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Hallo Sünte,
nerven ist quatsch, das ist doch hier freiwillig, wer will kann sich versuchen.
Also das dem BU Versicherer nur die Erklärungen des Amtsarztes vorliegen halte ich für eine mögliche Fehlerquelle. Denn der sagt nichts über Berufsunfähigkeit. Also Ärztliches Gutachte machen! Und das muss aussagen zu vieviel % man nicht mehr in der Lage ist den zuvor ausg. Beruf nachzugehen.
Ich würde die Einzelkämpferei aufgeben, und meine Kraft jetzt in die Gutachten und auf die Suche eines guten Anwaltes konzentrieren. Allein und mit der Argumentation das du etwas in einem Forum diskutiert hast kommst du da nicht weiter.
Zur Wirtsch.:
Du darfst dich nicht besser stellen, als dein netto bisher. Dagibt es von Versicherer zu Versicherer große Unterschiede. Ich kenne z. B. Anbieter die bis 19.200,- Jahresrente keine nachträgliche Prüfung machen. Also grob die BU/ DU Absicherung sollte nicht höher als das netto sein.
Viel Erfolg Thom
Danke!
Werde Deimem Rat mit dem Anwalt beherzigen!
Trotzdem noch eine Frage:
BU-Rente nicht höher als letztes Nettogehalt!
Werden da die Versorgungsbezüge meines Dienstherrn (1.224,- €) monatlich mit zur BU-Rente darzugerechnet, d.h. angerechnet.
z.B. Netto mit halber Stelle 2.000,- €.
vereinbarte BU-Rente 1.300,- €, Versorgunsbezüge 1.224,- €.
Rechnung 1: 2.000,- € < 1.300,- also alles OK!
oder
Rechnung 2: 2.000,- € > 1.300,- € plus 1.224,- € also nicht OK! und Kürzung der BU-Rente auf 774,- € damit 2.000,- <= 1.300,- € plus 774,- €
oder ist die BU-Rente mit meinem letzten Netto bei voller Stelle zu vergleichen???
Nochmals herzlichen Dank für Dein Bemühen!
Gruß Sütne
Verfasst am: 22.03.05, 19:23 Titel: Re: Hi Thom!!!
Hallohund hat folgendes geschrieben::
Danke!
Werde Deimem Rat mit dem Anwalt beherzigen!
Trotzdem noch eine Frage:
BU-Rente nicht höher als letztes Nettogehalt!
Werden da die Versorgungsbezüge meines Dienstherrn (1.224,- €) monatlich mit zur BU-Rente darzugerechnet, d.h. angerechnet.
z.B. Netto mit halber Stelle 2.000,- €.
vereinbarte BU-Rente 1.300,- €, Versorgunsbezüge 1.224,- €.
Rechnung 1: 2.000,- € < 1.300,- also alles OK!
oder
Rechnung 2: 2.000,- € > 1.300,- € plus 1.224,- € also nicht OK! und Kürzung der BU-Rente auf 774,- € damit 2.000,- <= 1.300,- € plus 774,- €
oder ist die BU-Rente mit meinem letzten Netto bei voller Stelle zu vergleichen???
Nochmals herzlichen Dank für Dein Bemühen!
Gruß Sütne
Die Ratschläge hier werden immer grotesker !
Das mit dem Anwalt sollten Sie sich gut überlegen, oder wollen Sie doppelt bezahlen ? Auf den Kosten werden Sie, egal wie der Streit ausgeht, sitzen bleiben !
Ich würde nicht an den Vorstand schreiben. Das Schreiben wird von der Vorstandsekretärin gleich an den zuständigen Sachbearbeiter oder den Abteilungsleiter weitergeleitet.
Auch diesen Vorschlag würde ich mir an Ihrer Stelle gut überlegen::
Thom hat folgendes geschrieben::
Also das dem BU Versicherer nur die Erklärungen des Amtsarztes vorliegen halte ich für eine mögliche Fehlerquelle. Denn der sagt nichts über Berufsunfähigkeit. Also Ärztliches Gutachte machen!
