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Garantie - Streit mit Händler

 
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hagen15
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.05.2007
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 28.10.08, 08:24    Titel: Garantie - Streit mit Händler Antworten mit Zitat

Hallo Community,

A hat ein grosses Problem mit einem bekannten deutschen Onlinehändler, ich nenne mal keine Namen, ich nenn ihn mal B.
A hat eine gebrauchte Grafikkarte bei [vom Mod entfernt weil Forenregeln nicht beachtet] gekauft.
Die Karte war in Ordnung und hat auch einwandfrei funktioniert, bis sie vor drei Wochen ausfiel, Speicher kaputt.
Nun ja, an und für sich kein Problem, die Rechnung hatte A, samt RMA Formular, Fehlerbeschreibung, Rechnungskopie und Hinweis, dass ich nicht der ursprünflihe Käufer bin, zu B eingesandt.
Eine Woche später erhielt ich ohne vorherige Benachrichtigung (eMail Adresse war auf RMA Formular vermerkt) die Karte zurück mit dem Hinweis, dass der Fehler 6 Monate nach Kauf auftrat und sich die Beweislast in diesem Falle umkehre, nämlich, dass ich beweisen müsse, die Karte sei bereits bei Kauf defekt gewesen. Okay, das Spiel habe ich mir nicht angetan. Nun habe ich diesen Fall bei B im Forum geschildert und bekam kurz darauf eine Mail von einem B - Mitarbeiter, in der geschrieben stand:
Diesen Garantieanspruch wickelt B xxxxx gerne für Sie über den Hersteller ab.
Für diese Dienstleistung berechnen wir eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 15,00 Euro je Artikel.
Okay, die 15€ überwiesen, Karte wieder eingeschickt u8nd guter Dinge gehofft. Welch Überraschung, nach einer Woche war die Karte wieder bei mir - leider unrepariert, sondern wieder mit dem lapidaren Text aus der ersten Sendung. Mein Kontakt mit der Hotline ergab, dass man eine Abwicklung mit mir ablehne, da ich nicht der ursprüngliche Käufer bin.
Meine Meinung: dies Fakten waren B bekannt, als diese mir Angebot machten, für eine Servicepauschale in Höhe von 15€ meinen Garantieanspruch gegenüber dem Hersteller C abzuwickeln. Ich habe dieses Angebot angenommen, die 15€ bezahlt und die KArte an B übergeben. Damit ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen B und A zustande gekommen und B muss die vetraglich vereinbarte, auch bezahlte, Dienstleistung erbringen. Achja, die KArte habe ich zwar wieder, aber die 15€ noch nicht...

Wie seht ihr das? Mal abgesehen davon, dass es die Grafikkarte aus dem Spielerechner meiner Kinder ist und als Ersatz dort jetzt eine alte [Auch wegen der Forenregeln vom Mod entfernt] werkelt, an spielen damit so gut wie nicht mehr z udenken ist, meine KIds traurig sind und ich mir nicht mal so zwischendurch eine gleichwertige Ersatzkarte leisten kann.

Gruss


Hagen


Zuletzt bearbeitet von hagen15 am 28.10.08, 10:03, insgesamt 1-mal bearbeitet
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hagen15
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.05.2007
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 28.10.08, 08:41    Titel: Antworten mit Zitat

Oh, Entschuldigung, ich habe mich nicht an die Forenregeln gehalten, sind mir jetzt erst wieder über den Weg gelaufen. Natürlich will ich die Betreiber nicht in Schwierigkeiten bringen durch namentliche Nennung der Beteiligten, sorry. Bitte löschen, ich schreibe um.
Gruss
Hagen
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MoniX
Gast





BeitragVerfasst am: 28.10.08, 08:44    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Bitte löschen, ich schreibe um.

Löschen und editieren können Sie doch selbst Winken
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Zafilutsche
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.07.2007
Beiträge: 1428
Wohnort: Oberhausen

BeitragVerfasst am: 28.10.08, 08:45    Titel: Antworten mit Zitat

Ich sehe das so: Gewährleistung scheidet hier aus. Eine Garantie ist abhängig von den Garantiebedingungen und nicht selten wird eine Übertragung der Garantieansprüche an dritte abgelehnt.
Wird nun eine Firma beauftrag, eine Dienstleistung zu erledigen (z.B. die Abwicklung zu einer Garantieüberprüfung und zwar unabhängig davon ob möglicherweise ein Anspruch auf einer Garantiereparatur besteht oder nicht besteht, so wird der Aufwand vom Auftraggeber bezahlt werden müssen gemäß der Preisliste oder der getroffenen Vereinbarung. Also nach meiner Persönlichen Ansicht, handelt die Firma korrekt, in dem Sie die Karte zum Hersteller einschickte mit der Bitte um Garantieleistungen . Ich glaube übrigens auch nicht, das die beauftragtwe Firma sich durch die Garantiebedingungen hätte quälen müssen um anschliessend feststellen zu müssen, dass Sie kein direkter Kunde von einem Vertragshändler sind und somit ohnehin keinen Anspruch auf Garantieleistungen hätten da sie gegen die Garantiebedingungen verstoßen. Aber wie gesagt. Das ist nur meine Persönliche Ansicht.
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hagen15
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.05.2007
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 28.10.08, 09:57    Titel: Antworten mit Zitat

Zafilutsche hat folgendes geschrieben::

Wird nun eine Firma beauftrag, eine Dienstleistung zu erledigen (z.B. die Abwicklung zu einer Garantieüberprüfung und zwar unabhängig davon ob möglicherweise ein Anspruch auf einer Garantiereparatur besteht oder nicht besteht, so wird der Aufwand vom Auftraggeber bezahlt werden müssen gemäß der Preisliste oder der getroffenen Vereinbarung. Also nach meiner Persönlichen Ansicht, handelt die Firma korrekt, in dem Sie die Karte zum Hersteller einschickte mit der Bitte um Garantieleistungen .


