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Verfasst am: 10.10.08, 07:39 Titel: Wieviel arbeiten bei Hartz IV
Hallo, wenn jemand ALG II bezieht, darf er dann und wieiviel dazu verdienen?
Eine Frau bezieht ALG II schon über Jahre, davor Arbeitslosenhilfe. Derzeit übt die Frau zwei Jobs nebenbei aus und gibt es nicht an. Sie fährt ein Auto, sie hat Eigentum, welches sie fröhlich von ALG II bezahlt, die Kette könnte man endlos fortführen.
Wo kann man sich denn erkundigen, wieviel man arbeiten darf? Auf der anderen Seite ist sie für einen Job zu krank, hat immer neue Ausreden, warum sie einen von der ARGE vermittelten Job nicht annehmen kann.
Anmeldungsdatum: 10.01.2005 Beiträge: 3021 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 10.10.08, 15:32 Titel:
Katrin-Julia hat folgendes geschrieben::
Hallo, wenn jemand ALG II bezieht, darf er dann und wieiviel dazu verdienen?
So viel er kann. Muss er sogar:
Zitat:
(1) Erwerbsfähige Hilfebedürftige und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen. ...
(2) Erwerbsfähige Hilfebedürftige und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen haben in eigener Verantwortung alle Möglichkeiten zu nutzen, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten. Erwerbsfähige Hilfebedürftige müssen ihre Arbeitskraft zur Beschaffung des Lebensunterhalts für sich und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen einsetzen.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__2.html
Katrin-Julia hat folgendes geschrieben::
Derzeit übt die Frau zwei Jobs nebenbei aus und gibt es nicht an.
Auf der anderen Seite ist sie für einen Job zu krank, hat immer neue Ausreden, warum sie einen von der ARGE vermittelten Job nicht annehmen kann.
A) Sowas prüft die ARGE schon selbst.
B) Sowas behaupten in der Regel unterhaltspflichtige Gatten, Ex-Gatten und Kindselternteile. Und deren neue Lebensabschnittsgefährt(inn)en((())). Manchmal aus Ärger. Manchmal mit Grund.
C) Sowas tun manchmal unterhaltspflichtige Gatten, Ex-Gatten und Kindselternteile. Um eben erst gar nicht in die Zahlungspflicht zu kommen. Manchmal mit Erfolg.
Da möchte ich widersprechen. Die ARGEN kennen oftmals nur die Papierlagen. Für Mitteilungen von Personen die ihrer Bürgerpflicht nachkommen, sind sie dankbar. Ein weg wäre auch der Gang zum nächsten Hauptzollamt-Finanzkontrolle Schwarzarbeit.
Um so genauer Angaben gemacht werden können, umso besser. Denn Sozialversicherungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt. _________________ Der o.a. Text spiegelt nur meine Persönliche Meinung wieder. Dies stellt in keinster Weise eine rechtliche Beratung dar, sondern soll nur als evtl. Denkanstoß gelten.
Auf der anderen Seite ist sie für einen Job zu krank, hat immer neue Ausreden, warum sie einen von der ARGE vermittelten Job nicht annehmen kann.
- Bist Du Mitarbeiterin bei einer ARGE?
Dann ist es Deine Aufgabe, dafür zu sorgen, die tatsächlichen Gegebenheiten herauszufinden oder herausfinden zu lassen.
- Wurdest Du etwa von ihr ins Vertrauen gezogen?
"Denunzianten müssen von der ARGE benannt werden"
Dieser Satz stammt aus:
SG Oldenburg, Az: S 47 AS 86/07 ER B. v. 30.04.07
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Im Übrigen, @ all, was im TV gezeigt wird, ist "gestellt" !!!
Nicht irritieren lassen. Solche Sendungen erhöhen die Einschaltquoten und sollen die "Stimmung im Land" gegen Hartz IV-Empfänger anheizen
(sowas ähnliches gab es schon mal, da gab es allerdings noch kein internet.)
und überhaupt:
„Der grösste Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant!"
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