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Der Zylinder an der Haustüre ist innerhalb eines Jahres schon 4x defekt gewesen; jetzt wurde beschlossen die Schliessanlage komplett zu tauschen da auch andere Zugangstüren mittlerweile Probleme bereiten. Die Hausverwaltung sagt die Schliessanlage ist Gemeinschaftseigentum und daher muss auch der Austausch der Zylinder in den Wohnungsabschluss- und Kellertüren via Umlage bezahlt werden. Das die Schliessanlage generell Gemeinschaftseigentum ist scheint klar; in der Teilungserklärung gibt es aber folgenden Passus: ...Jeder Wohnungseigentümer hat die zu seiner Wohnung nebst Nebenräumen gehörenden Fenster sowie Innen- und Abschlusstüren alleine unter Ausschluss der anderen Wohnungseigentümer instand zu halten, auch soweit sie nach dem Gesetz zum Gemeinschaftseigentum gehören ... . Wir sind deshalb davon ausgegangen dass die Zylinder in Wohnungsabschluss- und Kellertüren Sache des jeweiligen Eigentümers ist. Die Hausverwaltung sagt aber das die Schliessanlage komplett via Umlage bezahlt werden muss; dieser Passus beziehe sich nur auf defekte Türen (z.B. Türblatt) nicht aber auf den Austausch der Zylinder; diese sind immer von der Gemeinschaft zu tragen. Ist das die gängige Rechtslage?
Die Türen im Haus (nicht Wohnung) sind Gem.-Eigentum.
Die Wohnungstüren sind außenseitig Gem.-Eigentum und innenseitig privat.
Die dazu gehörigen Zylinder sind an Wohnungstüren privat!!!
Bei eine Schließanlage besteht die Möglichkeit durch einen "Generalschlüssel" alle Türen zu öffnen.
Die Zylinder der Haustür und Keller ect. sind Gem.-Eigentum und aus der Umlage zu zahlen.
Die Hausverwaltung meint bestimmt die allgemeinen Räume sowie Haustür(en) mit der Schließanlage zu bestücken.
Der Zylinder an der Haustüre ist innerhalb eines Jahres schon 4x defekt gewesen; jetzt wurde beschlossen die Schliessanlage komplett zu tauschen da auch andere Zugangstüren mittlerweile Probleme bereiten. Die Hausverwaltung sagt die Schliessanlage ist Gemeinschaftseigentum und daher muss auch der Austausch der Zylinder in den Wohnungsabschluss- und Kellertüren via Umlage bezahlt werden. Das die Schliessanlage generell Gemeinschaftseigentum ist scheint klar; in der Teilungserklärung gibt es aber folgenden Passus: ...Jeder Wohnungseigentümer hat die zu seiner Wohnung nebst Nebenräumen gehörenden Fenster sowie Innen- und Abschlusstüren alleine unter Ausschluss der anderen Wohnungseigentümer instand zu halten, auch soweit sie nach dem Gesetz zum Gemeinschaftseigentum gehören ... . Wir sind deshalb davon ausgegangen dass die Zylinder in Wohnungsabschluss- und Kellertüren Sache des jeweiligen Eigentümers ist. Die Hausverwaltung sagt aber das die Schliessanlage komplett via Umlage bezahlt werden muss; dieser Passus beziehe sich nur auf defekte Türen (z.B. Türblatt) nicht aber auf den Austausch der Zylinder; diese sind immer von der Gemeinschaft zu tragen. Ist das die gängige Rechtslage?
Da will es sich ein Verwalter mal wider einfach machen, anstelle hin und wieder ein Zylinder auswechseln zu lassen, alle gleich auf einmal, die do... Eigentümer bzw. ihre Mieter bezahlen es ja.
Es fragt sich sowieso welchen Vorteil denn eine Schließanlage haben soll wenn kein Generalschlüssel benutzt werden darf. _________________ Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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