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Verfasst am: 07.10.08, 19:12 Titel: HILFE DRINGEND
Hallo,
ich wollte euch mal fragen, ob eine Mutter (die das alleinige Sorgerecht hat)
ihrer 13jährigen Tochter als Strafe für falsches Verhalten den Kontakt bzw. den Besuch zum Vater verbieten kann?
Ich danke euch im vorraus für eure Antworten!!!
Als Strafe sicher nicht. Ein Kind hat laut Kinderrechtskonvention das Recht mit seinen Eltern zusammen zu sein. Will die Mutter wegen eines (vermeindlichen) Fehlverhaltens den Umgang verbieten dann kann sie das ggf. über das Jugendamt veranlassen (Entzug des Umgangsrechtes wegen Kindeswohlgefährdung).
Wenn es jedoch darum geht ein Kind wegen eines Fehlverhaltens (ohne jeden Bezug zum väterlichen Verhalten). zu bestrafen dann ist dieser WEg für mich eindeutig der Falsche und zeugt von Überforderung der Mutter. Es gibt sicher bessere Möglichkeiten einen regellischen Teenager zu Wohlverhalten zu veranlassen.
Es gibt übrigens in den meissten Kommunen Erziehungsberatungsstellen die man auch aufsuchen sollte Bevor eine Situation eskaliert.
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 07.10.08, 21:22 Titel:
Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elterteil (§ 1684 Abs. 1 BGB).
Eine Mutter darf den Kontakt ihrer Tochter mit ihrem Vater nicht vollständig und auf Dauer unterbinden. Erforderlichenfalls können sich Mutter und Tochter vom Jugendamt beraten lassen, falls es wichtige in der Person des Vaters liegende Gründe für eine zeitweise Unterbrechung des Kontakts gibt oder ein Kontakt nur in Anwesenheit einer weiteren Person verantwortbar erscheint.
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