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Unterlassene Hilfeleistung vom Sportlehrer
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Kurt Knitz
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Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 24.10.08, 21:33    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Zeratus,
Zitat:
was kann ich gegen ein solches Fehlverhalten der Lehrer tun?

Ein (ausgesucht höfliches) Schreiben an den Lehrer aufsetzen und ihn um eine schriftliche Bestätigung bitten, dass er Ihr Kind und alle anderen Kinder der Klasse künftig bei begründetem Verdacht auf eine ähnliche körperliche Verletzung ohne Verzögerung einer ärztlichen Behandlung zuführen wird, indem er selbst den Rettungsdienst an den Unfallort ruft anstatt dass der am Fuß Verletzte erst noch in ein sogenanntes Krankenzimmer humpeln muss und dabei die Verletzung möglicherweise verschlimmert.

Zitat:
Ich bin ruhig und sachlich geblieben und habe den Lehrer auf die Groben Fehler hingewiesen die er in meinen Augen begangen hat.
Die Schwere einer Verletzung kann jeder mal falsch einschätzen. Man kann aber auch von jedem erwarten, dass er um Entschuldigung bittet, wenn sich hinterher rausstellt, dass es falsch war.

Zitat:
Ein Gespräch mit der Schulleitung hat auch schon stattgefunden...man versucht die Sache runter zuspielen und hält mich hin. ich bekomme nichts konkretes und jeder meiner versuche die Sache ruhig zu regeln scheitert.
Waren Sie zuerst bei der Schulleitung und dann erst bei dem Lehrer?
Was erwarten Sie Konkretes?
Wie wollen Sie die Sache "ruhig regeln"?

Zitat:
als Lehrer ist man wohl gottesähnlich
Nein, Fehler machen gilt eher als typisch menschlich.
Auf Fehlern anderer rumzuhacken übrigens auch.

Zitat:
Mein Sohn musste allein ins Krankenhaus ohne begleitung eines Lehrers oder Schülers.
Na es ist ja wohl einem 14jährigen zuzumuten, dass er mit der Besatzung des Krankenwagens ohne weitere Begleitung ins Krankenhaus gebracht wird.

Zitat:
mich konnte man nicht anrufen da meine Telefonnummer wohl nicht auffindbar war...
Konnte Ihr Sohn die Nummer nicht auswendig nennen? Oder wollte er vielleicht gar nicht, dass Sie gerufen werden?
Haben Sie inzwischen dafür gesorgt, dass die Nummer in der Schule notiert wurde?

Questor hat folgendes geschrieben::
Der Lehrer hat 30 Kinder zu beaufsichtigen. Und die meisten sind nicht erzogen.
Ah ja. Was sind Sie denn von Beruf, wenn ich fragen darf?

Schöne Grüße
Kurt
_________________
Die länderspezifischen Schulgesetze und vieles mehr auf dem Deutschen Bildungsserver:
http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=552
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heini12
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Anmeldungsdatum: 11.07.2008
Beiträge: 802

BeitragVerfasst am: 26.10.08, 13:10    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich Denke, das bei einem so gravierenden Fehlverhalten, auch im Gespräch mit den Eltern, es durchaus berechtigt ist mit der Schulleitung dies zu klären.
Leider gibt es gerade in dem Berufstand der Lehrkräfte wohl eine Einstellung, das Lehrkräfte keine Fehler machen. Dies ist sicherlich nur ein Subjektiver Eindruck, weil über positive Erlebnisse nicht so viel geredet wird.

in NRW gilt BASS 18-21 Nr.1 :
„Nach einem Unfall, der eine gesundheitliche Schädigung befürchten lässt, hat die Lehrkraft, die hiervon zuerst Kenntnis erhält, im Rahmen der Ersten Hilfe die vorläufige Versorgung der oder des Verletzten in die Wege zu leiten. Die Schulleiterin oder der Schulleiter ist über den Unfall unverzüglich zu verständigen. Erste Hilfe soll bis zu einer ärztlichen Versorgung weitere Schäden verhindern; sie ist kein Ersatz für ärztliche Hilfe. Die Schulleiterin oder der Schulleiter, notfalls die aufsichtführende Lehrkraft, stellt sofort die nächstmögliche ärztliche Hilfesicher. Die Ärztin oder der Arzt entscheidet über die weitere Behandlung.
Die Erziehungsberechtigten werden durch die Schulleitung oder eine
von ihr beauftragte Lehrkraft alsbald unterrichtet. Jeder Unfall, der zu einer ärztlichen Behandlung führt, ist unter Verwendung der vorgeschriebenen Unfallanzeige unverzüglich der Unfallkasse NRW zu melden. Eine Durchschrift der Anzeige verbleibt bei der Schule.“
BASS 18-23 Nr.2
„ Die Sport unterrichtenden Lehrkräfte müssen in der Lage sein, bei einem Unfall jederzeit Sofortmaßnahmen zu ergreifen“

Zitat:
„mein Sohn (14) war im Sportunterricht mit ein paar anderen Schülern im Geräteraum was der Lehrer auch wusste und duldete....er wurde unabsichtlich mit einen Ball von einen Gerätekasten heruntergeschossen wobei er sich seinen Fuß bei dem Sturz gebrochen hat.“

Dies ist glaubhaft, da das Spielen sicherlich nicht geräuschlos war.

