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Verfasst am: 22.09.08, 15:42 Titel: Wann ist ein Schaden ein Dauerschaden?
Beim Thema Schmerzensgeld nach ist es regelmäßig von entscheidender Bedeutung ob ein Schaden als Dauerschaden zu klassifizieren ist. Es gibt Fälle in denen das einfach ist (Beispiel: Geschädigter verliert durch den Verkehrsunfall ein Bein), aber auch Fälle in denen das nicht so leicht zu sagen ist.
Gibt es Definitionen bzw. Definitionsversuche zum Thema Dauerschaden so a la, wenn eine Verletzung über so und so lange nicht besser wird handelt es sich um einen Dauerschaden?
Freue mich über Tipps und Anregungen. Vielleicht kennt der ein oder andere sogar nützliche Versuche der Rechtsprechung einen Schaden als Dauerschaden einzuteilen.
Ein Dauerschaden liegt schadens- und auch versicherungsrechtlich dann vor, wenn der Schaden eingetreten ist und auf Dauer, d.h. "für immer und ewig" so bleibt und sich nicht mehr nach den Regeln der Wahrscheinlichkeit verändert. Es kommt also tatsächlich auf den Wortlaut des Begriffes an, das ist in der Juristerei immer mal wieder der Fall.
Wenn ein Bein zwar noch da ist, aber auf Dauer, also für alle Zeiten, steif bleibt und nie wieder eine OP diesen Zustand verändern kann, so liegt ein Dauerschaden vor, gell? Manchmal kann sich aber doch plötzlich - wider Erwarten - ein Dauerschaden doch in "Luft" auflösen. Deswegen kommt es immer wieder vor, dass sich ein Versicherer oder derjenige, der SE (Schadenersatz) leisten soll, eine Untersuchung z.B. in drei Jahren vorbehält.
Wenn ein Personenschaden nur vorübergehend, für Monate oder auch über einen Zeitraum von einem Jahr, vorliegt, so spricht man nicht von einem Dauerschaden, sorry.
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