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kindergeldstreit und rechte

 
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brauchehilfe23
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 13.10.2008
Beiträge: 2
Wohnort: alt-ruppin

BeitragVerfasst am: 13.10.08, 22:01    Titel: kindergeldstreit und rechte Antworten mit Zitat

hallo liebe leute,
ich habe einige wichtige fragen und ein thema das vllt jeden an die niren gehen wird und sich niemand vorstellen kann,fakt ist das ist eine wahre geschichte und ich brauch schnellstens eine lösung.

meine liebe freundin ist 17 jahre jung und hat eine eigene Wohnung die bei ihrer BaföG stelle als Nebenwohnung gemeldet ist. Jedoch nicht beim Einwohnermeldeamt!

sie hat diese Nebenwohnung weil sie diese schulisch bedingt brauch,sie kommt nämlich nicht vom ort ihrer Eltern,also der Hauptwohnsitz,zur Schule.

Wodurch sie natürlich BaföG bezieht! (455€)
das seit beginn des antrages aufs konto der mutter geht,da die mutter kein eigenes konto für sie machte.

die mutter bezieht auch kindergeld.

Es kam die zeit da lernte ich sie kennen und kamen zusammen und das bild das ich nach einiger zeit von der mutter bekam war traurig und enttäuschend da ich hätte nie daran geglaubt das es so einen menschen geben kann.

die mutter ist eine tyranin und gierig. sie herrscht über das monatseinkommen der familie.
die zeit kam und das verhältnis der mutter zu mir und meiner freundin also deren tochter verschlechterte sich sehr stark.

mittlerweile hasst meine freundin ihre mutter und ich eben so.
da ich selber das bafög für meine freundin beantragt hab was eigentlich in der pflicht der mutter steht.

meine freundin lebte 3monate von mir das sie kein geld bekam da der antrag zu spät abgegeben wurde. ich half ihr mit mein ALG II aus.

jetzt herrscht streit,misstrauen und vor allem hass.
sie ist in den ferien und wochenende nur noch bei mir und nicht mehr bei muttern.

es geht mir um folgendes und zwar um den lebensunterhalt meiner freundin.
sie bekommt also Bafög 455€ und muss davon ihre miete für die nebenwohnung zahlen das sind 185€. Es bleibt ein rest von 270€ und damit ist der regelsatz zum lebensunterhalt nicht gedeckt.

die mutter bezieht kindergeld in höhe von 154€ genau das geld das fehlt!!!
und das brauch sie.(freundin)

ich habs übers Amt fürn Arbeitsmarkt sprich Arbeitsangentur versucht.
über das jugendamt.
und über die kindergeldstelle.
und natürlich über meinen Anwalt (ohne klage).

alles hoffnungslos Traurig

Bis jetzt bin ich noch dabei es irgendwie zu schaffen aber ich brauche hilfe und wende mich an ihnen.

ich erläuter nochmal in kurzform:

17 jähriges mädchen mit eigener nebenwohnung schulisch bedingt bezieht 455€ bafög und zahlt miete in höhe von 185€.

um den lebensunterhalt zu decken fehlt geld und da die mutter das kindergeld bekommt obwohl die tochter nicht bei mutter wohnt und keine kosten verursacht gibt die mutter das fehlende geld nicht raus.
was aber benötigt wird.

um irgendetwas zu beantragen brauch tochter immer unterschrift des gsetzlichen vertreters aber das werden diese nie machen.

ich hoffe sie verstehen und können mir helfen.

wie ist nun die rechtslage?

mfg
_________________
halli hallo hallöle^^
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Korund
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.10.2008
Beiträge: 128

BeitragVerfasst am: 14.10.08, 15:46    Titel: Re: kindergeldstreit und rechte Antworten mit Zitat

1. Vielleicht schildern sie dem Sachverhalt erneut, diesmal unter beachtung der forenregeln.

brauchehilfe23 hat folgendes geschrieben::


Ich habs übers Amt fürn Arbeitsmarkt sprich Arbeitsangentur versucht.
über das jugendamt.
und über die kindergeldstelle.
und natürlich über meinen Anwalt (ohne klage).

alles hoffnungslos Traurig



2. dann sollten sie eigentlich eine rechtliche einschätzung erhalten haben.
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brauchehilfe23
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 13.10.2008
Beiträge: 2
Wohnort: alt-ruppin

BeitragVerfasst am: 15.10.08, 13:52    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,
na wie sie schon lesen konnten sieht man ja worum es sich handelt und deshalb möchte ich gerne hilfe.

ich habe leider schon alles probiert was mir einfiel oder was mir geraten wurde und bitte deshalb nochmal um hilfe von jemand anderem.

bitte schreibt mir.
lg
_________________
halli hallo hallöle^^
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jumjum
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.10.2008
Beiträge: 60

BeitragVerfasst am: 16.10.08, 09:19    Titel: Antworten mit Zitat

gibt es nicht die möglichkeit das kindergeld durch abzweigungsantrag auf andere konten laufen zu lassen, mit der bemerkung das man sich mit der mutter nicht mehr versteht und kein kontakt mehr besteht.
das selbe beim bafögamt. gibt es keinen vater der das erledigen könnte, ansonsten ans jugendamt wenden und dort angeben das die mutter die vermögenssorge arg missbraucht und dem kind das kindergeld nicht aushändigt.
wann wird die freundin 18?
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