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hury667 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 08.09.2008 Beiträge: 29
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Verfasst am: 21.10.08, 07:48 Titel: Privatverkauf Mängel |
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Hallo,
folgende imaginäre Situation:
Person A verkauft über ein Forum ein Teil.
Käufer B kauft es. Nach Erhalt der Ware reklamiert er, dass ein Teil defekt sei, welches die einwandfreie Funktion beeinträchtigt.
Verkäufer A ist dieser Mangel vorher nicht aufgefallen, auch auf Fotos ist dies nicht zu sehen. Der Mangel ist offensichtlich kein Transportschaden.
Wie ist es rechtlich zu bewerten? Würde Käufer B auf dem Schaden nun sitzen bleiben oder muss der Verkäufer den Artikel zurücknehmen? Wenn der Artikel zurückgenommen wird, wer trägt die Versandkosten?
Es bestünde theoretisch die Möglichkeit, dass der Schaden beim Käufer entstanden ist.
Wie diese Situationen rechtlich bewertet?
Danke |
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KurzDa FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.10.2006 Beiträge: 3304 Wohnort: München
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Verfasst am: 21.10.08, 08:22 Titel: |
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Um was für ein Teil handelt es sich denn und was soll der Schaden sein (rein fiktiv, versteht sich)...
Grüße
KurzDa _________________ Jura ist wie Mathematik -
nicht alles, was man berechnen kann, ist auch sinnvoll!
Unsere Forenregeln |
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Adromir FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 30.10.2005 Beiträge: 5610 Wohnort: Hannover
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Verfasst am: 21.10.08, 08:22 Titel: |
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Wenn die Gewährleistung nicht ausgeschlossen wurde, so haftet der Verkäufer erstmal für Schäden, die schon beim Verkauf vorlagen. Da es sich hier aber anscheinend nicht um einen Verbrauchsgüterkauf handelt (Unternehmer verkauft an Verbraucher), müsste die Beweislast dafür beim Käufer liegen. _________________ Geist ist Geil! |
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hury667 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 08.09.2008 Beiträge: 29
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Verfasst am: 21.10.08, 08:25 Titel: |
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Hallo,
es handelt sich um ein Stativ. Am Kopf gibt es zwei Schnecken zum Verstellen.
Eine dieser Schnecken hat jetzt einen Schlag und läuft nicht rund.
Andromir:
In diesem fiktiven Fall wurde die Gewährleistung nicht ausdrücklich ausgeschlossen.
Gibt es Praxiserfahrungen zu solchen Fällen? Ist es überhaupt in der Praxis nachweisbar, wann der Schaden aufgetreten ist?
grüße
Alex |
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Adromir FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 30.10.2005 Beiträge: 5610 Wohnort: Hannover
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Verfasst am: 21.10.08, 09:04 Titel: |
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Das könnte schwierig werden. Aber, wie gesagt (und ich mich nicht irre) müsste hier der Käufer den Beweis führen, daß der Schaden schon vorher vorlag. Dies könnte aber z.B. theoretisch durch Zeugen geschehen, die beim Auspacken zugegen waren und das vorliegen des Defektes bezeugen würden.
Ich denke, das wird wohl der Käufer für sich entscheiden müssen, ob er "es darauf ankommen lässt" und einen potentiellen Rechtstreit auf sich nehmen will (mit der Gefahr zu unterliegen), oder ob er die Ware zurück nimmt um schnell seinen Frieden zu haben. _________________ Geist ist Geil! |
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hury667 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 08.09.2008 Beiträge: 29
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Verfasst am: 21.10.08, 09:08 Titel: |
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Danke für Deine Antwort.
Sollte der Verkäufer sich dazu entschließen die Ware zurückzunehmen - gibt es da eine Regelung bzg. des Versandes? Muss der Verkäufer die gesamten Versandkosten tragen oder ist es irgendwie gesetzlich geregelt? |
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Adromir FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 30.10.2005 Beiträge: 5610 Wohnort: Hannover
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Verfasst am: 21.10.08, 12:16 Titel: |
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Wenn dieser Sache über die Gewährleistung geht, dann kann der Verkäufer nach §437 Absatz 3 BGB einen Ersatz für vergebliche Aufwendungen einfordern. Dazu gehören mMn. auch die Versandkosten. _________________ Geist ist Geil! |
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hury667 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 08.09.2008 Beiträge: 29
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Verfasst am: 21.10.08, 15:57 Titel: |
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Wäre es anders, wenn die Gewährleistung ausgeschloßen wäre? Hat der Käufer dann keine Möglichkeit mehr Defekte zu monieren? |
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