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Forderung an ehemalige GbR-Mitglieder

 
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steve m.
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.10.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 11.10.08, 10:20    Titel: Forderung an ehemalige GbR-Mitglieder Antworten mit Zitat

Guten Tag,

ich habe hier folgenden Fall und gleich vier Fragen dazu:

Person A ist mit sofortiger Wirkung aus einer GbR ausgetreten. Die verbliebenen Personen verfolgen den Gesellschaftszweck weiter.

Frage 1:
Besteht damit die GbR ohne Person A weiter oder wurde die GbR durch den Austritt aufgelöst (evt. gekündigt i.S.d. § 723 BGB) und eine neue mit den verblieben Mitgliedern gegründet?


Vertragsbestandteil der GbR ist, dass die Mitglieder der GbR, Forderungen an die GbR anteilig bezahlen.

Frage 2: Sind regelmäßig anfallende Rechnungen, deren Auftreten bei Gründung bekannt war, "vereinbarte Beiträge" i.S.d. § 705 BGB?

Einen Monat nach dem Austritt von Person A wendet sich die GbR, vertreten durch ein Mitglied, mit der Aufforderung an Person A, ihren Anteil zur Begleichung einer solchen Rechnung zu entrichten.

Die Rechnung wurde erstellt für eine Leistung, die während der Zeit der Mitgliedschaft von Person A erbracht wurde.

Frage 3:
Besteht ein Anspruch der GbR gegenüber dem ehemaligen Mitglied?

Frage 4:
Wenn es diesen Anspruch gibt, wie kann er erlöschen (außer durch Erfüllung), untergehen oder blockiert werden?


Wie ist also die Rechstlage?
Vielen Dank für alle Auskünfte und ein schönes Wochenende wünscht,
Steve
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 11.10.08, 13:57    Titel: Antworten mit Zitat

Ich verweise erstmal auf die §§ 736 BGB und 159f. HGB. Falls noch Fragen bestehen, bitte melden.
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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mwjm
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Anmeldungsdatum: 06.03.2007
Beiträge: 927
Wohnort: Hauptstadtspeckgürtel

BeitragVerfasst am: 12.10.08, 13:51    Titel: Re: Forderung an ehemalige GbR-Mitglieder Antworten mit Zitat

steve m. hat folgendes geschrieben::
Frage 1: Besteht damit die GbR ohne Person A weiter oder wurde die GbR durch den Austritt aufgelöst (evt. gekündigt i.S.d. § 723 BGB) und eine neue mit den verblieben Mitgliedern gegründet?
Wenn der Gesellschaftsvertrag eine Fortsetzungsklausel enthält, wird sie durch die Kündigung nicht aufgelöst.
steve m. hat folgendes geschrieben::
Frage 2: Sind regelmäßig anfallende Rechnungen, deren Auftreten bei Gründung bekannt war, "vereinbarte Beiträge" i.S.d. § 705 BGB?
Yo.
steve m. hat folgendes geschrieben::
Frage 3: Besteht ein Anspruch der GbR gegenüber dem ehemaligen Mitglied?
Eigentlich nicht, denn Gesellschafterbeiträge sind eigentlich nicht Verbindlichkeiten.
steve m. hat folgendes geschrieben::
Frage 4: Wenn es diesen Anspruch gibt, wie kann er erlöschen (außer durch Erfüllung), untergehen oder blockiert werden?
Falls es ihn gibt (siehe aber meine Antwort zu Frage 3), dann ist er erst bei Ausenandersetzung der GbR zu berücksichtigen. Ein anderer Gesellschafter kann A eigentlich nur zur Zahlung heranziehen im Rahmen von § 740 BGB.
_________________
Falsche Urteile sind schlimm. Schlimmer sind Anwälte, die das nicht erkennen.
War mein Beitrag hilfeich? Falls ja, ein KLICK auf die grünen Punkte wäre nett.
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