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Sehr geehrte Community, darf ein/e Lehrer/in von bestimmten Schülern, die aus gesundheitlichen Gründen nicht die Schule besuchen konnten nur Atteste verlangen, damit er/sie im Zeugnis nicht als unentschuldigt eingetragen wird?
Anmeldungsdatum: 28.01.2007 Beiträge: 411 Wohnort: Down Under.
Verfasst am: 06.10.08, 22:04 Titel:
Ich versteh die Frage nicht - was außer Attesten könnte denn noch gefordert werden? Das "nur" irritiert ein wenig.
Grundsätzlich: Bei Absenzen ist der Nachweis zu führen, dass der Schüler Gründe hat, nicht anwesend zu sein. Das kann in bedingtem Maße über die Unterschrift der Eltern/des volljährigen Schülers laufen, in größerem Umfange nur noch nach entsprechendem Attest eines Arztes und im Höchstfall wird eine Untersuchung im Gesundheitsamt angesetzt - auch um die Fürsorgepflicht der Schule gegenüber eventuell chronisch kranken Kindern, deren Eltern das vielleicht nicht wissen zu erfüllen.
1. Das kommt auf das Bundesland an.
2. Auf das Alter des Schüler
3. Wie häufig fehlt er in der Schule
Wenn ein Schüler einmal im Jahr für einen Tag fehlt, wird es ja wohl kaum verlangt.
Ich denke, dass es hier Gründe gibt dieses zu Verlangen. Um das zu Beurteilen fehlen hier aber zu viele Informationen.
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