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Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
Verfasst am: 20.10.08, 08:10 Titel:
Der problemloseste Weg wäre seine Forderung über B an C heran zu tragen. Dann könnte (m.M.n.) C der Mängelanzeige nichts entgegen halten.
Aus Erfahrung kann ich nur empfehlen bei den kleinsten Anzeichen des Aufmuckens die einen Fachanwalt in der Hinterhand zu haben. Wenn die Werkstatt von vornherin nicht korrekt arbeiten will, dann sind die auch ziemlich schnell bei der Sache um Fakten zu manipulieren....wie gesagt....habe selbst leidvolle Erfahrungen gemacht. _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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Irgendetwas missfällt mir an dieser Zündkerzen Theorie. 5000 km fährt ein Wagen ohne Problem mit "Falschen" Zündkerzen durch die Lande! Und Plötzlich ist feierabend wegen ein paar falscher Zündkerzen? (Was war denn falsch? Falscher Wärmewert? Falsches Gewinde? Falscher Elektrodenabstand?) Oder handelt es sich um ein Gasfahrzeug welches umgerüstet wurde? Alles ist irgendwie merkwürdig.
C sei wohl "kooperativ", allerdings wolle man sich "einigen".
Ergänzend wollte ich noch schreiben, dass das nicht schlecht klingt. Ein Problem könnte sein, weil der Wagen weitere insgesamt 6800 km gelaufen ist könnte kein Sachmangel bei Gefahrübergang vorgelegen haben und somit wäre dieser Schaden einfach nur "pech" oder ein Montagefehler (was sehr schwer zu beweisen ist) führte zum Totalausfall. Ich persönlich würde auch ersteinmal "einigungswillen" bekunden.
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