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Warum sind GEZ Gebühren Pflicht
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Fino
Gast





BeitragVerfasst am: 03.12.04, 03:11    Titel: Antworten mit Zitat

Achja.. und es gibt sie Wirklich ! die Leute die keine GEZ zahlen müssen !

wie man aus dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag entnehmen kann:

§ 5 Zweitgeräte, gebührenbefreite Geräte
(4) Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und die Landesmedienanstalten sind von der Rundfunkgebührenpflicht befreit
(5) Der Bundesminister für Post und Telekommunikation ist von der Rundfunkgebührenpflicht für seine Dienstgeräte befreit, soweit er diese im Zusammenhang mit seinen hoheitlichen Aufgaben bei der Verbreitung von Rundfunk zum Empfang bereithält.
(6) Rundfunkteilnehmer, die aufgrund Artikel 2 des Gesetzes vom 6. August 1964 zu dem Wiener Übereinkommen vom 18. April 1961 über diplomatische Beziehungen (BGBl. 1964 ll S. 957) oder entsprechender Rechtsvorschriften Vorrechte genießen, sind von der Rundfunkgebührenpflicht befreit.


gehört aber ein TV-und Radio gerät nicht zum Existensminnimum ?
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zocker
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 20.12.2004
Beiträge: 284

BeitragVerfasst am: 13.01.05, 16:22    Titel: Antworten mit Zitat

mich würde interessieren wie es in der Praxis aussieht.

Die Gebühren weden nicht bezahlt und können auch nicht eingetrieben werden. Laut Mahnschreiben der GEZ gibt es dann Bussgeld bis 1000 €.

Das kann auch nicht eingetrieben werden. Gibt es dann Haft? Oder wird der Fernseher beschlagnahmt?
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 13.01.05, 17:13    Titel: Antworten mit Zitat

zocker hat folgendes geschrieben::
Das kann auch nicht eingetrieben werden. Gibt es dann Haft? Oder wird der Fernseher beschlagnahmt?


Das ist wie immer, wenn man Schulden hat:
Zunächst käme die normale Zwangsvollstreckung und Pfändung bis zur gesetzlichen Grenze, ggfs. Abnahme der Eidesstattlichen Versicherung.
Fernseher werden in der Regel nicht beschlagnahmt, da sie zur "Grundversorgung" gehören (wie Radio, Kühlschrank etc.). Allerdings würde ein Luxusfernseher durchaus pfändbar sein, weil ein billiges Modell für die Grundversorgung genügt.
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Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 27.01.05, 02:21    Titel: Antworten mit Zitat

hab mich schon ne weile mit dem thema gez beschäftigt und kenn mich imho gar nicht so schlecht über rundfunkgebührenstaatsvertrag und co aus...

am anfang des threads wurde schon mal über dvb-t diskutiert aber an der stelle wo es interessant wird wurde abgebrochen... dieses thema würde ich gerne nochmal aufgreifen da mir auf telefonischer nachfrage bei der gez nur erst verägert geantwortet wurde und dann sofort der hörer aufgelegt wurde...

Wenn ich Herrn Schaffrath richtig verstanden habe argumentiert er so, das alleine die Tatsache man könne mit seinem Fernseher kein Programm mehr empfangen (weil kein Kabelanschluss und Satelllitenschüssel vorhanden ist und analog nicht mehr ausgestraht wird) trotzdem zur Zahlung von rundfunkgebühren verpflichtet, weil ja ein gerät bereitgehalten wird das prinzipiell zum empfang geignet ist aber (ob damit wriklich was empfangen werden kann spielt keine rolle)...
dieser argumentation kann ich mich zunächst anschliessen allerdings ist dies imho widersprüchlich an folgender stelle

an der stelle möchte ich nochmal darauf eingehen das für einen defekten fernseher auch rundfunkgebühren zu entrichten sind... (die gez argumentiert hier so man könnte ihn ja reparieren lassen was in meinen augen schon eine sehr eigenartige argumentation ist...)

so kommen wir aber mal zu dem punkt an dem es interessant wird...
es ist möglich sich im Elektorhandel den Tuner aus seinem Fernseher ausbauen zu lassen und damit der Gebührenpflicht zu entgehen... Wers nicht glaubt einfach mal ein bisschen im Internet suchen oder direkt bei der GEZ anrufen die bestätigen einem das sogar... Ich habe das bei mir auch machen lassen und der Rundfunkgebührenbeauftragte hat den Wisch den ich vom Elektorfuzzi über die Ordnungsgemässe Stillegung des Tuners bekommen habe auch so akzeptiert...

