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Rechnungslegung (Handwerker)

 
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Susi23
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Anmeldungsdatum: 02.08.2007
Beiträge: 661

BeitragVerfasst am: 17.10.08, 12:38    Titel: Rechnungslegung (Handwerker) Antworten mit Zitat

Ist ein Handwerker bei Rechnungslegung verpflichtet einzelne Leistungsnachweise (unterschriebene Aufmaße, Lieferscheine) vorzulegen ?

Oder reicht folgende Aufstellung:

1. Material

2. Arbeitslohn
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 18.10.08, 15:21    Titel: Antworten mit Zitat

Ist hier Rechnungslegung oder Rechnungsstellung gemeint?
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Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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Susi23
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Anmeldungsdatum: 02.08.2007
Beiträge: 661

BeitragVerfasst am: 19.10.08, 00:23    Titel: Antworten mit Zitat

I-user hat folgendes geschrieben::
Ist hier Rechnungslegung oder Rechnungsstellung gemeint?

Rechnungsstellung Mit den Augen rollen
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 19.10.08, 19:27    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der Handwerker einen bestimmten Betrag will und der Auftraggeber fragt, warum so viel, muss der Handwerker seine Leistungen transparent darlegen und ggf. beweisen. Was er an Vorleistungen bezogen hat, muss er m.E. nicht offenbaren, es sei denn, diese Kosten werden vertraglich an den Auftraggeber weitergegeben.
Aber das Problem mit "Anspruch auf Rechnung" ist schon länger bekannt:
http://www.recht.de/archiv/viewtopic.php?p=683249&sid=4bfce17dbba6dc449815a70a7887965f
http://www.recht.de/archiv/viewtopic.php?p=252485&sid=4585a67387cb5165ecc019a6e608aec1
Weil das bis auf umsatzsteuerliche Angelegenheiten m.W. nicht ausdrücklich im Gesetz steht.
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