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NRW - Angabe von falschem Wohnsitz

 
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Neelix
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.12.2006
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 12.10.08, 20:00    Titel: NRW - Angabe von falschem Wohnsitz Antworten mit Zitat

Hallo,

angenommen, Familie A wohnt mit ihren Kindern in einer Neubausiedlung am äußersten Rand der Stadt A, die Stadt B beginnt am Nachbargrundstück. Alle befreundeten Nachbarkinder der Städte A und B gehen in die nahen Kindergärten und Grundschulen der Stadt B, denn die Grundschule der Stadt A ist weit von der Siedlung entfernt und hat auch nicht so einen guten Ruf.

Familie A ist nach dem neuen Schulgesetz zugezogen und wollte, dass ihre Kinder zusammen mit den Freunden die Grundschule der Stadt B besuchen können. Also hat sie ihren Erstwohnsitz bei einer befreundeten Familie B in der Stadt B angegeben.

Wie ist die Rechtslage: Welche Konsequenzen drohen Familie A und Familie B, falls der Schwindel auffliegt?

Dank und Gruß,
Neelix
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Anton Reiser
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.11.2006
Beiträge: 359
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 14.10.08, 22:58    Titel: Antworten mit Zitat

Aus Sicht des Schulgesetzes sind keine Konsequenzen zu erwarten, d.h. die Kinder verbleiben an der Schule, die sie zur Zeit besuchen. Die Schulbezirksgrenzen sind mit Beginn dieses Schuljahres ohnehin aufgehoben.

Allerdings verstößt Familie A möglicherweise gegen melderechtliche Bestimmungen. Ich empfehle deshalb, den Meldebehörden den tatsächlichen Wohnsitz als Erstwohnsitz anzugeben.

Mit freundlichem Gruß
Anton Reiser
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Neelix
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.12.2006
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 18.10.08, 08:49    Titel: Antworten mit Zitat

Dankeschön!
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