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Verfasst am: 21.10.08, 00:02 Titel: Aussage bei Poilzei?
Kann jemand zu folgendem fiktiven Fall etwas schreiben??
A (männl) wird von Polizei kontaktiert und gebeten, einen Termin bei der örtlichen PI zu vereinbaren, um zu folgender Sache ALS ZEUGE auszusagen:
Es wurde Anzeige von 2 Fußgängern gegen eine Frau (!) erstattet, die vor ca. 4 Monaten mit dem Fz von A ebendiese Fußgänger genötigt haben soll.
A hat keine Ahnung, wer seiin Fz zu diesem Zeitpunkt gefahren haben soll. Der Polizist sagte bereits am Telefon, A "werde wohl wissen, wem er seine Schlüssel gebe".
A weiß es aber leider nicht.
Der Polizist sagte weiter, "wenn A nicht aussage, gehe die Sache an die Staatsanwaltschaft".
A ist nun am Überlegen, ob er bei der PI aussagen soll oder warten soll, was passiert.
Wieso soll er sich weiterhin von einem Polizisten (vgl. Telefonat) "blöd anreden lassen", wenn er selbst nicht beschuldigt ist, etwas verbrochen zu haben und einfach nichts zu dieser Sache sagen kann.
Was, wenn A schweigt? D.h. wenn er einfach nur sagt: ICH KANN NICHTS ZU DER SACHE SAGEN.
Vorladungen bei der Polizei muss nicht Folge geleistet werden.
A muss auch nichts sagen. Den Ton in einer Vernehmung bestimmt man in der Regel weitestgehend selbst.
Jedoch sollte A sich nicht dem Trugschluss hingeben, dass man die Sache durch nichts tun aussitzen kann.
Wenn A nicht aussagt, wird die Ermittlungsbehörde andere Wege, die u. U. auch kostspielig werden können, einschlagen. Wir reden hier ja scheinbar nicht von einer Ordnungswidrigkeit, sondern einer Straftat. _________________ Alles wird gut.
Worin besteht denn der Unterschied, ob A zur Polizei geht und sagt: Ich kann dazu leider nichts sagen oder ob er dort nicht aussagt?
Wie ist der weitere Verlauf in so einer Sache...es geht doch anschließend IMMER weiter an die StA oder täusche ich mich da?
By the way: es ist nichts passiert bei dieser angebl. Nötigung, sagte der Polizist...es fühlten sich die beiden Fußgänger "nur" (klar, auch keine Lapalie) bedroht durch die Fahrweise der Dame.
Ich habe die Abkürzung für Staatsanwaltschaft angepasst - die vorher benutzte Abkürzung hat doch immer noch eine völlig andere Bedeutung... Biber
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