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Kommissionsware zurückgeben?

 
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TinBra
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Anmeldungsdatum: 20.02.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 06.10.08, 12:53    Titel: Kommissionsware zurückgeben? Antworten mit Zitat

Guten Tag,

ich habe bei meinem Baustoffhändler Ware bestellt die er nicht im Sortiment hat. Auf der Baustelle passte dieses Zubehör leider nicht mit dem abgeänderten geplanten Aufbau zusammen, so dass ich nun auf dem Material sitzen bleibe.
Der Baustoffhändler stellt sich stur und verwies mich auf 'Kommissionsware wäre nicht umzutauschen/zurückzugeben'.
Mich ärgert das maßlos, da ich eigentlich ein guter Kunde bin und auf Kulanz hoffte.

Wie sieht da die rechtliche Handhabe aus? Habe ich eine Möglichkeit das Zubehör zurückzugeben?

MfG
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 06.10.08, 15:41    Titel: Antworten mit Zitat

Im stationären Handel gibt es sowieso kein Rückgabe/ Umtauschrecht und im Handel zwischen Unternehmern erst recht nicht, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Ausser ärgern und Kulanz gibt es halt nix.
_________________
Geist ist Geil!
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