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Kaufabsicht trotz Mietnomaden?

 
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juststandstill
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.07.2006
Beiträge: 20
Wohnort: Oberbergischer Kreis

BeitragVerfasst am: 16.10.08, 12:22    Titel: Kaufabsicht trotz Mietnomaden? Antworten mit Zitat

Hallo liebe Leute!

Wir haben da ein kleines Problem.
In einem Ferienhausgebiet (zum Dauerwohnen freigegeben) haben wir zwei komplett baugleiche Häuser von einem Makler gezeigt bekommen, von denen wir uns in eins verliebt haben (die Lage machte den Unterschied).
Wir haben beide besichtigt und sie sind vollständig möbliert (wir haben eine Inventarliste).
Dazwischen kam unser Urlaub und das zog sich alles etwas hin, aber wir hatten es auch nicht eilig.
Nun war das Haus zum Zeitpunkt der Besichtigung noch vermietet bzw von einer Frau bewohnt, die keine Miete zahlt.
Nun ist sie zum (fristgerechten) Kündigungstermin NICHT ausgezogen und die Verkäfer müssen jetzt den umständlichen Weg einer Räumungsklage beschreiten.
Natürlich tut es uns für die Verkäufer leid, aber wir haben unsere Wohnung noch nicht gekündigt und es ist uns auch egal, wenn es noch etwas dauert.
Nun hört man ja immer wieder, dass Mietnomaden ein Objekt gerne im völlig desolaten Zustand hinterlassen und das ist genau unsere Angst.
Der Makler sagt, dass er eine KAUFABSICHTSERKLÄRUNG von uns benötigt, die ihn absichert falls wir abspringen, weil er jetzt natürlich sämtliches annoncieren für dieses Objekt einstellt.
Grundsätzlich ist auch das kein Problem, weil wir das Haus ja wirklich wollen, aber die Frage ist, ob wir uns mit einer Klausel davor schützen können, plötzlich ein völlig zerstörtes Objekt übergeben zu bekommen.
Ist so eine Kaufabsichtserklärung grundsätzlich bindend oder kann man darauf bestehen, dass darin auch festgehalten wird, dass das Objekt in dem Zustand sein muss, in dem man es besichtigt hat damit sie bindend wird.
Wir wollen ja den Teufel nicht an die Wand malen, aber wir kennen Mietnomaden auch nur aus dem TV und da gehen die Dinge selten gut für die Vermieter aus.
Vielleicht ist noch wichtig, dass die Finanzierung steht und wir nur Rücksicht auf unsere Kündigungsfrist (drei Monate) nehmen müssen, da wir eine Doppelbelastung (Rate/Miete) vermeiden wollen. Dem Makler geht es doch nur darum, dass seine Kosten gedeckt sind, auch wenn wir abspringen würden.
Und wir würden ja nur abspringen, wenn das Haus oder die Möbel in irgendeiner Weise zerstört wurden (Laminat stark beschädigt, Möbel zerkratzt oder solche Sachen halt).

Ich bedanke mich schon jetzt für Eure Hilfe!
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Chess45
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 16.10.08, 13:25    Titel: Antworten mit Zitat

Was haben Sie den von so einer Erklärung?
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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juststandstill
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.07.2006
Beiträge: 20
Wohnort: Oberbergischer Kreis

BeitragVerfasst am: 16.10.08, 14:36    Titel: Antworten mit Zitat

Wir als Käufer haben wohl gar nichts davon.
Ich denke, dass der Makler sich absichern möchte.
Ich meine, wir könnten uns dann doch auch sicher sein, dass wir das Haus bekommen, oder irre ich mich?
Der Makler sagt, dass es gängige Praxis ist und wir haben noch nie ein Haus gekauft um vergleichen zu können.
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Chess45
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 16.10.08, 15:53    Titel: Antworten mit Zitat

juststandstill hat folgendes geschrieben::
Wir als Käufer haben wohl gar nichts davon.
Ich denke, dass der Makler sich absichern möchte.
Ich meine, wir könnten uns dann doch auch sicher sein, dass wir das Haus bekommen, oder irre ich mich?
Der Makler sagt, dass es gängige Praxis ist und wir haben noch nie ein Haus gekauft um vergleichen zu können.

Sie handeln sich nur einen unnötigen Rechtsstreit ein bzw. unnötige Kosten. Wenn zum Makler ein Interessent kommt der mehr bezahlt ist die Hütte weg. Da werden Sie doch nur gefragt ob Sie auch mehr bezahlen wollen.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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juststandstill
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Anmeldungsdatum: 21.07.2006
Beiträge: 20
Wohnort: Oberbergischer Kreis

BeitragVerfasst am: 16.10.08, 16:23    Titel: Antworten mit Zitat

Ich verstehe den Zusammenhang jetzt nicht, tut mir leid.
Wir haben mit etlichen Maklern gesprochen und ALLE haben von einer Kaufabsichtserklärung gesprochen.
Ist diese Erklärung nicht auch Voraussetzung für einen Kaufvertrag?
Der Makler ((Wortsperre: Name)) sagt, dass er erst nach Unterzeichnung den Notartermin und alles weitere bekommt, was wir bis heute auch geglaubt haben.
Es geht ja nur darum, ob wir festhalten können/müssen, dass uns das Haus dann übergeben wird, wie wir es gesehen haben oder ob wir es dann nehmen müssen, wie die Mietnomadin es hinterlässt.
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juststandstill
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Anmeldungsdatum: 21.07.2006
Beiträge: 20
Wohnort: Oberbergischer Kreis

BeitragVerfasst am: 16.10.08, 16:28    Titel: Antworten mit Zitat

Vom Haus oder vom Vertrag solang das Haus noch bewohnt ist?
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emi 10
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Anmeldungsdatum: 19.07.2008
Beiträge: 199

BeitragVerfasst am: 16.10.08, 21:57    Titel: Antworten mit Zitat

Ich schließe mich flipmow an!!!
Die Kaufabsichtserklärung ist ein Vorvertrag; und der hier ist ..... Böse
Chess 45 hat den Nagel auf den Kopf getroffen
Wenn das Haus nicht von einen Anderen ( Mehrbietenden ) gekauft wird, dann
tritt die Kauferklärung in Kraft; mit oder ohne Mitnomaden.
Und den Zeitpunkt bestimmt der Makler.

"Der Makler ((Wortsperre: Name)) sagt, dass er erst nach Unterzeichnung den Notartermin und alles weitere bekommt........" ist fauler Tobak.

Ich würde nur das Haus kaufen, wenn 1oo% kein Mieter (Nomade) im Haus ist.
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CruNCC
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Anmeldungsdatum: 01.01.2007
Beiträge: 2239
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 16.10.08, 22:05    Titel: Antworten mit Zitat

juststandstill hat folgendes geschrieben::
Ich verstehe den Zusammenhang jetzt nicht, tut mir leid.
Wir haben mit etlichen Maklern gesprochen und ALLE haben von einer Kaufabsichtserklärung gesprochen.
Ist diese Erklärung nicht auch Voraussetzung für einen Kaufvertrag?

NEIN.
Zitat:
Der Makler ((Wortsperre: Name)) sagt, dass er erst nach Unterzeichnung den Notartermin und alles weitere bekommt, was wir bis heute auch geglaubt haben.

Das ist Quatsch und Hinhaltetechnik.

Ein Vertrag kommt nur durch die Beurkundung des Kaufvertrages beim Notar zustande, egal was vorher unterschrieben wurde!. ]
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