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LosBubos Interessierter
Anmeldungsdatum: 19.02.2005 Beiträge: 6
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Verfasst am: 19.10.08, 22:04 Titel: Duldung der Nutzung des Treppenhauses |
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Hallo!
da hier mir schon mal sehr gut geholfen wurde...
ich habe vom folgenden Fall gehört:
- Mehrparteienhaus in einem sehr schönen, ruhigen, reinen Wohngegend
- Im Keller ein Raum der gewerblich benutzt werden kann/darf,
mit eigenem Eingang. Der Raum wurde seit mind. fünf Jahren nicht benutzt
- Der Eingetümer des Kellerraumes will ihn nun in 2-3 teilen,
aber dann muss/müssen der/die weiteren Räume über
das Treppenhaus erreicht werden
Und eben dem, also der gewerblichen Nutzung des Treppenhauses
wollen die anderen Wohnugseingetümer nicht zustimmen.
Ich, als Laie, würde sagen, die anderen haben recht, sie haben
doch ihre Wohnungen mit der Voraussetzung gekauft, dass es zwar
einen Gewerberaum im Keller gibt, aber eben mit dem weiter oben
erwähnten extra Eingang. Ansonsten könnte ja jeder kommen...
Was meint iht, was ist die Rechtslage?
Danke im Voraus!!!
Grüße
LosBubos |
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Klaus05 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.08.2005 Beiträge: 165 Wohnort: Dortmund
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Verfasst am: 21.10.08, 08:25 Titel: |
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Ich vermute es handelt sich hier um eine WEG?
Dann ist ein Umbau dieser Art eine bauliche Veränderung und somit wird die Zustimmung ALLER Eigentümer benötigt. Sie können hier also Ihr Veto einbringen.
MfG.
Klaus _________________ *********************************************************************
Meine Beiträge erstelle ich nach bestem Wissen und Gewissen. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung. |
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Chess45 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.09.2004 Beiträge: 1813
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Verfasst am: 21.10.08, 09:04 Titel: |
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| Klaus05 hat folgendes geschrieben:: | Ich vermute es handelt sich hier um eine WEG?
Dann ist ein Umbau dieser Art eine bauliche Veränderung und somit wird die Zustimmung ALLER Eigentümer benötigt. Sie können hier also Ihr Veto einbringen.
MfG.
Klaus |
Es geht ja um einen Umbau innerhalb des Sondereigentums, dafür ist keine zustimmung notwendig. _________________ Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen |
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LosBubos Interessierter
Anmeldungsdatum: 19.02.2005 Beiträge: 6
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Verfasst am: 21.10.08, 09:50 Titel: |
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[quote]
Es geht ja um einen Umbau innerhalb des Sondereigentums, dafür ist keine zustimmung notwendig.
[/quote]
Ja, WEG.
- Umbau im Sondereigentum -> ja
- als Folge Nachteile für die anderen -> m.E. zumindest eine "Dreistigkeit",
ich frage mich wo dann die Grenze liegt
"ach ja, lieber Nachbar, ich werde mal von meiner Wohnung
ein Zimmer abtrennen, aber dann muss ich leider eine Treppe vor Ihrer Terasse
bauen, es ist doch kein Problem, oder?" |
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Zafilutsche FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 24.07.2007 Beiträge: 1428 Wohnort: Oberhausen
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Verfasst am: 21.10.08, 10:05 Titel: Re: Duldung der Nutzung des Treppenhauses |
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| LosBubos hat folgendes geschrieben:: |
- Mehrparteienhaus in einem sehr schönen, ruhigen, reinen Wohngegend
- Im Keller ein Raum der gewerblich benutzt werden kann/darf,
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In einem reinen Wohngebiet ist ein Gewerbebetrieb nicht möglich. Oder ist es doch ein "Mischgebiet"? Vieleicht hilft überdies ein Blick in die Teilungserklärung, wie Bauliche Veränderungen in dieser WEG gehandhabt werden.
Und handelt es sich doch nicht um ein reines Wohngebiet, steht möglicherweise eine "Nutzungsänderung" an, die auch erst bewilligt werden möchte. Das hängt aber wieder vom Einzelfall ab. |
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UG FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 04.12.2005 Beiträge: 606 Wohnort: nördliche Halbkugel
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Verfasst am: 22.10.08, 19:30 Titel: Re: Duldung der Nutzung des Treppenhauses |
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| Zafilutsche hat folgendes geschrieben:: | | In einem reinen Wohngebiet ist ein Gewerbebetrieb nicht möglich. |
Wo steht das denn??? _________________ Die Unverantwortlichkeit meiner Ausführungen finden weder im KWKG, noch in der EnEV ihre Begründung.
Als Linkshänder kann ich keine seriöse Rechtsberatung geben! |
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emi 10 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.07.2008 Beiträge: 199
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Verfasst am: 22.10.08, 19:43 Titel: |
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LosBubos hat folgendes geschrieben:
| Zitat: | - Im Keller ein Raum der gewerblich benutzt werden kann/darf
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In der Teilungserklärung müßte die Art des Gewerbes stehen; wenn nicht, gilt das WEG; und da steht, was zu dulden ist und was nicht.
Dienstleistungen mit wenig Publikumsverkehr sind z. B. erlaubt. Treppenhausnutzung ja
Eine "Lebefrau" dagegen nicht.
Handwerklicher Betrieb: siehe Dienstleistung |
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Zafilutsche FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 24.07.2007 Beiträge: 1428 Wohnort: Oberhausen
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Verfasst am: 23.10.08, 00:44 Titel: Re: Duldung der Nutzung des Treppenhauses |
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| UG hat folgendes geschrieben:: | | Zafilutsche hat folgendes geschrieben:: | | In einem reinen Wohngebiet ist ein Gewerbebetrieb nicht möglich. |
Wo steht das denn??? |
Ein Anruf beim Bauordnungsamt bringt Gewissheit darüber ob im vorliegendem Fall wirklich ein reines Wohngebiet vorliegt oder ein Mischgebiet. Dort gibt es ein Bebauungsplan und die Damen und Herren zeigen ihnen gewiß die Fundstelle wo zu finden ist, das eine Gewerbeausübung in einem reinen Wohngebiet nicht statthaft ist. Evtl kann ein Büro ohne Publikumsverkehr noch betrieben werden, aber das hängt wie gesagt vom Einzelfall ab. |
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