belange (zB Vertrag)
Wenn mir zu Beginn des Verbindungsaufbaus eine Ansage gemacht wird,
"Wir zeichnen Anrufe zu Qualitätssicherung auf, teilen Sie unserem
Mitarbeiter zu Beginn des Gespräches mit, wenn Sie nicht einverstanden sind"
ich muss dann noch etliche Fragen mittels Tastatureingabe bestätigen und es vergehen bis zum eigentlichen Gespräch
tlws deutlichst ÜBER 5-6 Minuten in der kostenpflichtigen Warteschleife, habe ich diese Aufforderung doch schon
wieder längst vergessen.
Bin ich dann immer noch rechtlich korrekt mit der Aufzeichnung einverstanden?
CU Eddy _________________ Die Signatur steht hier auf der Rückseite ---> bitte wenden
Verfasst am: 02.10.08, 15:28 Titel: Re: Aufzeichnen von Telefonaten
comicflyer hat folgendes geschrieben::
... und es vergehen bis zum eigentlichen Gespräch tlws deutlichst ÜBER 5-6 Minuten in der kostenpflichtigen Warteschleife, habe ich diese Aufforderung doch schon wieder längst vergessen.
Bin ich dann immer noch rechtlich korrekt mit der Aufzeichnung einverstanden?
CU Eddy
Ja. Und in Anlehnung an Ihren Autorennamen würde ich die Antwort mal so formulieren:
Auch wenn Ihr Erinnerungsvermögen innerhalb von 5-6 Minuten verflogen ist, bleibt Ihre Einverständniserklärung weiterhin bestehen, zumindest solange, wie sie nicht widerrufen worden ist. Notfalls notieren Sie Sich doch auf einen Zeittel auf, dass Sie einverstanden sind, dann wissen Sie es auch noch, wenn Sie es kurz danach vergessen haben.
Fragen Sie die Dame am anderen Ende doch auch, ob sie mit einer Aufzeichnung des Gespräches einverstanden ist. Sagen Sie, es würde ebenfalls der Qualitätssicherung dienen (Ihrem Gedächtnistraining).
Aber davon ab, ich denke, wenn das Gespräch auf der anderen Seite (mit Ihrem Einverständnis) aufgezeichnet wird, benötigen Sie gar keine Erlaubnis mehr zu einer Aufzeichnung Ihrerseits. Die Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes, z.B. wie hier bei einem Telefongespräch, ist in der Regel eine zweiseitige Sache. Wird diese einseitig (mit Einverständnis) aufgelöst, kann diese nicht zwingend für die andere Seite weiterbestehen. _________________ bombing for freedom is like fucking for virginity
___________________
Frauen klicken bitte nur auf den linken grünen Punkt, Männer bitte nur auf den rechten
alle anderen nutzen bitte den in der Mitte
Eine schöne Argumentation, die ich dann ggfls (natürlich auf eigene Rechnung) auf Standhaftigkeit prüfen werde
Ja, ich hab den Namen "comicflyer" schon nicht zu Unrecht
Ich betreibe RC-Modellflug und man darf den Namen auch ganz frei mit "Komischflieger" übersetzen
CU Eddy _________________ Die Signatur steht hier auf der Rückseite ---> bitte wenden
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