so und jetzt kommst... ich könnte mir ja eine dvb-t box kaufen und dann problemlos fernsehen... was ist aber der unterschied zwischen einem fernseher mit tuner einem fernseher ohne tuner wenn ich in beiden fällen ohne dvb-t box nix mehr empfangen kann... das eine mal wird eine gebührenpflicht ausgelöst und das andere mal nicht...
schon sehr widersprüchlich...


hinzu kommt ja bei der DVB-T Box die argumentation man könnte sich ja einfach eine kaufen und schon geht der Fernseher wieder... und diese argumention versteh ich auch nicht wirklich denn wenn diese korrekt ist, wäre in meinen augen jeder GEZ-pflichtig egal ob er geräte bereithält oder nicht... denn mit der gleichen argumention könnte man auch sagen man kann sich ja problemlos einen fernseher kaufen... ein blick auf die preisliste zeigt einem sofort das es fernseher (und sogar brauchbare) in dem Preissegment der DVB-T Box gibt...

wie würde man juristisch diese Widersprüche auflösen (bitte erzählt mir jetzt nicht das das nicht widersprüchlich ist...)
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 27.01.05, 12:17    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht wird es einfacher, wenn man sich einfach die *Motivation* hinter diesen GEZ-Regelungen ansieht.
Wie würden Sie es denn an Stelle der GEZ machen? Ihr potentieller Gebührenschuldner hat also einen (als "unbenutzbar" deklarierten) Fernseher, den er mit einem einfachen Handgriff (externen Tuner anschließen - Videorecorder bspw.) wieder empfangsbereit machen kann. Trotzdem sollen Sie ihm dann "glauben", daß er das nicht tut und seinen empfangsuntauglichen Fernseher einfach so als Dekoration oder "nur zum DVD gucken" herumstehen hat.
Es wäre einfach unpraktikabel, wenn die GEZ jedem einzelnen nachweisen müßte, daß er seinen Fernseher auch tatsächlich nutzt - das würde am Ende dazu führen, daß man eine Überwachungselektronik in das Gerät integrieren müßte (will das einer?).
Die Alternative wäre nämlich, daß dann jeder Rundfunkteilnehmer seinen DVB-T-Empfänger in der Schublade hat und der GEZ ne lange Nase dreht.
Oder die Gebühren würden drastisch erhöht, wenn der Nachweis- und damit Verwaltungsaufwand der GEZ für jeden einzelnen Nutzer in den Himmel schießt (will das einer?).
Genau aus demselben Grund muß man ja auch Kfz-Steuer zahlen, sobald man ein Auto hat - selbst wenn die Achse gebrochen ist oder der Motor ausgebaut.

Im übrigen: würde dieselbe formale Strenge, die manch einer hier von der GEZ verlangt, umgekehrt von ihm selbst verlangt ("beweisen Sie mal, daß Sie wirklich krank sind und ihre Bauchschmerzen nicht nur simulieren"), würde sich derjenige sicherlich bitter beschweren. Winken
_________________
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 27.01.05, 13:34    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Vielleicht wird es einfacher, wenn man sich einfach die *Motivation* hinter diesen GEZ-Regelungen ansieht.

die Motivation mag das eine sein, aber irgendwie muss das ganze ja legitimiert werden... wir sind ja nicht in einer bananenrepublik (und werden da hoffentlich auch nie ankommen)

Zitat:

Wie würden Sie es denn an Stelle der GEZ machen?

also wenn ich an der Stelle der GEZ wäre, würde ich natürlich gar nichts an dem system ändern wollen... meiner meinung nach führen alle brauchbaren und sinnvollen lösungen dazu, dass die gez zumindest teilweise überflüssig wird und ordentlich köpfe rollen müssten. in meinen Augen ist die GEZ einfach nur ne grosse ABM-Massnahme zum Schikanieren der Bürger. die Finanzierung der ÖR würde sich auch auf anderem Wege sicher stellen lassen...
Durch die ausweitung auf handys und internet (wogegen ich mich allerdings klar aussprecher und es für ne riesensauerei halte, ich könnte ja auch mal ne seite ins web stellen und von jedem gebühren verlangen der nen Internetanschluss hat weil er bei mir vorbeisurfen könnte) sind am ende sowieso mindestens 99% der Bundesbürger gebührenpflichtig... bisher bin ich der gebührenpflicht entkommen indem ich einfach kein fernseher und radio bereithalte (im netz bekomm ich die inforamtionen wann und in der reihenfolge wie ich sie will und muss mich nicht noch ständig von dämlichen werbeunterbrechungen nerven lassen)

