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Inchenbienchen noch neu hier
Anmeldungsdatum: 17.10.2008 Beiträge: 3
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Verfasst am: 17.10.08, 12:06 Titel: Lese-Rechtschreibschwäche |
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Guten Tag!
Schüler A (7. Klasse Realschule) hat LRS. Daher wurden ihm in einem Diktat nur die Hälfte der Fehler angerechnet, wobei er auf die Note 2,25 kam.
Es soll nun deshalb getestet werden, ob er noch immer an LRS leidet. Kann die Klassenarbeit im Nachhinein noch verschlechtert werden, wenn sich herausstellen sollte, dass kein LRS vorliegt?
Oder gäbe es die Möglichkeit, dass er eine Wiederholungsarbeit schreiben muss?
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Herzliche Grüße
I. |
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katmai FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.01.2007 Beiträge: 411 Wohnort: Down Under.
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Verfasst am: 17.10.08, 12:53 Titel: |
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Da wohl nicht mehr festgestellt werden kann, ab wann genau die Diagnose LRS nicht mehr zutreffend war sehe ich keine Grundlage, an der bereits erteilten Note noch etwas zu ändern.
Gruß,
katmai. _________________ Achtung: Gefährliches Halbwissen! |
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Inchenbienchen noch neu hier
Anmeldungsdatum: 17.10.2008 Beiträge: 3
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Verfasst am: 17.10.08, 12:59 Titel: |
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Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Könnte man die Note denn noch verändern, wenn sich bei einem Test direkt nach der Klassenarbeit herausstellt, dass der Schüler kein LRS hat? |
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hws FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.07.2007 Beiträge: 2038 Wohnort: Unna
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Verfasst am: 17.10.08, 13:27 Titel: Re: Lese-Rechtschreibschwäche |
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Inchenbienchen hat folgendes geschrieben:: | Daher wurden ihm in einem Diktat nur die Hälfte der Fehler angerechnet, ... | Wobei sich mir immer noch nicht erschließt, wieso so etwas gemacht wird. Soll die Note nicht eine objektive Leistung wiederspiegeln? Oder zumindest im Vergleich zum Klassenniveau?
Wenn der schlechteste Schüler der Klasse (vielleicht wegen früherer Meningitis oder sonstwas) mal nen lichten Moment hat mit ner korrekten Antwort, die bei "normalen" Schülern gerade mal ne 4 wert wäre - kriegt der Schüler dann ne 1, weil es eine persönliche Bestleistung war?
Wenn ich Brötchen kaufe, fragt mich der Bäcker doch auch nicht nach meinem Gehalt, um daraus den Brötchenpreis zu berechnen.
(Merke: nicht alles was hinkt, ist ein Vergleich)
hws |
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Kurt Knitz FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.10.2005 Beiträge: 1377 Wohnort: Baden-Württemberg
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Verfasst am: 17.10.08, 15:03 Titel: |
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Hallo Linchenbinchen,
welches Bundesland?
Braucht der Schüler die Notenanhebung, damit die Versetzung nicht gefährdet ist?
Bekommt der Schüler an der Schule eine LRS-Förderung?
hws hat folgendes geschrieben:: | Wobei sich mir immer noch nicht erschließt, wieso so etwas gemacht wird. | Weil sich viele Eltern von LRS-Kindern damit zufrieden stellen lassen und weil es unglaublich billig ist im Vergleich zu ordentlichem LRS-Förderunterricht.
Schöne Grüße
Kurt _________________ Die länderspezifischen Schulgesetze und vieles mehr auf dem Deutschen Bildungsserver:
http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=552 |
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Inchenbienchen noch neu hier
Anmeldungsdatum: 17.10.2008 Beiträge: 3
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Verfasst am: 17.10.08, 20:37 Titel: |
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Nein, er braucht keine Notenanhebung. Ich denke eher, dass die Notenanhebung aus pädagogischen Gründen stattfand - oder so etwas ähnliches...
Eine LRS-Förderung erhält er nicht, soweit ich weiß.
Ach ja, bei dem Bundesland handelt es sich um Baden-Württemberg.
Wie es aussieht, wird er sich weiterhin über die Note freuen dürfen...
Noch einmal vielen Dank für die Antworten, hat mich wirklich gefreut!
Herzliche Grüße
I. |
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Kurt Knitz FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.10.2005 Beiträge: 1377 Wohnort: Baden-Württemberg
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Verfasst am: 18.10.08, 13:32 Titel: |
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Hallo,
Kurt Knitz hat folgendes geschrieben:: | [Warum Notenanhebung für LRS-Schüler?]
Weil sich viele Eltern von LRS-Kindern damit zufrieden stellen lassen und weil es unglaublich billig ist im Vergleich zu ordentlichem LRS-Förderunterricht. |
linchenbienchen hat folgendes geschrieben:: | Eine LRS-Förderung erhält er nicht, soweit ich weiß.
