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Verwaltervertrag von 5 Jahre auf 1 Jahr kürzen?

 
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Dino71065
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Anmeldungsdatum: 28.07.2007
Beiträge: 189

BeitragVerfasst am: 14.10.08, 21:50    Titel: Verwaltervertrag von 5 Jahre auf 1 Jahr kürzen? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

Im März diesen Jahres wurde bei einer ETV die Wiederwahl der Verwaltung um 5 Jahre verlängert.

Kann ich einen TOP erstellen lassen, wo die Verlängerung der Verwaltung von 5 Jahren auf 1 Jahr reduziert wird?

Ich finde das eine weitere Verlängerung von 5 Jahren eine Art Knebelvertrag ist.
Es wäre doch besser wenn es nur um ein Jahr verlängert wird, für beide Seiten.
Denn so wie es gerade aussieht, haben wir nicht die beste erwischt!

Gruß
Dino71065
_________________
Die Kunst einer Verwaltung ist es, den Eigentümer so über den Tisch zu ziehen, das er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet!
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Edelmieter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 11.05.2005
Beiträge: 800
Wohnort: OLG Hamm ist zuständig

BeitragVerfasst am: 15.10.08, 08:19    Titel: Re: Verwaltervertrag von 5 Jahre auf 1 Jahr kürzen? Antworten mit Zitat

Dino71065 hat folgendes geschrieben::
Kann ich einen TOP erstellen lassen, wo die Verlängerung der Verwaltung von 5 Jahren auf 1 Jahr reduziert wird?
Ja, da es sich um eine Angelegenheit der ordnungsgemäßen Verwaltung handelt.

Der von beiden Parteien unterschriebene Fünf-Jahres-Vertrag muss allerdings in jedem Fall erfüllt werden, wenn nicht alle Vertragsparteien einer Reduzierung der Laufzeit zustimmen.

Dino71065 hat folgendes geschrieben::
Ich finde das eine weitere Verlängerung von 5 Jahren eine Art Knebelvertrag ist.
Genaus so ist es. Ein fairer Verwalter wird sich jedes Jahr zur Wahl stellen.

Dino71065 hat folgendes geschrieben::
Es wäre doch besser wenn es nur um ein Jahr verlängert wird, für beide Seiten.
Das gilt nur für kleine Objekte. Für Verwalter sind große Objekte Filetstücke (wenig Aufwand, viel Geld). Deshalb überwiegen hier die Vorteil für den Verwalter.
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Dino71065
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 28.07.2007
Beiträge: 189

BeitragVerfasst am: 15.10.08, 09:22    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Edelmieter,

So gehe ich davon aus , das natürlich der Verwalter auch zustimmen muß. (Beide Seiten)
Vielen Dank.

MfG
Dino71065
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