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Um auch unterwegs immer schön mit Laptop und UMTS-Stecker in das Internet gehen zu können, hat C einen Mobilfunkvertrag mit Anbieter K2 abgeschlossen.
Laut Vertrag ist ein Datenvolumen von 200MB im Monat frei gegen die Zahlung einer monatl. Grundgebühr. Jedes weitere verbrauchte Datenvolumen kostet zusätzlich und ist teuer.
Weil C gleich nach Vertragsabschluss sehr viel unterwegs im Internet war, war das monatliche Inklusivvolumen gleich am zweiten Tag nach Vertragsabschluss schon fast verbraucht.
C merkte, dass die 200MB pro Monat bei weitem nicht reichen würden und schloss daher nach zwei Tagen mit Anbieter K2 gegen eine erhöhte monatliche Gebühr einen UMTS-Flatrate-Tarif ab und kann jetzt so häufig in das Internet wie C eben will.
Durch diese Heraufstufung des Vertrags wurde der alte Tarif (mit 200MB Datenvolumen pro Monat) nach zwei Tagen automatisch gelöscht.
Alles war gut aber nach einem Monat kam die erste Rechnung:
Es wurden berechnet:
28/30 Teile der monatl. Grundgebühr für den neuen Tarif.
2/30 Teile der monatl. Grundgebühr für den alten Tarif.
Jetzt kommt's aber.
Es wurde berechnet:
Das verbrauchte Datenvolumen wärend der ersten zwei Tage, das über 2/30 Teile von 200MB hinausging. Also alles, was an den ersten zwei Tagen an Datenvolumen über 13,33MB hinausging. Insgesamt ein Datenvolumen von ca. 180MB wurde extra berechnet.
Ich hoffe, dass hiermit die Sachlage verständlich dargestellt wurde.
Die Frage ist nun, ob eine solche Rechnungsstellung in Ordnung ist.
Muss C diese Rechnung hinnehmen?
Danke für's Lesen und auch schon mal im Voraus für hilfreiche Antworten.
Das ist ja nun schon wirklich sehr spitzfindig, wie die Damen und Herren von K2 da argumentiert haben. Ob's rechtlich einwandfrei ist, vermag ich nicht zu beurteilen, allerdings fielen mir bei diesem Fall auch keine Angriffspunkte ein.
Versuch's doch mal auf dem Wege der Kulanz. Einen Neukunden derart abzufertigen, kann man sich das in der heutigen Zeit wirklich noch leisten?
Nun hat K2 schon einen höherwertigen Tarifabschluß bekommen, durch den ihnen selbst ja keine höheren Kosten entstehen dürften (maximal fiktive Kosten, denn Datentraffic kostet nix), und dann wird man als wechselwilliger Kunde noch "bestraft".
kann sein dass das Verhalten von K2 moralisch nicht ok ist.
Rechnerisch sehe ich da eher keinen Fehler.
Enthält der Vertrag ansonsten spezielle Klauseln für "Wechsler"?
Wie Andreas schon schrieb. Kunde C fühlt sich "bestraft" dafür dass er in einen teureren Tarif gewechselt ist.
Kunde C wird zuerst einmal Mobilfunkanbieter K2 kontaktieren und vielleicht lässt sich damit schon das kleine Problem klären.
Falls nicht, dann hängt das weitere Vorgehen von Kunde C entscheidend davon ab, ob eine solche Rechnungsstellung rechtlich einwandfrei ist oder nicht.
Ist sie rechtlich einwandfrei, dann wird Kunde C bezahlen und sofort danach sein Kundenverhältnis aufkündigen.
Ist sie rechtlich nicht einwandfrei dann wird Kunde C evtl. den Gang zu einem Anwalt erwägen und das gesamte durch Mobilfunkanbieter K2 vom Bankkonto abgezogene Geld, das über den Preis für eine UMTS-Flatrate für einen vollen Monat hinausgeht, per Rücklastschriftverfahren zurückholen.
Auch wenn der geschilderte Fall bereits durch ein Telefonat mit Mobilfunkanbieter K2 zur Zufriedenheit des Kunden C geklärt werden kann, ist nun mein Interesse geweckt. Ist eine solche Rechnungsstellung generell überhaupt rechtens?
Diese Frage wird durch ein Telefonat mit Mobilfunkanbieter K2 bestimmt nicht beantwortet werden, daher frage ich hier im Forum.
Viele Grüße, calico
Zuletzt bearbeitet von calico am 21.10.08, 21:50, insgesamt 1-mal bearbeitet
MM hat K2 rechtmäßig gehandelt. Die 200 MB sind ja für 30 Tage kalkuliert. Dass man dann 180 MB in Rechnung gestellt bekommt ist vllt wenig kundenfreundlich oder rechtlich ok.
Vllt hat diese Rechnung bei K2 kein Mensch gesehen sondern wurde komplett vom System generiert. In diesem Fall könnte ein Anruf beim Kundencenter durchaus Erfolg versprechen, im Rahmen der Kulanz natürlich.
Ich denke, es hängt von den genauen Vertragsbedingungen ab. Vielleicht wurde der Vertrag nachträglich geändert und C muss nur den kompletten Monat zum neuen Tarif bezahlen. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Dort wurde von einem freundlichen Mitarbeiter erklärt, dass die monatliche Grundgebühr nur anteilig berechnet wird, weil der erste Tarif nur für einen Teil eines Monats gültig war.
Allerdings steht das inklusive monatliche Datenvolumen dann auch nur anteilig zur Verfügung.
Dadurch können bei Wechsel zu einem höheren Tarif zusätzliche Kosten entstehen, weil ein möglicherweise verursachter Verbrauch über dem anteiligen Datenvolumen nachträglich extra berechnet wird.
Auf diesen Umstand wird allerdings auf der Internetseite von Mobilfunkanbieter K2 ausdrücklich hingewiesen, wie der Mitarbeiter weiter erklärte.
C sagte, das er den Tarifwechsel telefonisch bestellte und diesen Hinweis auf der Internetseite nie gesehen hat.
Auch telefonisch wird der Kunde vor einem Tarifwechsel mündlich darauf hingewiesen, sagte der Mitarbeiter.
Dies ist allerdings bei ihm nicht geschehen, versicherte Kunde C.
Das wurde von dem Mitarbeiter von Mobilfunkanbieter K2 so geglaubt und er sagte zu, den entsprechenden Betrag mit der nächsten Rechnung gutzuschreiben.
Damit war das Problemchen gelöst.
Kunde C ist nun wieder zufrieden.
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