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ist die Deutsche Rentenversicherung (gesetzlich) verpflichtet, bei einem Antrag auf
Weiterzahlung einer befristeten vollen Erwerbsminderungsrente erneut einen Gutachter
zu beauftragen? Oder ist das eine reine Ermessensfrage der DRV?
Kann es auch ausreichend sein, von den behandelnden Ärzten jeweils aktuelle
Befundberichte abzufragen und allein darauf basierend die EM-Rente zu verlängern?
Falls hier jemand mitliest, der bei der gesetzlichen Rentenversicherung arbeitet,
würde ich mich auch über persönliche Erfahrungswerte sehr freuen.
es gibt meines Wissens keine gesetzliche Verpflichtung für den Rentenversicherungsträger (oder einen anderen Versicherungsträger), zu bestimmten Fragen Gutachten einzuholen.
Eine Entscheidung ohne Gutachten ist theoretisch möglich, wenn die medizinischen Unterlagen aussagekräftig genug sind. Im Regelfall dürfte das aber eher nicht so sein. Man muss die vorliegenden Befunde nämlich noch auswerten und beurteilen, d. h. im Hinblick auf die konkreten Anspruchsvoraussetzungen für eine Sozialleistung sozusagen "übersetzen". Das ist für den Nichtmediziner oft nicht so einfach zu bewerkstelligen. Deshalb werden halt oft Gutachten eingeholt.
Viele Grüße,
Cephalotus _________________ Cuiusvis hominis est errare, nullius nisi insipientis in errore perseverare.
Bei dem geschilderten Beispielfall wird vermutet, dass die Erwerbsminderungsrente auf Zeit aus medizinischen Gründen gewährt wurde.
Das ärztliche Gutachten, dass zur Rentengewährung vor x-Jahren geführt hat, wird eine Aussage zur gesundheitlichen Entwicklung enthalten.
Da aus medizinischen Gründen eine Besserung nicht unwahrscheinlich war, erfolgte nach gesetzlichem Auftrag die Festsetzung einer Zeitrente.
Der Gutachter wird mithin eine Nachuntersuchung angeregt haben und evtl. sogar Vorgaben in seinem letzten Gutachten gemacht haben......beispielseise im Herbst 2008 ist die Einholung eines ...orthopädischen....neurologischen......etc. zwingend erforderlich.
Es ist mithin geboten, die Untersuchung durchzuführen. Ärztliche Bescheinigungen über den aktuellen Befund sind hierbei für die/den GUTACHTER HILFREICH, ersetzen aber keinesfalls die Stellungnahme eines Arbeitsmediziners der RV.
Ich hoffe, diese Info hilft.
Hallo Bernhard L.,
mich würde mal der Hintergrund der Frage interessieren. Möchte ein Betroffener die gutachterliche Untersuchung und ist nun enttäuscht, dass die DRV ihm die Rente einfach so weiterbewilligt hat? Oder sucht er nach einer Rechtfertigung, nicht zum Gutachter zu müssen?
Um es auf den Punkt zu bringen: Es gibt in dieser Hinsicht keinerlei gesetzliche Vorgaben. Die DRV hat darüber zu entscheiden, ob eine Erwerbsminderung (weiterhin) vorliegt oder nicht. Welche Art von medizinischen Ermittlungen sie zu diesem Zweck anstellt, bleibt ihr überlassen. _________________ MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
also zum Hintergrund der Frage. Es geht um einen Bekannten, dem ich Hilfestellungen bei
seinen Rentenangelegenheiten gebe.
Vor drei Jahren beantragte er eine Erwerbsminderungsrente. 1/2 Jahr später mußte er zu
einem Gutachter. Dieser bescheinigte ihm, er könne in seinem (anspruchsvollen) Beruf noch
3 - 6 Std. arbeiten, allgemein sogar mind. 6 Std. (bei weniger Anforderungen an die Tätig-
keit). Aufgrund dieses Gutachtens wurde die beantragte Erwerbsminderungsrente
"natürlich" erstmal abgelehnt. Mein Bekannter war damals aber bereits so fertig, dass er
von seiner vollen Erwerbsminderung fest überzeugt war. Er betonte immer, was soll
er machen, es geht gar nichts mehr... Vor Verzweiflung über die abgelehnte Rente
hätte er um Haaresbreite Suizid begangen.
1 1/2 Jahre später wurde die volle Erwerbsminderungsrente dann doch gewährt,
sogar 1 Jahr rückwirkend vor (!) dieser Begutachtung, d.h. die DRV hat im Nach-
hinein mit anderen Worten sogar selbst eingeräumt, dass der Patient zum Zeitpunkt
der ersten Begutachtung bereits seit über einem Jahr voll erwerbsgemindert war.
Dementsprechend war das Gutachten einfach nur im höchsten Maße falsch und
hätte fast den >worst case< (Suizid) nach sich gezogen...
Nun hat unser Bekannter eine unbeschreibliche Angst vor einer erneuten persönlichen
Begutachtung, da er Angst hat, das damalige Scenario könnte sich vergleichbar
wiederholen, und er würde re-traumatisiert werden. Sein Gesundheitszustand hat
sich in den drei Jahren des Bezuges der vollen Erwerbsminderungsrente nicht ge-
bessert, eher noch ein wenig verschlechtert.
Nun ist seine Frage, soll er bei der Antragstellung gleich so offen über seine Befürch-
tungen der DRV schreiben? Oder wäre da die Gefahr groß, dass das gerade nach
hinten losgeht? Er möchte seine Rente verlängert bekommen. Gegen das Einholen von
Befundberichten von Ärzten, die ihn gut kennen, hat er nichts, auch nicht gegen
Gutachten nach Aktenlage. Aber er will nicht persönlich von einem ihm unbekannten
Arzt (= Gutachter) "beschaut" werden, vor allem, weil er auch große Probleme hat,
jemanden, der ihn noch nicht kennt, überhaupt seine schweren psychischen Gesund-
heitsstörungen zu vermitteln. Das kommt dann bei fremden Ärzten anfangs meistens
alles so harmlos rüber, dass eben keine rentenberechtigten Einschränkungen erkannt
werden, was aber nicht heißen soll, daß diese nicht vorhanden sind.
Nun ja, ein Gutachten ist zwangsläufig immer so etwas wie eine Momentaufnahme mit Prognose. Der RV-Träger hat dann aufgrund dieser und anderen Erkenntnissen (aus Berichten der behandelnden Ärzte, weiteren Gutachten, Entlassungsberichte aus Reha-Maßnahmen etc.) zu entscheiden, ob eine EM vorliegt oder eben nicht.
Das was Ihrem Bekannten hier passiert ist, ist kein Einzelfall. Ein Gutachten kann immer wieder durch andere widerlegt werden. Im vorliegenden Fall kam die Entscheidung wohl dadurch zustande, dass im Widerspruchsverfahren ältere medizinische Unterlagen in Zusammenhang mit den aktuellen Erhenntnissen gebracht wurden.
Für die anstehende Weitergewährung sollte sich Ihr Bekannter zumindest schon mal mit dem Gedanken vertraut machen, dass ein erneutes Gutachten angefordert wird. Dass sich das ganze Szenario vom letzten Mal wiederholt ist dabei jedoch eher unwahrscheinlich. Immerhin bekommt der neue Gutachter (ja, es wird ein anderer als das letzte Mal sein) vor der Begutachtung die Unterlagen, die seinerzeit zur Bewilligung geführt haben. _________________ MfG
Old Piper
_____________________
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