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Verfasst am: 23.10.08, 10:10 Titel: Bemessungsgrundlage ALG I
Hallo,
angenommen folgender fiktiver Fall:
A hat 4 Jahre versicherungspflichtig gearbeitet (Apr 03 bis Apr. 07)
Danach bezog A Krankengeld (Jan 07 bis Dez 07)
Dann war er von Dez 2007 bis Dez 2008 in einer beruflichen Reha und bezog Übergangsgeld
Welche Besmessungsgrundlage nimmt die Arbeitsagentur jetzt fürs ALG I. Krankengeld oder Arbeitslohn von davor. Krankengeld war natürlich weniger als Arbeitslohn
Immer "langsam mit die jungen Pferde" - hier schreiben ausschließlich Freiwillige und vielleicht hatten die SGB III-Experten in den verstrichenen 4 Std. 26 Min. einfach noch keine Zeit? _________________ Hohle Gefäße geben mehr Klang als gefüllte. Ein Schwätzer ist meist ein leerer Kopf. (August von Platen)
Hoffe er funktioniert, ich vermute nachdem den dortigen Aussagen, hier könnte ein fiktives Arbeitsentgelt zum Tragen kommen.
Aber im Zweifel einfach bei der Agentur anrufen.
Nummer dürfte sich hier finden:
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