also in meinen augen die beste lösung wäre eine dekoderbasierte lösung... bisher hies es ja das wäre zu teuer und technisch zu kompliziert umzusetzen aber die zeiten haben sich ja geändert...
wenn man meint damit würde nicht genügend geld hereinkommen dann lieber umstellen auf eine art "kopfsteuer" die jeder zahlen muss (es sei denn er kann sich davon befreien lassen wie z.b. alg2-empfänger studenten usw...)
hierfür ist es gar nicht nötig extra ein zusätzliches inkassounternehmen vorzuhalten das kann auch locker das finanzamt miterledigen...
und wenn man doch unbedingt die gez dazu braucht lies sich dies garantiert mit weniger personal umsetzen (und die "scheinselbständigen" rundfunkgebührenbauftragten braucht dann auch keiner mehr)

Zitat:

Es wäre einfach unpraktikabel, wenn die GEZ jedem einzelnen nachweisen müßte, daß er seinen Fernseher auch tatsächlich nutzt

äh wie bitte?... genau dem ist doch aber im moment so... die beweislast das jemand rundfunkgeräte zum empfang bereithält liegt bei der GEZ... wer nicht zahlen will und nicht gerade im erdgeschoss wohnt kann die gebührenpflicht im moment locker umgehen man muss einfach nur behaupten man halte keine geräte zum empfang bereit... unverletzlichkeit der wohung ist garantiert und nachweisen das man rundfunkgeräte bereithält ist wenn man sich nicht dämlich anstellt einem rundfunkgebührenbeauftragten unmöglich...

das ganze system bestraft den erhlichen dummen und belohnt den dreisten lügner...


Zitat:

- das würde am Ende dazu führen, daß man eine Überwachungselektronik in das Gerät integrieren müßte (will das einer?).
Die Alternative wäre nämlich, daß dann jeder Rundfunkteilnehmer seinen DVB-T-Empfänger in der Schublade hat und der GEZ ne lange Nase dreht.

so läufts doch auch schon teilweise... viele leute zahlen nur weil sie keine lust haben sich mit dem Gebührenbeauftragten rumzuärgern... wer die konfrontation nicht scheut hat überhaupt keine probleme damit... mit steigenden rundfunkgebühren wird es allerdings immer attraktiver sich doch zu überlegen ob man sich mit nem rundfunkgebührenbauftragten anlegt den mitlerweile sind es ja schon 200€ im Jahr...

Zitat:

Genau aus demselben Grund muß man ja auch Kfz-Steuer zahlen, sobald man ein Auto hat - selbst wenn die Achse gebrochen ist oder der Motor ausgebaut.

wird auch gerade heiss diskutiert abzuschaffen und es auf den Benzinpreis zu packen...

Zitat:

Im übrigen: würde dieselbe formale Strenge, die manch einer hier von der GEZ verlangt, umgekehrt von ihm selbst verlangt ("beweisen Sie mal, daß Sie wirklich krank sind und ihre Bauchschmerzen nicht nur simulieren"), würde sich derjenige sicherlich bitter beschweren.

beweisen muss i.a. immer derjeniger der von nem anderen was will, würde man dieses prinzip umkehren wäre der rechtsstaat von heute auf morgen aufgelöst (ich glaub ich bekomm noch ne million euro von ihnen Winken )

zum anderen gings mir bei meinem vorherigen post weniger um die beweislast sondern einfach nur darum das die momentane praxis der rundfunkgebührenerhebung widersprüchlich ist und jede menge lücken lässt...
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windalf
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 03.03.05, 18:46    Titel: Antworten mit Zitat

da guck mal einer an...
ich pack das mal hier rein da es gut dazu passt
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,344535,00.html
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Phileas
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.03.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 22.03.05, 15:28    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hoffe meine Frage paßt hier hinein.
Wie oft pro Jahr ist man der GEZ auskunftspflichtig.
Gefühlt werde ich jedes Vierteljahr traktiert.
Ich wollte der GEZ anbieten jährlich eine Auskunft zu erteilen,
weitere Anfragen kann ich dann nur gegen eine Kostenpauschale
beantworten.
Auch nach einer Internetrecherche konnte ich keinen
maximalen bzw. minimalen Auskunftszeitraum
in Erfahrung bringen, vielleicht weiß hier jemand eine Antwort.

