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Aufzeichnen von Telefonaten

 
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comicflyer
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.07.2005
Beiträge: 6
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 02.10.08, 14:44    Titel: Aufzeichnen von Telefonaten Antworten mit Zitat

Hallo in die Runde!

Aus gegebenem Anlass, trage ich mich mit dem Gedanken, Telefonate mit einer Hotline aufzuzeichnen, weil man bei jedem
Anruf jemand anderen dran hat und jedesmal andere Auskünfte bekommt, was uns jetzt in Nachteil gebracht hat.

Dazu habe ich natürlich auch schon den Herrn Goockel befragt und bin schlüssig nur beim §201 StGB gelandet.

Dazu mal folgende Fragen:
Das Wort an der Hotline ist "nicht öffentlich gesprochen"! Klar!
Aber: Ist es auch privat und schützenswert? Es geht ja ausschliesslich um meine Belange (zB Vertrag)

Wenn mir zu Beginn des Verbindungsaufbaus eine Ansage gemacht wird,
"Wir zeichnen Anrufe zu Qualitätssicherung auf, teilen Sie unserem
Mitarbeiter zu Beginn des Gespräches mit, wenn Sie nicht einverstanden sind"
ich muss dann noch etliche Fragen mittels Tastatureingabe bestätigen und es vergehen bis zum eigentlichen Gespräch
tlws deutlichst ÜBER 5-6 Minuten in der kostenpflichtigen Warteschleife, habe ich diese Aufforderung doch schon
wieder längst vergessen.
Bin ich dann immer noch rechtlich korrekt mit der Aufzeichnung einverstanden?

CU Eddy
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Leon6
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.04.2005
Beiträge: 613

BeitragVerfasst am: 02.10.08, 15:28    Titel: Re: Aufzeichnen von Telefonaten Antworten mit Zitat

comicflyer hat folgendes geschrieben::
... und es vergehen bis zum eigentlichen Gespräch tlws deutlichst ÜBER 5-6 Minuten in der kostenpflichtigen Warteschleife, habe ich diese Aufforderung doch schon wieder längst vergessen.
Bin ich dann immer noch rechtlich korrekt mit der Aufzeichnung einverstanden?
CU Eddy

Ja. Und in Anlehnung an Ihren Autorennamen würde ich die Antwort mal so formulieren:
Auch wenn Ihr Erinnerungsvermögen innerhalb von 5-6 Minuten verflogen ist, bleibt Ihre Einverständniserklärung weiterhin bestehen, zumindest solange, wie sie nicht widerrufen worden ist. Notfalls notieren Sie Sich doch auf einen Zeittel auf, dass Sie einverstanden sind, dann wissen Sie es auch noch, wenn Sie es kurz danach vergessen haben.

Fragen Sie die Dame am anderen Ende doch auch, ob sie mit einer Aufzeichnung des Gespräches einverstanden ist. Sagen Sie, es würde ebenfalls der Qualitätssicherung dienen (Ihrem Gedächtnistraining).

Aber davon ab, ich denke, wenn das Gespräch auf der anderen Seite (mit Ihrem Einverständnis) aufgezeichnet wird, benötigen Sie gar keine Erlaubnis mehr zu einer Aufzeichnung Ihrerseits. Die Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes, z.B. wie hier bei einem Telefongespräch, ist in der Regel eine zweiseitige Sache. Wird diese einseitig (mit Einverständnis) aufgelöst, kann diese nicht zwingend für die andere Seite weiterbestehen.
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comicflyer
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.07.2005
Beiträge: 6
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 02.10.08, 15:53    Titel: Antworten mit Zitat

Danke Leon für die erste Antwort!

Eine schöne Argumentation, die ich dann ggfls (natürlich auf eigene Rechnung) auf Standhaftigkeit prüfen werde Winken

Ja, ich hab den Namen "comicflyer" schon nicht zu Unrecht Sehr glücklich Lachen
Ich betreibe RC-Modellflug und man darf den Namen auch ganz frei mit "Komischflieger" übersetzen Lachen Lachen

CU Eddy
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