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recht.de :: Thema anzeigen - kollektive Klassenhaftung für Sachbeschädigung?
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kollektive Klassenhaftung für Sachbeschädigung?
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0Klaus
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 22.03.05, 17:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ja genau das heißt es.

Die Reparatur zahlt der ältere Schüler. Dabei ist es durchaus nicht so dass Schüler kein Geld haben. Oftmals bestehen bereits Sparkonten, die die Eltern angelegt haben.

Das vollstreckbare Urteil kann dreißig Jahre lang vollstreckt werden (oder länger?), so dass der andere sicher mal zu Geld kommt.

Elternhaftung kommt nur bei Verletzung Aufsichtspflicht in Betracht, und das hängt vom Kind ab. Ein sorgsames Kind muss nicht so beaufsichtigt werden, wie jemand der dauernd Schäden verursacht.

Zum Schneeball: Entsteht ein Körperschaden während des Unterrichtes kommt kein Schmerzensgeld in Betracht (SGB VII - Haftung durch Unfallversicherung)
_________________
mfg
Klaus
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Uber-Pea
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Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 1089

BeitragVerfasst am: 22.03.05, 18:41    Titel: Antworten mit Zitat

In der großen Pause auf dem Hof war gemeint.
_________________
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0Klaus
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 23.03.05, 19:41    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Pausen zählen auch mit.
_________________
mfg
Klaus
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