Es ist absurd, vor der Untersuchung durch den Arzt der Versicherung ein eigenes Gutachten einholen zu lassen, denn Sie wissen nicht, zu welchem Ergebnis das Gutachten der Versicherung kommen wird. Fällt das Gutachten der Versicherung zu Ihrer Zufriedenheit aus, werden Sie auf den Kosten des eigenen Gutachtens sitzen bleiben. Bedenken Sie auch, dass ein eigenes Gutachten vor Gericht nur so viel wert wie Aussagen der Parteien, nämlich im Zweifel nichts. Sie gewinnen also nichts, wenn Sie jetzt ein eigenes Gutachten einholen.
Mein Rat lautet daher,
1. mit Ihrem Anwalt zu reden, um herauszufinden, wo die Probleme liegen. Meiner Meinung nach gibt es in diesem Fall keine rechtlichen Schwierigkeiten, die nicht jeder Anwalt meistern könnte.
2. darauf zu drängen, dass das Gutachten der Versicherung (zumindest auch) auf der Basis der Vollzeitstelle erstellt wird
3. das Gutachten der Versicherung abzuwarten.
Zu guter letzt bezweifle ich auch den Gehalt dieser Aussage:
Thom hat folgendes geschrieben::
"Also das dem BU Versicherer nur die Erklärungen des Amtsarztes vorliegen halte ich für eine mögliche Fehlerquelle. Denn der sagt nichts über Berufsunfähigkeit. "
Noch mal: Die Versicherung hat, sofern nicht anders vereinbart, ein eigenes Prüfungsrecht. Dieses Recht nimmt eine Versicherung in der Regel wahr, weil sie sich nicht gerne über den Tisch ziehen lässt. Die Einholung eines eigenen Gutachtens ist daher ein üblicher Vorgang. Dessen Ergebnis sollte abgewartet werden.
HI!
Ich möchte mich auch mal an Dich persönlich wenden!
Danke für Deine Meinung!
Was machst Du eigentlich beruflich? Nur damit ich Deinen Rat einzuschätzen weiß!
Woraus ziehst Du Deine Erfahrungen mit BU-Streitfällen?
Bis Du selber Betroffener und Verärgerter? Pack mal Butter bi de Fische!!!
Mein Anwalt ist in meinen Augen eine "Null"; hat kein (persönliches) Interesse an dem positiven Ausgang meines Falls! Leider wusste ich das vorher nicht. Hätte ihn sonst nie angagiert!
Etweder ich kämpfe erst einmal allein oder ich beauftrage einen anderen Anwalt, den ich vorher mit meinem jetzt angeeigneten Wissen natürlich checken werde (Selbstauskunft hinsichtlich Tätigkeiten auf dem BU Gebiet, Referenznachweise). Ansonsten läuft bei mir nichts mehr!
Ich erwäge um ehrlich zu bleiben natürlich auch den "Einzelkämpfer"!!!! und Resultat des Gutachtens abwarten; sofern die Basisgröße (voller Stelle) stimmt.
Das müsste sich aber eindeutig über den Gutachtenauftrag ergeben.
Außerdem würde ich auf ein Schmerzgutachten bestehen.
Mmh, warten also. GUTER Ratschlag: da freut sich der Versicherer. Denn die Beweispflicht obliegt dem Anspruchsteller. Und wenn, und das kann ich nicht beurteilen der Anwalt nicht so doll ist, dann muss sie einen anderen nehmen. Und ab da sind unsere Ratschläge nicht so weit auseinander. Es kam ja schon die Meinung ich verkaufe hier Versicherungen. Deshalb habe ich mit Absicht keine persönlichen Nachrichten geschickt. Das können einige Fragesteller sicher bestätigen. Ich betreibe aber auch keine Anwaltsvermittlung. Also, Servicer, lass uns den allabentlichen Streit in eine gute Disskussion umwandeln. Zum Nutzen der Fragenden. Würde mich freuen wenn Du das Friedensangebot annimst. Also wie gesagt, mein Ratschlag steht.
