Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
angenommen, Familie A wohnt mit ihren Kindern in einer Neubausiedlung am äußersten Rand der Stadt A, die Stadt B beginnt am Nachbargrundstück. Alle befreundeten Nachbarkinder der Städte A und B gehen in die nahen Kindergärten und Grundschulen der Stadt B, denn die Grundschule der Stadt A ist weit von der Siedlung entfernt und hat auch nicht so einen guten Ruf.
Familie A ist nach dem neuen Schulgesetz zugezogen und wollte, dass ihre Kinder zusammen mit den Freunden die Grundschule der Stadt B besuchen können. Also hat sie ihren Erstwohnsitz bei einer befreundeten Familie B in der Stadt B angegeben.
Wie ist die Rechtslage: Welche Konsequenzen drohen Familie A und Familie B, falls der Schwindel auffliegt?
Aus Sicht des Schulgesetzes sind keine Konsequenzen zu erwarten, d.h. die Kinder verbleiben an der Schule, die sie zur Zeit besuchen. Die Schulbezirksgrenzen sind mit Beginn dieses Schuljahres ohnehin aufgehoben.
Allerdings verstößt Familie A möglicherweise gegen melderechtliche Bestimmungen. Ich empfehle deshalb, den Meldebehörden den tatsächlichen Wohnsitz als Erstwohnsitz anzugeben.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.