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Darf Verfahrenspfleger anschließend rechtlicher Betreuer wer

 
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Glache
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.03.2005
Beiträge: 41

BeitragVerfasst am: 25.03.05, 06:56    Titel: Darf Verfahrenspfleger anschließend rechtlicher Betreuer wer Antworten mit Zitat

Hallo,

Fall: Vor einer Betreuerbestellung wurde ein Verfahrenspfleger vom Vormundschaftsgericht zur Frage der Notwendigkeit bestellt. Darf dieser Verfahrenspfleger später im Anschluß diese rechtliche Betreuung übernehmen?
Darf dieser Verfahrenspfleger von einem anderen rechtlichen Betreuer (z.B. bei dessen Urlaubsabwesenheit)später bevollmächtigt werden?

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Bernd Franz Bösen
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 3
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 22.04.05, 14:41    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

man muss das grundsätzlich schon eher alsunüblich ansehen, dass der einesetzte Verfahrenspfleger - zur Frage der Notwendigkeit einer Betreuung - daraufhin als Betreuer eingesetzt wird. Wenn dieser jedoch geeignet ist und sich kein anderer Geeigneter findet, besteht durchaus die Möglichkeit ,diesen Verfahrenspfleger nach seiner Tätigkeitkeit als solcher als Betreuer der Person einzusetzten.

Beste Grüße
Bernd Franz Bösen
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