Beste Grüße an alle Thom _________________ WIR ALLE LERNEN NOCH DAZU
Mmh, warten also. GUTER Ratschlag: da freut sich der Versicherer. Denn die Beweispflicht obliegt dem Anspruchsteller. Und wenn, und das kann ich nicht beurteilen der Anwalt nicht so doll ist, dann muss sie einen anderen nehmen. Und ab da sind unsere Ratschläge nicht so weit auseinander. Es kam ja schon die Meinung ich verkaufe hier Versicherungen. Deshalb habe ich mit Absicht keine persönlichen Nachrichten geschickt. Das können einige Fragesteller sicher bestätigen. Ich betreibe aber auch keine Anwaltsvermittlung. Also, Servicer, lass uns den allabentlichen Streit in eine gute Disskussion umwandeln. Zum Nutzen der Fragenden. Würde mich freuen wenn Du das Friedensangebot annimst. Also wie gesagt, mein Ratschlag steht.
Beste Grüße an alle Thom
Hallo Thom,
fassen Sie meine Beiträge bitte nicht als persönliche Angriffe auf. Sie sind nicht so gemeint. Ich sage nur deutlich meine Meinung. Das soll weder Sie noch andere persönlich herabsetzen.
Ich empfinde Streit nicht als negativ. Streit dient dazu, gegensätzliche Standpunkte sichtbar zu machen und ist Teil einer offenen Kultur.
Zur Sache: Natürlich obliegt dem Versicherten die Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen der DU. Die Einholung eines eigenen Gutachtens verbessert die Beweislage des Versicherten aber nicht, weil es vor Gericht als Parteigutachten und damit als bloßer Parteivortrag gewertet werden würde. Es würde allenfalls dann Sinn machen, zur Vorbereitung eines Prozesses gegen die Versicherung ein eigenes Gutachten einzuholen, wenn das Gutachten der Versicherung vorliegt und der einzuschaltende eigene Gutachter konkret auf das Versicherungsgutachten eingehen und Fehler und/oder Versäumnisse des Versicherungsgutachtens belegen kann.
Möglicherweise stellt das Versicherungsgutachten fest, dass die Fragestellerin, basierend auf einer Vollzeitstelle, berufsunfähig, basierend auf einer Teilzeitstelle hingegen nicht berufsunfähig ist. Dann müsste auch das Gericht, wenn es zum Streit kommen würde, kein weiteres Gutachten einholen, sondern könnte sich auf die Beantwortung der Rechtsfrage – ist auf eine Vollzeit- oder eine Teilzeitstelle abzustellen – konzentrieren.
U. U. kann es sinnvoll sein, zum Untersuchungstermin bei dem Arzt der Versicherung eine Person seines Vertrauens (z. B. einen Arzt) hinzuzuziehen.
Interessant wird es dann, wenn das Versicherungsgutachten - ausgehend von einer Vollzeitstelle - eine Berufsunfähigkeit verneint. Dann wird man sich die Frage stellen müssen, ob der Amtsarzt bei Feststellung der Dienstunfähigkeit oder der Arzt der Versicherung geschlasmpt hat
Verfasst am: 23.03.05, 09:26 Titel: Hi Thom, hi Servicer!
Schön, dass Ihr den Streit begraben wollt!
Könnte Ihr meine letzte Frage beantworten?
Trotzdem noch eine Frage zur Wirschaftlichkeitsprüfung:
BU-Rente nicht höher als letztes Nettogehalt!!!!
Werden da die Versorgungsbezüge meines Dienstherrn (1.224,- €) monatlich mit zur BU-Rente darzugerechnet, d.h. angerechnet.
z.B. Netto mit halber Stelle 2.000,- €.
vereinbarte BU-Rente 1.300,- €, Versorgunsbezüge 1.224,- €.
Rechnung 1: 2.000,- € < 1.300,- also alles OK!
oder
Rechnung 2: 2.000,- € > 1.300,- € plus 1.224,- € also nicht OK! und Kürzung der BU-Rente auf 774,- € damit 2.000,- <= 1.300,- € plus 774,- €
oder ist die BU-Rente mit meinem letzten Netto bei voller Stelle zu vergleichen???
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