Hallo und Dank für die rasche Antwort. Aber:
ich nenne mal A den Käufer und B den Händler und C den Hersteller.

B hat A ein (schriftliches) Angebot gemacht bezüglich der Abwicklung der Reklamation mit C.
A hat angenommen, und durch Bezahlung der geforderten Servicepauschale und Einsendung der Ware an B ist ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen.
Das hat jetzt nichts mehr mit der ursprünglichen Konstellation zu tun, sonder ein völlig neues Vertragsverhältnis.

B hat übrigens die reklamierte Ware nicht an C geschickt, wie vertraglich vereinbart, sondern an A zurück mit dem Hinweis, dass ja A nicht der ursprüngliche Käufer war.
Aber wie gesagt: es geht jetzt nicht um Garantieabwicklung zwischen A und B, sondern um das durch Angebot+Annahme neu begründetet Verragsverhältnis. So sehe ich das.

Gruss

Hagen
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hagen15
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.05.2007
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 28.10.08, 09:59    Titel: Antworten mit Zitat

Mona85 hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Bitte löschen, ich schreibe um.

Löschen und editieren können Sie doch selbst Winken


Aber deswegen bleibt doch der ursprüngliche Beitrag erhalten?
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MoniX
Gast





BeitragVerfasst am: 28.10.08, 10:03    Titel: Antworten mit Zitat

Reicht doch aus, wenn Sie die Klarnamen rauseditieren.
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hagen15
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.05.2007
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 28.10.08, 10:03    Titel: Antworten mit Zitat

Mona85 hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Bitte löschen, ich schreibe um.

Löschen und editieren können Sie doch selbst Winken


Danke, habe ich inzwischen getan, war irgendwie zu blind.
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Zafilutsche
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.07.2007
Beiträge: 1428
Wohnort: Oberhausen

BeitragVerfasst am: 28.10.08, 10:45    Titel: Antworten mit Zitat

hagen15 hat folgendes geschrieben::
A hat angenommen, und durch Bezahlung der geforderten Servicepauschale und Einsendung der Ware an B ist ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen.
Das hat jetzt nichts mehr mit der ursprünglichen Konstellation zu tun, sonder ein völlig neues Vertragsverhältnis.

So sehe ich das auch. Vieleicht ist aber versehentlich der Eindruck entstanden, das mit der Bezahlung und Einsendung in jedem Fall eine Garantierte Garantieleistung erwirkt wird. Dem ist aber offensichtlich nicht so.

Aber was ist, wenn ein nach den Garantiebedingungen "Berechtigter" die Garantieleistung einfordern würde? Ob mit oder ohne Erfolg sei mal dahingestellt.
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pOtH
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 28.10.08, 10:46    Titel: Antworten mit Zitat

hagen15 hat folgendes geschrieben::

B hat A ein (schriftliches) Angebot gemacht bezüglich der Abwicklung der Reklamation mit C.


wozu C ( der im forum anwortende mitarbeiter?) wahrscheinlich nicht berechtigt war, denn er kannte nicht den genauen sachverhalt. dieser war wohl auf der RMA (?) meldung vermerkt ABER C vermutlich nicht bekannt, somit kann der "chef" sagen C war nicht berechtigt dazu diese aussage zu treffen.
_________________
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Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
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hagen15
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.05.2007
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 28.10.08, 11:27    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich schrieb:

Ich nenne mal A den Käufer und B den Händler und C den Hersteller.

pOtH hat folgendes geschrieben::
hagen15 hat folgendes geschrieben::

B hat A ein (schriftliches) Angebot gemacht bezüglich der Abwicklung der Reklamation mit C.


wozu C ( der im forum anwortende mitarbeiter?) wahrscheinlich nicht berechtigt war, denn er kannte nicht den genauen sachverhalt. dieser war wohl auf der RMA (?) meldung vermerkt ABER C vermutlich nicht bekannt, somit kann der "chef" sagen C war nicht berechtigt dazu diese aussage zu treffen.

Nein, C ist kein Mitarbeiter von B. C ist der Hersteller, von dem B gekauft hat. B hat A angeboten, mit C Garantieabwicklung zu übernehmen, da ja die C´s der Welt in der Regel nicht direkt mit den A´s abwickeln. Ist üblich.

Gruss

Hagen, das "A"
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hagen15
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.05.2007
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 29.10.08, 08:12    Titel: Antworten mit Zitat

/push

Hallo,

gibt es denn keine weitere Meinung mehr dazu? Ist nun durch das Angebot von B an A, wie beschrieben, ein Vertragsverhältnis zustande gekommen durch Annahme desselben?
Das sollte doch ein vollkommen neues, von der Garantiegeschichte unabhängiges, Vertragsverhältnis sein?

B sagt A, Garantie von mir gibt es nicht, aber ich biete an, gegen Zahlung Servicepauschale ihre Interessen gegenüber C zu vertreteten und diese Reklamation abzuwickeln. Das ist doch ein vollkommen eigenständiges, neues Rechtsverhältnis?

Gruss

Hagen ("A")
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