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Unsere Hausverwaltung hat nur die Hälfte der Beschlussanträge übernommen. So gibt es beispielsweise vom über 60jährigen Vorsitzenden des 3köpfigen Verwaltungsbeirats einen Antrag, dem qualifizierten Hausmeister (er ist Installateur und mindestens 25 Jahre hier)zu kündigen und diese Aufgaben dem 1. Vorsitzenden, der überhaupt keine handwerkliche Kenntnisse hat, zu übertragen.
Ist sowas überhaupt statthaft?
Danke für Antworten und noch eine schöne Restwoche.
Hallo biggi33,
Wenn die Hausverwaltung der Meinung ist das die Beschlussanträge die aufgenommen wurden mehr als 1/4 der Eigentümeranteile ein Interesse daran haben, und die die nicht aufgenommen wurden kein Interesse besteht, dann kannst du solche nur noch erzwingen, in dem du selbst Unterschriften sammelst von min.1/4 der Eigentümeranteile und das dann an die Hausverwaltung schickst. Dann muß dieser Tagesordnungspunkt bei der nächsten Eigentümmerversammlung gebracht werden!
So gibt es beispielsweise vom über 60jährigen Vorsitzenden des 3köpfigen Verwaltungsbeirats einen Antrag, dem qualifizierten Hausmeister (er ist Installateur und mindestens 25 Jahre hier)zu kündigen und diese Aufgaben dem 1. Vorsitzenden, der überhaupt keine handwerkliche Kenntnisse hat, zu übertragen.
Das finde ich persönlich schon etwas merkwürdig!
Gruß
Dino71065 _________________ Die Kunst einer Verwaltung ist es, den Eigentümer so über den Tisch zu ziehen, das er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet!
Unsere Hausverwaltung hat nur die Hälfte der Beschlussanträge übernommen. So gibt es beispielsweise vom über 60jährigen Vorsitzenden des 3köpfigen Verwaltungsbeirats einen Antrag, dem qualifizierten Hausmeister (er ist Installateur und mindestens 25 Jahre hier)zu kündigen und diese Aufgaben dem 1. Vorsitzenden, der überhaupt keine handwerkliche Kenntnisse hat, zu übertragen.
Ist sowas überhaupt statthaft?
Danke für Antworten und noch eine schöne Restwoche.
biggi33
Ich würde auf einen gwerblichen Hausmeister der auf Grund einer ordentlichen Ausschreibung ausgewählt wird bestehen. _________________ Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
Wenn der Beschluss ordnungsgemäss zustande kommt, ist es selbstverständlich möglich, dass die Eigentümerversammlung einen anderen Hausmeister einsetzt. Denn die Eigentümer haben die entsprechende Beschlusskompetenz, dies zu entscheiden.
Ob es moralisch statthaft und in Ordnung ist, ist eine andere Frage.
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