Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 15.09.04, 16:34 Titel: Unterhalt für Sohn 18
Hallo,
habe meinen fast 18 jährigen Sohn rausgeworfen. Die Zustände waren unhaltbar. Er hat mich bedroht und nur noch randaliert. Nun meldete sich das Jugendamt. Da er fast 18 ist (nächste Woche) werden sie ihn zum Sozialamt schicken. Er hat seine Lehre geschmissen und gammelt nur noch in den Tag hinein. Meine Frage nun, muß ich für ihn aufkommen und wenn, mit welchen Kosten muß ich rechnen. Was ist, wenn er vom Sozialamt Geld bekommt?
Sein Vater, von dem ich geschieden bin, verdient weniger als ich. Wie kann ich mich dagegen wehren für einen Jungen, vor dem die ganze Familie zittert, noch zahlen zu müssen?
Gruß Mariah
Verfasst am: 15.09.04, 16:49 Titel: Re: Unterhalt für Sohn 18
Hallo mariah,
Bei volljährigen Kindern bestimmt sich der Unterhaltsanspruch nach dem unterhaltsrechtlich relevanten Nettoeinkommen beider Elternteile. Das bedeutet nach Düsseldorfer Tabelle ein Betrag zwischen 327 und 654 EUR monatlich. Der Unterhalt wird anteilsmäßig nach den Einkommen verteilt.
Wenn er vom Sozialamt Geld bekommt, geht der Unterhaltsanspruch kraft Gesetzes auf das Sozialamt über. Ich würde jetzt erst einmal abwarten, was das Sozialamt unternimmt. Die Überleitung des UNterhaltsanspruchs muss vom Sozialamt angezeigt werden. Das Überletiungsschreiben wird in der Regel per Postzustellungsurkunde zugestellt werden. Von dem Inhalt des Schreibens, insbesondere von den dort genannten Zahlen sollte man sich nicht abschreicken lassen. Der Anspruch des Sozialamtes geht nicht weiter als der zivilrechtliche Unterhaltsanspruch.
Darüber hinaus kann der Unterhaltsanspruch ganz oder teilweise ausgeschlossen sein, wenn sich der Unterhaltsberechtigte nicht um seinen eigenen Unterhalt kümmert..
Gruß Hans _________________ Fragt den, der was davon versteht.
Verfasst am: 15.09.04, 17:27 Titel: Re: Unterhalt für Sohn 18
Hallo,
danke für die Antwort.
Wie verteilt es sich denn, wenn mein geschiedener Mann ca. 1200 netto und ich ca. 1800 netto verdiene. Heißt das, das ich dann, nur mal angenommen, 500 Euro zahlen müßte und er den Rest? Wieviel müßte ich denn höchstens zahlen? Gibt es da einen Höchstbetrag für einen Elternteil oder wie verhält es sich? Was soll ich tun, wenn sich das SA meldet? Brauche ich dann einen Rechtsanwalt?
Bin total hilflos!
Gruß Mariah
Verfasst am: 16.09.04, 06:06 Titel: Re: Unterhalt für Sohn 18
Hallo,
wenn er die Lehre geschmissen hat bekommt er nichts mehr von Ihnen. Mit 18 muß er dann Unterhaltsklage gegen Sie einreichen..und dafür fehlt ihm das Geld. Das Jugendamt ist ab dem 18 Lebensjahr nicht mehr zuständig.
Verfasst am: 16.09.04, 07:30 Titel: Re: Unterhalt für Sohn 18
mariah hat folgendes geschrieben::
Hallo,
danke für die Antwort.
Wie verteilt es sich denn, wenn mein geschiedener Mann ca. 1200 netto und ich ca. 1800 netto verdiene. Heißt das, das ich dann, nur mal angenommen, 500 Euro zahlen müßte und er den Rest? Wieviel müßte ich denn höchstens zahlen? Gibt es da einen Höchstbetrag für einen Elternteil oder wie verhält es sich? Was soll ich tun, wenn sich das SA meldet? Brauche ich dann einen Rechtsanwalt?
Bin total hilflos!
Gruß Mariah
bitte pauls antwort vergessen- ist nur quatsch!
wenn sich das sozialamt meldet, machen sie alle angaben zu ihrem einkommen wie verlangt. wenn sie dabei die hilfe eines rechtsanwalts benötigen nehmen sie sich einen- "brauchen" tun sie in nicht. wenn sie die gewalttaten die ihr sohn ihnen gegenüber begangen hat angezeigt haben, können sie sich beim sozialamt darauf berufen. sie können dann mitteilen, dass sie nicht bereit sind für ihn aufzukommen, da durch groben undank seine ansprüche bei ihnen verwirkt sind
Verfasst am: 16.09.04, 08:29 Titel: Re: Unterhalt für Sohn 18
Hallo Mariah,
also mal angenommen, deine Zahlen stimmen - in der Regel liegt das unterhaltsrechtlich relevante Nettoeinkommen niedriger als das tatsächliche Nettoeinkommen - ergibt sich folgendes Bild:
Unterhaltsanspruch nach Düsseldorfer Tabelle 589,00 EUR, da nur ein Unterhaltsberechtigter, abtzgl. 154,00 EUR Kindergeld = 435,00 EUR
Verteilung
Vater 435 * 2/10 = 87,00 EUR
Mutter 435 * 8/10 = 348,00 EUR
Die Verteilung unter Vorbehalt, weil diese Berechnung den Leitlinien des OLG Köln entspricht. In anderen Bundesländern gibt es andere Verteilungsschlüssel.
Wenn sich das Sozialamt meldet, noch mal melden, am besten per Email. _________________ Fragt den, der was davon versteht.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.