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gibt es eine schweigepflicht?

 
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Bulli28
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.10.2008
Beiträge: 15
Wohnort: sagichnich

BeitragVerfasst am: 05.10.08, 15:12    Titel: gibt es eine schweigepflicht? Antworten mit Zitat

sagen wir mal man arbeitet bei einem arbeitgeber, wo vieles schief läuft. wenn es jetzt zu einer eskalation kommt, hat der arbeitetnehmer eine schweigepflicht auch dann wenn man zum beispiel von beamten vernommen wird. Oder muß man dann alles auspacken, was man weiß oder auch nicht.

Liebe Grüße euer Bulli
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Bulli28
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.10.2008
Beiträge: 15
Wohnort: sagichnich

BeitragVerfasst am: 05.10.08, 16:00    Titel: Antworten mit Zitat

vielleicht sollte ich noch dazu sagen, daß der AG ein RA ist.
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Elektrikör
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 2304
Wohnort: Wehringen

BeitragVerfasst am: 05.10.08, 16:16    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

interessant wära auch noch, WARUM der Beamte das fragen sollte und WAS für ein Beamter das sein könnte Cool



MfG
_________________
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
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Bulli28
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.10.2008
Beiträge: 15
Wohnort: sagichnich

BeitragVerfasst am: 05.10.08, 16:19    Titel: Antworten mit Zitat

sagen wir mal es macht jemand eine anzeige gegen AG, weil er die befürchtung hat, daß viel schief läuft. bzw. er weiß es weil er einen schaden hat, aus der Mandantschaft.
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 05.10.08, 16:41    Titel: Antworten mit Zitat

Die berufliche Schweigepflicht nach § 203 StGB soll vorrangig die Mandanten des RA schützen (siehe auch § 205 StGB).

Eventuell lohnt es sich, die Frage an die Rechtsanwaltskammer zu richten. Winken
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Bulli28
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.10.2008
Beiträge: 15
Wohnort: sagichnich

BeitragVerfasst am: 05.10.08, 17:14    Titel: Antworten mit Zitat

ja aber wenn ich der mandant bin z.B. was wäre dann, müssen die angestellten aussagen, wenn ich eine anzeige mache?
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Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 05.10.08, 18:10    Titel: Antworten mit Zitat

53, 53a StPO....

da ich gerade keinen Kommentar zur Hand habe, kann ich nicht ausschließen, dass es da ein Schlupfloch gibt. Spätestens aber, wenn der Anwalt einen Kollegen aus der selben Kanzlei als Verteidiger nimmt, ist den Angestellten keine Aussage mehr zu entlocken....
_________________
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"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“

Albert Einstein
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Bulli28
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.10.2008
Beiträge: 15
Wohnort: sagichnich

BeitragVerfasst am: 05.10.08, 18:28    Titel: Antworten mit Zitat

in der kanzlei gibt es nur diese Person.Kann denn ein richter die schweigepflicht den angestellten entheben?
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 06.10.08, 09:40    Titel: Antworten mit Zitat

In Bezug auf die konkrete Sache des Mandanten sind RA und Angestellte ja dem Mandaten gegenüber zum Schweigen verpflichtet, davon kann er sie also jederzeit entbinden.
Anders sieht es natürlich ggfs. aus, wenn sie Aussagen zu anderen Fällen machen sollen.

Und nein, ein Gericht kann die Schweigepflicht nicht aufheben, da sie gesetzlich festgelegt ist.
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Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Bulli28
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.10.2008
Beiträge: 15
Wohnort: sagichnich

BeitragVerfasst am: 11.10.08, 10:25    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

auch wenn es um betrug geht? Also geld hinterzogen wird?

Gruß euer Bulli
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 11.10.08, 16:15    Titel: Antworten mit Zitat

Wie sollte denn eine Schweigepflicht gegenüber mandantenbezogenen Dingen den Angestellten daran hindern, gegen seinen AG wegen Steuerhinterziehung auszusagen? Darauf bezieht sich die Schweigepflicht doch gar nicht.
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Bulli28
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.10.2008
Beiträge: 15
Wohnort: sagichnich

BeitragVerfasst am: 12.10.08, 16:38    Titel: Antworten mit Zitat

Danke,
nun fühle ich mich etwas erleichtert, bzw. hoffe natürlich nicht, daß ich das den Angestellten antun muß. Und sich alles zum Guten wendet. Denn es ist sicherlich nicht einfach gegen seinen AG auszusagen. Denn damit können sie ihren AG vergessen und wären eventuell arbeitslos. Ist auch kein schöner Gedanke. Somal die AN ja nichts dafür können, daß der RA soviel Mist verbockt.

Gruß euer Bulli
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