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B hat meines Erachtens auch dann Anspruch auf dieses Taschengeld, wenn er bei seiner Frau Schulden hat. Sollte dem nicht so sein, müsste ja rein theoretisch die Ehefrau in das Taschengeld ihres Mannes pfänden,
Nein, sie kann mit eigenen Ansprüchen aufrechnen.
Zitat:
Es stellt sich dann auch die Frage, ob die Ehefrau ihre Ansprüche bereits tituliert hat oder ob diese nicht bereits verjährt sind. Im Falle der Verjährung kann sie ohnehin nicht aufrechnen.
Verjährung ist eine Einrede auf die sich der Schuldner berufen muss, macht er dass nicht, kann auch aufgerechnet werden.
Anstelle der Ehefrau würde ich im übrigen dem Gläubiger gar nichts erklären, da ich auf einfache Schreiben nicht antworten würde.
erst mal tausend Dank für die Antwort, aber ich habe schon wieder zig weitere Fragen zur Rechtslage, ich merke gerade, dass meine Ausbildung beim Gericht wohl doch zu lange her ist
Bob Loblaw hat folgendes geschrieben::
Niemand2000 hat folgendes geschrieben::
B hat meines Erachtens auch dann Anspruch auf dieses Taschengeld, wenn er bei seiner Frau Schulden hat. Sollte dem nicht so sein, müsste ja rein theoretisch die Ehefrau in das Taschengeld ihres Mannes pfänden,
Nein, sie kann mit eigenen Ansprüchen aufrechnen.
demnach müsste Sie das Taschengeld ihres Mannes pfänden lassen oder wie geht so eine Aufrechnung von statten?
Bob Loblaw hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Es stellt sich dann auch die Frage, ob die Ehefrau ihre Ansprüche bereits tituliert hat oder ob diese nicht bereits verjährt sind. Im Falle der Verjährung kann sie ohnehin nicht aufrechnen.
Verjährung ist eine Einrede auf die sich der Schuldner berufen muss, macht er dass nicht, kann auch aufgerechnet werden.
heißt dies, dass er von Gläubigerseite, Gerichtsseite etc. nicht dazu gezwungen werden kann, auf Verjährung zu berufen. Könnte man ihn im Wege der eidesstatllichen Versicherung über Beuge- und/oder Erzwingungshaft hierzu zwingen, da er meines Erachtens nichts unternehmen darf, was den Forderungen seiner Gläubiger zu wider läuft bzw. diese wirtschaftlich schädigt bzw. schädigen könnte oder ist diese Maßnahme hier kein probates Mittel?
Wie ist hier die Rechtslage?
Welche Maßnahmen könnte der Gläubiger nach dieser Rechslage überhaupt noch unternehmen um an sein Geld zu kommen?
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