Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Grundbuchbereinigung z.Ablösung v.Gläubigerforderg.zwingend?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Grundbuchbereinigung z.Ablösung v.Gläubigerforderg.zwingend?
Gehen Sie zu Seite Zurück  1, 2
 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Immobilienrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Bob Loblaw
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.06.2007
Beiträge: 1258

BeitragVerfasst am: 13.10.08, 13:11    Titel: Re: Grundbuchbereinigung z.Ablösung v.Gläubigerforderg.zwing Antworten mit Zitat

Niemand2000 hat folgendes geschrieben::

B hat meines Erachtens auch dann Anspruch auf dieses Taschengeld, wenn er bei seiner Frau Schulden hat. Sollte dem nicht so sein, müsste ja rein theoretisch die Ehefrau in das Taschengeld ihres Mannes pfänden,


Nein, sie kann mit eigenen Ansprüchen aufrechnen.

Zitat:
Es stellt sich dann auch die Frage, ob die Ehefrau ihre Ansprüche bereits tituliert hat oder ob diese nicht bereits verjährt sind. Im Falle der Verjährung kann sie ohnehin nicht aufrechnen.


Verjährung ist eine Einrede auf die sich der Schuldner berufen muss, macht er dass nicht, kann auch aufgerechnet werden.



Anstelle der Ehefrau würde ich im übrigen dem Gläubiger gar nichts erklären, da ich auf einfache Schreiben nicht antworten würde.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Niemand2000
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.07.2008
Beiträge: 832

BeitragVerfasst am: 13.10.08, 13:33    Titel: Re: Grundbuchbereinigung z.Ablösung v.Gläubigerforderg.zwing Antworten mit Zitat

erst mal tausend Dank für die Antwort, aber ich habe schon wieder zig weitere Fragen zur Rechtslage, ich merke gerade, dass meine Ausbildung beim Gericht wohl doch zu lange her ist Verlegen
Bob Loblaw hat folgendes geschrieben::
Niemand2000 hat folgendes geschrieben::

B hat meines Erachtens auch dann Anspruch auf dieses Taschengeld, wenn er bei seiner Frau Schulden hat. Sollte dem nicht so sein, müsste ja rein theoretisch die Ehefrau in das Taschengeld ihres Mannes pfänden,
Nein, sie kann mit eigenen Ansprüchen aufrechnen.
demnach müsste Sie das Taschengeld ihres Mannes pfänden lassen oder wie geht so eine Aufrechnung von statten?
Bob Loblaw hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Es stellt sich dann auch die Frage, ob die Ehefrau ihre Ansprüche bereits tituliert hat oder ob diese nicht bereits verjährt sind. Im Falle der Verjährung kann sie ohnehin nicht aufrechnen.
Verjährung ist eine Einrede auf die sich der Schuldner berufen muss, macht er dass nicht, kann auch aufgerechnet werden.
heißt dies, dass er von Gläubigerseite, Gerichtsseite etc. nicht dazu gezwungen werden kann, auf Verjährung zu berufen. Könnte man ihn im Wege der eidesstatllichen Versicherung über Beuge- und/oder Erzwingungshaft hierzu zwingen, da er meines Erachtens nichts unternehmen darf, was den Forderungen seiner Gläubiger zu wider läuft bzw. diese wirtschaftlich schädigt bzw. schädigen könnte oder ist diese Maßnahme hier kein probates Mittel?
Wie ist hier die Rechtslage?
Welche Maßnahmen könnte der Gläubiger nach dieser Rechslage überhaupt noch unternehmen um an sein Geld zu kommen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Bob Loblaw
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.06.2007
Beiträge: 1258

BeitragVerfasst am: 13.10.08, 13:38    Titel: Re: Grundbuchbereinigung z.Ablösung v.Gläubigerforderg.zwing Antworten mit Zitat

Niemand2000 hat folgendes geschrieben::
demnach müsste Sie das Taschengeld ihres Mannes pfänden lassen


Nein, Sie muss nur gegenüber ihrem Mann die Aufrechnung erklären.

Zitat:
heißt dies, dass er von Gläubigerseite, Gerichtsseite etc. nicht dazu gezwungen werden kann, auf Verjährung zu berufen.


Ja.

Zitat:
Könnte man ihn im Wege der eidesstatllichen Versicherung über Beuge- und/oder Erzwingungshaft hierzu zwingen,


Nein.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Niemand2000
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.07.2008
Beiträge: 832

BeitragVerfasst am: 13.10.08, 17:12    Titel: Antworten mit Zitat

Mist, dann ist A wohl chancenlos und kann seine Forderungen abschreiben Traurig Geschockt Geschockt Weinen

Trotzdem vielen Dank für die vielen Antworten
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Immobilienrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehen Sie zu Seite Zurück  1, 2
Seite 2 von 2

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.