Wie es aussieht, wird er sich weiterhin über die Note freuen dürfen... |
Wenn es eines Belegs bedurft hätte, das ist m.E. einer.
Schöne Grüße
Kurt _________________ Die länderspezifischen Schulgesetze und vieles mehr auf dem Deutschen Bildungsserver:
http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=552 |
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0Klaus FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.12.2004 Beiträge: 2595
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Verfasst am: 18.10.08, 22:02 Titel: |
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Hallo,
normalerweise verschwindet eine LRS nicht einfach mal so. Sie wird als unheilbar angesehen, da sie teilweise auf genetische Ursachen zurückzuführen ist. Dabei ist allerdings durch umfassendes Training eine Verbesserung möglich.
Bei einer diagnostizierten LRS halte ich eine pauschalierte Fehlerhalbierung für unzulässig. Vielmehr muss die Bewertung mit der Therapie abgestimmt werden (zB dass nur bestimmte Fehler bewertet werden können - kenne mich da nicht so aus).
@hws:
Prüfungserleichterungen sind besondere Ausformungen des Gleichheitsgrundsatzes nach Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG. Danach darf niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Eine solche liegt aber vor, wenn jemand eine Prüfung wegen seiner Behinderung nicht mitmachen kann.
Vorliegend ist jedoch von einer Bewertung gänzlich abzusehen, da durch die Prüfungserkleichterung nicht das bewertet werden kann, was der Prüfling aufgrund seiner Behinderung nicht kann. So wäre es zB unsinnig, wenn ein Blinder eine Prüfungserleichterung für die Fahrerlaubnisprüfung bekommt. Wohl aber kann dieser zB eine Fachprüfung in geeigneter Form absolvieren (zB jur. Staatsexamen mit geeigneten Hilfsmitteln). _________________ mfg
Klaus |
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abc FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 24.12.2004 Beiträge: 365
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Verfasst am: 01.11.08, 12:33 Titel: Re: Lese-Rechtschreibschwäche |
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Die andere Frage wäre eher, warum die Rechtschreibung so dermaßen überbewertet wird. In jedem Durchschnittsberuf lässt man die Word-Rechtschreibprüfung drüberlaufen (die zwar alles andere als perfekt ist, aber für eine ausreichende oder befriedigende Rechtschreibnote sicher gut genug), und wo es wirklich auf fehlerfreies Schreiben ankommt, da wird penibel von ein paar ExpertInnen korrekturgelesen.
Eine Freundin von mir hat die Handelsakademie nur dank des Entgegenkommens der Lehrer in dieser Frage geschafft. Sonst wäre sie an ihrer Rechtschreibung gescheitert, obwohl alle anderen Leistungen gut und sehr gut waren. Damals gab es weder Förderung noch eine offizielle Befreiung. Später hat sie studiert und Doktorat gemacht - letzteres sogar mit Auszeichnung. Wo bitte, läge der Sinn, solche Menschen im Schulbetrieb möglichst früh auszusieben und trotz enormer intellektueller Fähigkeiten ihnen höhere Bildung zu verwehren?
Jeder wirklich intelligente Mensch müsste sich hingegen fragen, was das Heranziehen von Rechtschreibfehlern tatsächlich auch nur über irgendwas aussagt. Bei uns gabs damals ab 7 schweren Rechtschreibfehlern ein Nichtgenügend. Und das bei einem Text, der sich über mehrere Mittelquart-Seiten erstreckte. |
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Storker FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.10.2008 Beiträge: 46 Wohnort: NRW
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Verfasst am: 01.11.08, 20:00 Titel: |
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Zitat: | normalerweise verschwindet eine LRS nicht einfach mal so. Sie wird als unheilbar angesehen |
War das nicht umgekehrt?
Eine Legasthenie ist unheilbar, aber eine LRS kann sich u.U. bessern oder verschwinden?
LG |
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Kurt Knitz FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.10.2005 Beiträge: 1377 Wohnort: Baden-Württemberg
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Verfasst am: 01.11.08, 20:52 Titel: |
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Hallo Storker,
es ist veraltet, die unterschiedlichen Schweregrade der Lese-Rechtschreib-Schwäche in nur zwei grundsätzlich unterschiedliche Gruppen einzuteilen. Nach meinem Eindruck tun das vor allem noch solche Bildungspolitiker, die das als Rechtfertigung heranziehen, beiden zu wenig oder gar keine Unterstützung zukommen zu lassen - bei den Unheilbaren bringts ja angeblich sowieso nichts und bei denen mit der nur vorübergehenden Schwäche würde es ja angeblich bei alleinigem Abwarten auch von selbst weggehen.
Bittere Grüße
Kurt _________________ Die länderspezifischen Schulgesetze und vieles mehr auf dem Deutschen Bildungsserver:
http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=552 |
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