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Cindy78 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 20.11.2004 Beiträge: 24
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Verfasst am: 16.10.08, 07:31 Titel: Vormundschaftsgericht gibt keine Zustimmung zum Verkauf |
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Hallo,
hab mal wieder eine Frag.
Also..... Person A und B sind Eltern von Person C (10 Jahre alt)
Person C gehört zu einer Erbengemeinschaft mit den Personen D und E.
Es soll ein Grundstück mit Gebäude verkauft werden Personen D und E wollen das so.
Nun wurde dieses Grundstück jemanden angeboten zu EUR 5000, Verkehrswert sind allerdings EUR 10800. Die Eltern A und B sind damit einverstanden haben den Vertrag auch für das Kind C unterschrieben.
Nun sagt das Vormundschaftsgericht aber, Nein, der Betrag ist zu niedrig, wir handeln im Sinne des Kindes.
Nach einem Telefonat mit dem Rechtspfleger wünscht er entweder ein Sachverständigengutachten oder die Bemessungsgrundlage des Notars.
Peronen A und B sollen nun dies beim Notar anfordern.
Die Frag ist nun: Wie schreibt man sowas? (ich weiss blöde Frage)
Habt ihr ein paar Tips, wie man weiter vorgehen kann?
Ich wäre euch sehr dankbar.
Viele Liebe Grüße
Cindy78 |
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Roni FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 4287
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Verfasst am: 16.10.08, 11:24 Titel: |
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hallo
so ein Gutachten wird von einem Gutachter erstellt ( meist Architekt )-
Das ist aber nicht ganz billig
Wenn der Verkehrswert höher liegt, sollte man versuchen das Ganze ebewn teuerer zu verkaufen. Damit wäre doch jedem gedient.
Gruß roni |
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Cindy78 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 20.11.2004 Beiträge: 24
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Verfasst am: 17.10.08, 10:53 Titel: |
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Hallo Questor,
ja du hast ganz recht, der Käufer ist ein Bekannter von Person D.
Allen Parteien ist es auch egal in welchem Wert dieses Gundstück weg geht, es ist eine Belastung (Kosten) für alle.
Man hat halt Angst gehabt darauf sitzen zu bleiben.
Lieben Gruß
Cindy |
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CruNCC FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 01.01.2007 Beiträge: 2239 Wohnort: Baden-Württemberg
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Verfasst am: 17.10.08, 12:16 Titel: |
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| Cindy78 hat folgendes geschrieben:: | | Allen Parteien ist es auch egal in welchem Wert dieses Gundstück weg geht |
Dem Vormundschaftsgericht aber nicht! |
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Roni FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 4287
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Verfasst am: 19.10.08, 15:41 Titel: |
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hallo
man sollte das Grundstück zum Verkauf inserrieren ( ortsüblicher Preis ).
Wenn das Grundstück dann zu diesem Preis nicht zu verkaufen ist, und ständig Kosten anfallen, kann man das dem Vormunschaftsgericht mitteilen.
Gruß roni |
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Chess45 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.09.2004 Beiträge: 1813
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Verfasst am: 19.10.08, 15:46 Titel: |
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D braucht doch nur die Zwangsversteigerung beantragen. _________________ Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen |
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Roni FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 4287
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Verfasst am: 19.10.08, 16:02 Titel: |
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hallo
so einfach ist das nicht, denn dazu braucht man auch erst mal einen Gutachter um den Verkehrswert festzulegen.
Gruß roni |
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Tastenspitz FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.07.2007 Beiträge: 4335 Wohnort: Memmingen
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Verfasst am: 19.10.08, 16:09 Titel: |
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| Roni hat folgendes geschrieben:: | hallo
so einfach ist das nicht, denn dazu braucht man auch erst mal einen Gutachter um den Verkehrswert festzulegen.
Gruß roni |
Verkehrswert ist 10.800 €, siehe oben. Aber wenn es den (allen) Parteien egal ist, zu welchem Preis das Grundstück weg geht, warum wird dann der Verkaufserlös nicht C alleine zugestanden? _________________ ...Süffig wie zwei Weissbiere ®
Prost | ~Prost ®
Gesetze sind eine mißlungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
Wer ist dein Freund? |
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Bernd67 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 04.12.2006 Beiträge: 187 Wohnort: Sachsen-Anhalt
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Verfasst am: 21.10.08, 10:49 Titel: |
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| Zitat: | | warum wird dann der Verkaufserlös nicht C alleine zugestanden? |
Nicht mal in vollem Umfang notwendig, das Gericht würde sich wohl mit ca. 3.600 € zufrieden geben, eben 1/3 tel des Verkehrswertes, entsprechend des Miteigentumsanteils ! |
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