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Verfasst am: 10.10.08, 08:22 Titel: Kaufvertrag per e-mail?
Hallo, ich hoffe ich bin hier richtig.
Also Mann X setzt bei einer Verkaufsplattform, im internet, einen artikel rein.
Einsofortkauf hat er nicht angeboten, wurde nun aber über e-mail angeschrieben und gefragt ob es einen sofortkauf gibt. Die Parteien haben sich auf einen Betrag geeinigt.
Ist nun dieser "e-mail Vetrag" bindend?
Verfasst am: 10.10.08, 10:00 Titel: Re: Kaufvertrag per e-mail?
D3M hat folgendes geschrieben::
Ist nun dieser "e-mail Vetrag" bindend?
Ja auch ein "e-mail Vertrag" ist bindend.
Problem könnte nur die Beweislage sein. _________________ Helpdesk: "Und was sehen Sie auf Ihrem Bildschirm?"
Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat"
Verfasst am: 10.10.08, 19:09 Titel: Re: Kaufvertrag per e-mail?
flipmow hat folgendes geschrieben::
Big Guro hat folgendes geschrieben::
D3M hat folgendes geschrieben::
Ist nun dieser "e-mail Vetrag" bindend?
Ja auch ein "e-mail Vertrag" ist bindend.
Problem könnte nur die Beweislage sein.
Da man den Wortlaut der Emails nicht kennt, kann man auch nicht zwingend von einem Kaufvertrag ausgehen
Ich glaube, er meinte mehr, dass man Verträge auch über Emails schließen kann (was ja sogar für den ganz überwiegenden Teil gilt). So war die Frage auch zu verstehen nach dem Namen des Threats und der Tatsache, dass der Begriff e-Mail Vetrag in Anführungszeichen gesetzt wurde.
Ob sich die Parteien inhaltlich tatsächlich geeinigt haben, ist ja eine ganz andere Frage, die Big Guro auch nicht beantwortet hat und die man in der Tat ohne den Text zu kennen nicht beantworten kann.
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