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[Die Mustersatzung, welche man m. E. auch verwenden muß, wenn man die UG gründen möchte
Muß man nicht. Bzw. kann man gar nicht, wenn man z.B. mehrere GF haben möchte. Andersrum kann man die Mustersatzung nach meinen Infos aber auch für die "richtige" GmbH verwenden
Zitat:
Die Gesellschaft trägt die mit ihrer Gründung verbundenen Kosten bis zu einem Gesamtbetrag von 300 €, höchstens jedoch bis zum Betrag ihres Stammkapitals. Darüber hinausgehende Kosten trägt der Gesellschafter
Aha, dann hat man das Problem wohl erkannt und die Mustersatzung noch geändert. _________________ Gruß
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