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Verfasst am: 10.10.08, 17:21 Titel: Plötzliche Anwaltsrechnung nach 1,5 Jahren
Hallo,
vor 1,5 Jahren hatten wir einmal eine Kanzlei angeschrieben, ob es möglich wäre, uns zu vertreten in einer Sache wegen Lärmbelästigung.
Es kam dann wohl ein Rückschreiben, dass man ggf. weitere Unterlagen einreichen sollte. Haben wir jedoch nie gemacht, da wir dann aus besagtem Haus ausgezogen sind. Der Schriftverkehr von damals liegt mir auch nicht mehr vor.
Heute plötzlich, nach 1,5 Jahren erhielt ich eine Anwaltsrechnung von besagtem Anwalt, in dem er folgende Kosten berechnet:
Beratung, Gutachten für Verbraucher §§ 14, 34 I3 RVG 190,00 EUR
Pauschale für Post und Telekomm. 20,00 EUR
+ MwSt. 39,90 EUR
+ Adressermittlung von uns 10,59 EUR
GESAMT 260,49 EUR !!!
Das ist doch auf keinen Fall rechtens! Wir haben diesem Anwalt nie einen Auftrag erteilt, geschweigedenn eine Beratung oder Ähnliches erhalten!
Wer Leistungen - gleich welcher Branche - in Anspruch nimmt, muss diese auch nach 1 1/2 Jahren bezahlen. Wer keine Leistungen in Anspruch genommen hat, muss auch nichts bezahlen. Wie´s wirklich war, wissen nur die Beteiligten des Streites.
Habe mich hier falsch ausgedrückt, wir haben ihn nicht gebeten, uns zu vertreten, sondern angefragt, ob in dieser Sache anwaltlich überhaupt was machbar ist.
Jo, siehe den verlinkten Thread: Die Frage, ob "anwaltlich etwas machbar ist", löst natürlich einen Gebührenanspruch aus - der Anwalt muß hier schließlich eine rechtliche Prüfung und Wertung vornehmen (genau dies ist sein Geschäft!), um Ihnen diese Frage beantworten zu können. Kommt es im Anschluß nicht zu einer Vertretung, so bleibt es bei einer Beratung. Genau diese hat der Anwalt abgerechnet. _________________ Karma statt Punkte!
Wenn ein RA - vielleicht auch nur in einem einzigen Satz - zu den Erfolgsaussichten eines ihm präsentierten Falles Stellung nimmt, hat er die Beratungsgebühr verdient.
Ich werde das Ganze meinem Anwalt übergeben, der zockt wenigstens die Leute nicht ab. Mir kommt das Alles so vor, wie die Abzocke, die gerade im Umlauf ist.
Habe mich hier falsch ausgedrückt, wir haben ihn nicht gebeten, uns zu vertreten, sondern angefragt, ob in dieser Sache anwaltlich überhaupt was machbar ist.
Verfasst am: 11.10.08, 23:54 Titel: Re: Plötzliche Anwaltsrechnung nach 1,5 Jahren
Fische75 hat folgendes geschrieben::
vor 1,5 Jahren hatten wir einmal eine Kanzlei angeschrieben, ob es möglich wäre, uns zu vertreten ...
Fische75 hat folgendes geschrieben::
Habe mich hier falsch ausgedrückt, wir haben ihn nicht gebeten, uns zu vertreten, sondern angefragt, ob in dieser Sache anwaltlich überhaupt was machbar ist.
Hier müsste man den genauen Wortlaut des Briefes an den RA kennen, um beurteilen zu können, ob der Gebrührenanspruch für Beratung/Begutachtung entstanden ist. Bei der zweiten Variante ist das m.E. eindeutig der Fall. Bei der ersten eher nicht. Weil da m.E. lediglich gefragt wird, ob die Kanzlei bereit wäre, die Vertretung zu übernehmen. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 12.10.08, 00:58 Titel: Re: Plötzliche Anwaltsrechnung nach 1,5 Jahren
I-user hat folgendes geschrieben::
Weil da m.E. lediglich gefragt wird, ob die Kanzlei bereit wäre, die Vertretung zu übernehmen.
Was aber auch Kosten auslöst, wenn man gleichzeitig Unterlagen einreicht. Denn dann bekommt (und will) man normalerweise nicht die Antwort "ja/nein", sondern "ja, die Erfolgsaussichten sind gut" bzw. "von einer Rechtsverfolgung raten wir mangels Erfolgsaussichten ab".
Will man nur ein pauschales ja/nein, geht das auch ohne Unterlagen zur Prüfung einzureichen. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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@ Michael A. Schaffrath in diesem Sachverhalt stellt sich m. E. diese Frage gar nicht, weil in diesem fiktiven nicht der Anwalt danach gefragt wurde, ob er den Kläger vertritt, sondern
Fische75 hat folgendes geschrieben::
wir haben ihn ... angefragt, ob in dieser Sache anwaltlich überhaupt was machbar ist.
@ Niemand2000: Das ist die zweite von mir zitierte Variante und sie ist unumstritten.
@ Michael A. Schaffrath: Ja, das mit den Unterlagen ist logisch. Und wenn der RA weitere Unterlagen anfordert, um die Beurteilung vorzunehmen, der Mandant bzw. Nicht-Mandant die angeforderten Unterlagen aber nicht schickt? Kann man dann immer noch davon ausgehen, dass er eine Begutachtung möchte? _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
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