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Verfasst am: 27.10.08, 09:54 Titel: Ist noch Änderung des Streitwertes möglich?
Angenommen: Es wird um ein Haus gestritten. Der Beklagte gibt einen Wert an den der Kläger seiner Klage zugrunde legt und nach dem das Gericht den Streitwert festlegt.
Im Laufe des Prozesses gibt das Gericht ein Gutachten in Auftrag nachdem nach dem der Wert des Hauses wesentlich niedriger ist.
Vor der letzten Verhandlung modifiziert der Kläger mit Schriftsatz an das Gericht seinen Klageantrag in dem er seine Forderung entsprechend dem Gutachten herabsetzt.
Trotzdem legt das Gericht im folgenden Urteil für die Kostenentscheidung den ursprünglich angenommenen hohen Streitwert zu Grunde.
Gegen das Urteil gehen beide Parteien in Berufung, allerdings nicht wegen dem nicht berichtigten Streitwert.
Nunmehr ist die Berufungsfrist abgelaufen, aber das Berufungsurteil steht noch aus.
Besteht eine Möglichkeit noch gegen den zu hohen Streitwert was zu machen?
Nein. Das hängt auch nicht von irgendwelchen Rechtsmitteln ab, sondern von den Anträgen, die im Verfahren gestellt wurden. Und die kann man nun nicht mehr rückwirkend ändern. _________________ „Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
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