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bigwolf86 Interessierter
Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 15
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Verfasst am: 19.10.08, 10:57 Titel: defekten Artikel erhalten. Was nun? |
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Moin,
es handelt sich umfolgende Situation.
A - Käufer
B - Verkäufer
A kauft von B über ein Forum einen Artikel für ca. 75€. Nach dem Erhalt des Artikels stellt A sofort fest, dass es einen Mangel an dem Artikel gibt, obwohl In der Artikelbeschreibung keine Mängel genannt wurden.
A kontaktiert B und bittet Ihn den defekt zu beseitigen bzw. ein Ersatzteil für den Artikel zu beschaffen, das maximal 10€ kosten würde. A führt dabei als Beweis mehrere Fotos auf, um den Defekt zu belegen.
B weigert sich jedoch, da er der Auffassung ist, dass der vor dem Versand keine Mängel gesehen hätte und schlägt vor, A solle versuchen es selbst zu reparieren, was eine Zumutung für A ist, denn A hat weder das passende Werkzeug noch die Kenntnis bzw. die Erfahrung um so etwas zu reparieren.
Ist es ratsam einen Anzeige zu erstatten?
Lohnt es sich einen Anwalt einzuschalten?
Info: A hat eine Rechtsschutzversicherung (Privat-,Beruf-,Verkehrs-,Wohnungs-,Grundstücks-RS)
Was kann man noch tun? |
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Biber FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
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Verfasst am: 19.10.08, 11:07 Titel: Re: defekten Artikel erhalten. Was nun? |
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bigwolf86 hat folgendes geschrieben:: | A - Käufer
B - Verkäufer | Gewerblich? Privat? _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
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ThePhil FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 09.01.2008 Beiträge: 854
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Verfasst am: 19.10.08, 11:10 Titel: |
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Wenn der private Verkäufer das Objekt mangelfrei versendet hat, dann geht die Gefahr auf den Käufer über. |
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bigwolf86 Interessierter
Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 15
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Verfasst am: 19.10.08, 11:25 Titel: |
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@Biber
Es war ein privater Verkäufer.
@ThePhil
Der Verkäufer hat erst im Nachhinein, als der Käufer den Mangel angesprochen hat, gesagt, dass der vor dem Versand keine Mängel erkennen konnte.
Vor dem Kauf wurden durch den Verkäufer keine Mängel erwähnt, der Verkäufer sagte aber auch nicht ausdrücklich, dass der Artikel in Ordnung und frei von Mängeln sei.
Außerdem hat der Verkäufer nicht erwähnt, dass er die Gewährleistung ausschließt.
EDIT:
Da der Käufer bereits beim Auspacken den Defekt festgestellt hat, konnte der Verkäufer den Artikel eigentlich gar nicht mangelfrei verschickt haben.
Einen Transportschaden durch das Versandunternehmen kann man auch ausschließen, da es sich bei dem Defekt um ein gerissenes Kabel handelt. |
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KurzDa FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.10.2006 Beiträge: 3304 Wohnort: München
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Verfasst am: 19.10.08, 12:05 Titel: |
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Zitat: | Der Verkäufer hat erst im Nachhinein, als der Käufer den Mangel angesprochen hat, gesagt, dass der vor dem Versand keine Mängel erkennen konnte.
Vor dem Kauf wurden durch den Verkäufer keine Mängel erwähnt, der Verkäufer sagte aber auch nicht ausdrücklich, dass der Artikel in Ordnung und frei von Mängeln sei.
Außerdem hat der Verkäufer nicht erwähnt, dass er die Gewährleistung ausschließt.
| Spricht denn die Art des Mangels für einen Transportschaden?
Grüße
KurzDa _________________ Jura ist wie Mathematik -
nicht alles, was man berechnen kann, ist auch sinnvoll!
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bigwolf86 Interessierter
Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 15
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Verfasst am: 19.10.08, 12:10 Titel: |
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KurzDa hat folgendes geschrieben:: | Spricht denn die Art des Mangels für einen Transportschaden?
Grüße
KurzDa |
Antwort steht im Beitrag über dir
Zitat: | Einen Transportschaden durch das Versandunternehmen kann man auch ausschließen, da es sich bei dem Defekt um ein gerissenes Kabel handelt. |
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bigwolf86 Interessierter
Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 15
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Verfasst am: 20.10.08, 13:46 Titel: |
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Schade dass hier nicht wirklich eine hilfreiche Antwort kam :/
Eine Frage hätte ich aber noch:
Wenn ich mich an einen Anwalt wenden möchte, auf welches Thema (Schwerpunkt/Fachgebiet) müsste sich der Anwalt spezialisiert haben?
Wäre Handels-/Onlinerecht richtig? |
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spraadhans FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 26.11.2005 Beiträge: 7758 Wohnort: SMS Bayern
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Verfasst am: 20.10.08, 13:59 Titel: |
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Wenn die Gewährleistung nicht ausgeschlossen wurde und beweisbar kein Transportschaden vorliegt, dann hat der Käufer Anspruch auf Nacherfüllung. |
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Versicherungsmensch FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 10.04.2007 Beiträge: 2919 Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss
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Verfasst am: 20.10.08, 14:21 Titel: |
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bigwolf86 hat folgendes geschrieben:: | Schade dass hier nicht wirklich eine hilfreiche Antwort kam :/
Eine Frage hätte ich aber noch:
Wenn ich mich an einen Anwalt wenden möchte, auf welches Thema (Schwerpunkt/Fachgebiet) müsste sich der Anwalt spezialisiert haben?
Wäre Handels-/Onlinerecht richtig? |
Wenn eine Rechtsschutz besteht würde ich dort telefonisch eine Deckungszusage einholen und mir gleichzeitig einen Spezialisten benennen lassen. Macht die ganze Sache noch einfacher.  _________________ Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers) |
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ThePhil FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 09.01.2008 Beiträge: 854
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Verfasst am: 20.10.08, 18:52 Titel: |
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Muss der Käufer oder der Verkäufer beweisen, dass vor dem Versenden ein Mangel bzw. das kein Mangel am Objekt war? Bin mir da nicht mehr ganz im klaren.
Ich mein, wenn der Käufer das beweisen muss, dann sieht es ziemlich düster aus.
Aber auch wenn der Verkäufer die Gewährleistung ausgeschlossen hat, kann der Käufer trotzdem eine Nacherfüllung fordern, wenn der Mangel arglistig veschwiegen worde. |
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