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Verfasst am: 21.10.08, 09:52 Titel: Ausstieg aus GbR vor Vetragsende
Hallo,
folgender Sachverhalt: Person A und Person B gründen im Jahr 2003 eine GbR mit jeweils 50% Anteil. In einem schriftlichen Gesellschaftervertrag wurde ein Laufzeit bis 2013 vereinbart, allerdings ohne konkrete Vereinbarungen im Falle eines vorzeitigen Ausstiegs.
Nun im Jahr 2008 will Person B aussteigen, da er sich das ganze etwas anders vorgestellt hatte und etwas anderes machen möchte.
Worauf muß nun der andere Gesellschafter achten, damit er am Ende nicht der Dumme ist? Da der Vertrag ja noch bis 2013 läuft handelt es sich hier ja um einen Vertragsbruch. Person A muss nun mit Mehrkosten (Personal, Umfimierung, Autobeschriftung, Homepage, Geschäftspapier, etc.).
Hat jemand Tipps, wie Person A nun am besten vorgehen soll, damit er am Ende nicht der Dumme ist (schließlich hat ja Person B den Vertrag gebrochen)?
Dies ist doch recht einfach B macht A ein Angebot zu welchen Preis er ausscheiden will bzw. A abfinden will. A entscheidet dann ob er die Abfindung nimmt oder B abfindet.
Alternativ hat B seinen Vertrag einzuhalten. _________________ Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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