Danke für Ihre Bemühungen
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Richard Gecko
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 22.03.05, 15:35    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn sie weder Radio noch Fernseher besitzen, dann sind sie überhaupt nicht auskunftspflichtig. Schmeissen sie die Briefe doch einfach weg.
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Phileas
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Anmeldungsdatum: 22.03.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 22.03.05, 15:42    Titel: Antworten mit Zitat

Im privaten Bereich habe ich alles ordnungsgemäß angemeldet.
Ich bin selbständig.
Weder in meinem Büro noch PKW habe ich Radio oder TV,
dito auch nichts anzumelden.
Nach Ihrer Auffassung sollte ich diesen ganzen Zirkus einfach
ignorieren?

OK, danke für die Auskunft.
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Diet11
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.01.2005
Beiträge: 119

BeitragVerfasst am: 22.03.05, 15:56    Titel: Antworten mit Zitat

ich denke, Du sollstest denen einmal deutlich mitteilen, daß Du kein Empfangsgeräte bereit hälst, und Du dich bei denn wieder meldest, sobald Du ihre Leistungen benötigt. Schlieslich bist du der Kunde. Keiner kann Dich zwingen eine Zeitschrift oder Versicherung zu abonieren und keiner kann Dich zwingen zu begründen warum.
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Phileas
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Anmeldungsdatum: 22.03.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 22.03.05, 16:20    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe der GEZ meines Erachtens letztes Jahr 4 mal mitge-
teilt, daß sich keine Änderung der Situation ergeben hat.
Ich habe heute morgen mit der GEZ telefoniert (0180-Nummer,
Frechheit). Man gab mir die Auskunft, daß nach einem
Vieteljahr die Datensätze über angeforderte und eingetroffene
Einkünfte gelöscht werden.
Danach scheint man, wenn keine Geräte gemeldet sind, als
Schwarzseher oder Auskunftspflichtiger eingestuft zu werden.
Und so fängt das Spiel wieder von vorne an.
Deshalb dachte ich, wenn die Sache Geld für die GEZ kostet,
nimmt man Vernunft an.
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Diet11
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.01.2005
Beiträge: 119

BeitragVerfasst am: 22.03.05, 16:53    Titel: Antworten mit Zitat

schreib denen doch mal einen Brief, dass Du an einer Geschäftsbeziehung mit denen nicht interessiert, und jede weiter Anfrage ignorierst.
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FireWireDE
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.01.2005
Beiträge: 74

BeitragVerfasst am: 22.03.05, 21:54    Titel: Antworten mit Zitat

Die GEZ muss erstmal beweisen das man einen Fernseher bzw Rundfunkgeräte besitzt.

- Reinlassen muss man niemanden
- Einen durchsuchungsbefehl vom Richter gibts dafür auch nicht.

Kein Beweis - kein geld.
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efpe2000
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.02.2005
Beiträge: 43

BeitragVerfasst am: 06.04.05, 13:49    Titel: Antworten mit Zitat

Das Problem mit der GEZ wäre doch ganz einfach gelöst, wenn man sich an das Konzept von Premiere hält.

Keine Gebühr bezahlt, also keine Freischaltung.
Das System von Nacravision scheint ja recht sicher zu sein.
Und wenn es doch einigen gelingen sollte, das System zu knacken, sind es auf jeden Fall viel, viel weniger Schwarzseher, als mit der jetzigen, überhaupt nicht sicheren Methode.

Die GEZ würde aber nie und nimmer dieses System einführen, weil denen ganz klar ist, dass die Hälfte der jetzigen Gebührenzahler auf die Anschaffung der Box und den damit verbundenen Empfang der besagten Sender verzichten würde.

Man stelle sich dieses Horror-Szenario für die GEZ einmal bildlich vor!!
Nur noch die Hälfte in der Kasse, Menschen werden entlassen, nur noch die Hälfte der Sendungen werden produziert, usw., usw.
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