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Verfasst am: 15.10.08, 17:55 Titel: Änderungen in der Rechnung ohne Wissen
Hallo,
angenommen ein Bauherr möchte seine Aussenanlage anlegen lassen und
bekommt dafür ein Angebot mit den einzelnen Positionen und stimmt diesem zu.
Als die Arbeiten fertig sind und die Rechnung kommt, sieht der Bauherr, dass Positionen teurer geworden sind, da die jeweilige Arbeit einen Aufschlag verlangt hat, die aber dem Bauherren nicht bekannt war.
Inwiefern müss man diese Positionen in der Rechnung akzeptieren?
Ein bißchen wenig Infos, aber ich versuch's mal.
Es hängt davon ab, ob das Angebot Pauschal- oder Leistungswerte enthält. Waren es Pauschalwerte, so ist eine Mehrforderung nur dann berechtigt, wenn es Nachtragsangebote gegeben hat, die akzeptiert wurden. Nach Ihrem Sachverhalt war das aber wohl nicht der Fall. Allenfalls könnte eine Mehrforderung nur dann noch zu rechtfertigen sein, wenn der Auftraggeber die jeweilige Position geändert hat.
Waren es Leistungswerte, so sollten Nachweise darüber existieren. Beispiel: angeboten waren 10m² Gehweg, gebaut wurden aber 11m². Weist die Abnahme (die nicht unbedingt als solche bezeichnet sein muß; häufig sind es bei kleineren Aufträgen bloße - wie auch immer bezeichnete - Tätigkeitsnachweise) 11m² aus und hat der Bauherr unterschrieben, sieht es eher schlecht aus.
Glaubt man sich auf der sicheren Seite, so weist man schriftlich die Mehrforderung zurück und bezahlt nur nach Maßgabe des Angebotes die tatsächlich erbrachte Leistung. _________________ Falsche Urteile sind schlimm. Schlimmer sind Anwälte, die das nicht erkennen.
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also folgendermaßen: es wurden Palisaden verbaut , unter anderem auch welche unter 1m Länge. Diese will der GALA Betrieb jetzt mit Aufschlag berechnen, was aber nicht im Angebot stand und auch nicht dem Bauherren gesagt wurde.
Desweiteren wurde eine große Stützmauer aus Sandstein über eine Länge von 38m verbaut. Die Mauer steigt lngsam an von der Höhe bis auf 2m. Ein Statiker wurde nicht benötigt, was enorme Mehrkosten gewesen wären. Dem Bauherr wurde nur beiläufig in einem Gespräch gesagt, das aber etwas mehr Material hinterfüllt werden muß (Beton), über Mehrkosten wurde nicht geredet, auch nicht über einen Preis. Diese Position taucht auf einmal mit 1800€ in der Rechnung auf, wovon man aber nichts wußte.
Muß man solche Dinge akzeptieren?
Der Bauherr wurde also eindeutig auch die Mehrleistung hingewiesen
Wie bitte? Von "eindeutig" kann m.E. keine Rede sein.
Eine "Mehrleistung" kann ich ebenfalls nicht erkennen. Wenn sich der Auftragnehmer beim Materialbedarf zuerst verrechnet und nachträglich mehr berechnen möchte, ist das sein Problem. Er muss dann den Auftraggeber m.E. deutlich auf die Mehrkosten und ihre Höhe hinweisen. Siehe auch § 650 BGB.
Und ein nachträglicher Aufschlag auf die vereinbarte Leistung (Palisaden) dürfte auch nicht ohne Weiteres möglich sein. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
So sehe ich das auch!
Was nicht im Angebot steht, kann nicht auf einmal in der Rechnung auftauchen. Genauso soll auch der Rücktransport der restlichen Mauersteine bezahlt werden. Im Angebot stand aber nur die Position "Transport-Mauer". Das beinhaltet für mich auch eine Rücknahme ohne Aufpreis. Zumal der schon vom Werk draufgeschlagen wird, wie ich in der Preisliste des Herstellers lesen konnte.
Auch Treppenstufen, die breiter geworden sind, werden mit 30€ Zuschlag pro Stufe berechnet, was der Bauherr auch nicht erfahren hat.
Somit ist das doch ausschließlich das Problem des GALA Bauers, wenn er sich verrechnet, nie auf der Baustelle ist um abzuklären, wo Mehrleistung/Mehrkosten auftreten und das Angebot nicht komplett schreibt, oder nicht...?!?!?!
Leider ist immer noch nicht geklärt, ob es sich um Pauschal- oder Einheitspreise handelt.
1. Rücktransport übriger Steine: ganz klar handelt es sich offensichtlich um ein Problem des Unternehmers. Er hat offensichtlich sich mit der Anzahl der Steine verkalkuliert.
2. Treppenstufen: Wenn die Stufen mit einer Breite angeboten waren, bleibt es das Problem des Unternehmers, wenn er sie breiter macht und dadurch höheren Aufwand hat.
3. Mehr Beton: Offensichtlich hat sich der Unternehmer verkalkuliert, denn aus dem Sachverhalt ist nicht ersichtlich, daß Änderungen an der Mauer vorgenommen worden wären. _________________ Falsche Urteile sind schlimm. Schlimmer sind Anwälte, die das nicht erkennen.
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Einheitspreis ist das, was ich oben mit Leistungspreis bezeichnet habe. Es handelt sich um einen Preis, der auf bestimmtes Maß bezogen ist, also z.B. m², Std. oder Menge. Ein Pauschalpreis bezeichnet einen festen Betrag für einen definierten Leistungsumfang, beispielsweise also "30 Treppen in Sandstein. Fundament herstellen, Steine liefern und verlegen für 1000€". _________________ Falsche Urteile sind schlimm. Schlimmer sind Anwälte, die das nicht erkennen.
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Verfasst am: 24.10.08, 16:07 Titel: unbekannte Änderung in der Rechnung
Hallo,
also ob der Unternehmer einen Pauschalpreis oder ein Einheitspreis für die Position genommen hat, kann ich nicht sagen, weil wir die Rechnung noch nicht bekommen haben.
Fest steht nur, dass das Hinterfüllen mit dem Beton für die Mauer nicht im Angebot aufgetaucht ist sondern lediglich die Position "Maueraufbau", gerechnet pro m².
Ich habe gehört, dass der Unternehmer angeblich gar nichts sagen muß über Mehrkosten, wenn er im Laufe des Aufbaus die Notwendigkeit dafür sieht, stimmt das?
Würde sich doch widersprechen mit §650BGB.
Ich hatte bei der Rechtschutzversicherung angerufen und dort wurde mir das von einer Beratein mitgeteilt. Ich hab es aber auch nicht geglaubt. Außerdem war es Freitag nachmittag... alle denken nur noch ans Wochenende.
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