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Verfasst am: 22.03.05, 18:02 Titel: RA-Kosten bei 50% Mitverschulden
A und B sind beteiligte an einem Autounfall. A beauftragt einen Anwalt mit der Geltendmachung seiner Ansprüche ggü der gegnerischen Versicherung. Diese entscheidet, dass A 50% seiner geltend gemachten Forderung zustehen. Was kann der Anwalt nun von der Versicherung fordern? 100%? 50%?
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 22.03.05, 18:43 Titel:
*Fordern* kann er, was er will. Fraglich ist, was ein Gericht A zusprechen würde, wenn die Versicherung nicht über 50% gehen will. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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