Für Sportlehrer/inen besteht eine besondere Verpflichtung Erste Hilfe leisten zu können. (s.o.) So dass ein Knochenbruch durchaus von eine Lehrkraft erkennbar ist. Auch wenn diese ein Medizinischer Laie ist. Und im Zweifel, geht man immer vom Schlimsten aus.
Und gerade für den Sportunterricht gilt, das ein Sportlehrer alles zu sehen hat. Und wenn Schüler mit dem Ball im Geräteraum spielen, dann hat man dies als Sportlehrer genauso wie ein Übungsleiter mitzubekommen.
Zitat:
„Nachdem dann endlich die halbe Stunde verstrichen war "erlaubte" der Lehrer im ins Krankenzimmer zu gehen. Nun glaubt mal wohl er hätte meinen Sohn begleitet ,aber nein, er musste ganz allein auf einem Bein einen langen Weg durchs Schulgebäude zurücklegen um ins Krankenzimmer zu gelangen, natürlich wiedermals unter Tränen und unerträglichen Schmerzen.“

Die Lehrkraft hätte unverzüglich den Unterricht abbrechen müssen und den Notruf absetzen müssen, um weitere Schäden zu verhindern.

Und keine Erste Hilfe Maßnahmen sofort einzuleiten ist Strafrechtlich wie eine Körperverletzung gleichzusetzen. (Verletzung der Garantenpflicht.)

Zitat:
„Dort angekommen zeigte mein Sohn der dort tätigen Sekretärin seinen Fuß, als dann auch sein Sportlehrer dazu stieß und meinte " das ist nicht so schlimm"“

So ein Spruch geht ja wohl gar nicht. Gut das die Sekretärin Ihren Verstand eingeschaltet hatte.

Meine Meinung als juristischer Laie, wenn die Lehrkraft und die Schulleitung sich nicht entschuldigt, damit an die Presse gehen. Es handelt sich hier um ein Offizialdelikt. So ein Verhalten ist weder von einem Übungsleiter noch von einer Lehrkraft zu dulden. Für den Schulleiter käme dann auch noch Strafvereitlung im Amt hinzu.


Mit freundlichen Grüßen

Heini

PS:
1.Eltern müssen normalerweise zu Medizinischen Eingriffen zustimmen.
2.Der Junge könnte ja durchaus die Telefonnummer des Arbeitgebers der Eltern nicht wissen?
3. Die Staatsanwaltschaft wird wohl die Ermittlungen aufnehmen, aber wegen anderer Gesetze. ( Durch die Tatsache, dass der Schüler von der Sporthalle zum Erste Hilfe Raum gelaufen ist, könnten ja auch durch das Bewegen der Knochen Folgeschäden Aufgetreten seien.)
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Zeratus
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 23.10.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 26.10.08, 17:03    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen lieben Dank, das ist endlich mal etwas vernünftiges wo ich auch mit arbeiten kann.

Zum einen möchte ich erstmal etwas richtig stellen....mein Sohn kann durchaus seine Telefonnummer, ich denke im Schock hat er sie wohl vergessen (blackout) nun, und meine Telefonnummer ist im Sekretäriat von mir hinterlegt worden lange vor dem Unfall, deswegen von mir unbegreiflich das sie nicht auffindbar war.

Ich erwarte etwas Konkretes in Sinne, das mich der Lehrer nicht anbrüllt und Satzzusammenstellungen deren Innhalt "verpissen" beinhaltet nutzt. Eine Entschuldigung beiderseits,die meines Sohnes und die des Lehrer mit anhängender aussprache war mein Ziel. Allerdings ist das von seitens des Lehrers nicht möglich, im Gegenteil...er blockt jede Art von gespräch mit mir ab.

Mittlerweile hat mir die Schulleitung einen Entschuldigungsbrief geschrieben nette Geste und auch das Mindeste....allerdings wurde dort das Fehlverhalten nahezu verniedlicht , bzw. das Fehlverhalten meines Sohnes kritisiert.Noch nicht einmal annähernd eine Spur das sich der Lehrer entschuldigen möchte.

Nunja...wie gesagt ich danke euch für eure Resonanz und das von einigen wirklich brauchbares geschrieben wurde. Ich denke ich bin nun etwas vorbereiteter und laufe nicht ganz so blauäugig gegen eine Wand die sich Schule nennt.
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heini12
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Anmeldungsdatum: 11.07.2008
Beiträge: 802

BeitragVerfasst am: 27.10.08, 10:06    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Zitat:
"Mittlerweile hat mir die Schulleitung einen Entschuldigungsbrief geschrieben nette Geste und auch das Mindeste....allerdings wurde dort das Fehlverhalten nahezu verniedlicht , bzw. das Fehlverhalten meines Sohnes kritisiert. Noch nicht einmal annähernd eine Spur das sich der Lehrer entschuldigen möchte. "

Viel mehr kann man leider von einigen Lehrkräften nicht erwarten.

Und was Intern zwischen Sportlehrer und Schulleiter besprochen wird, werden wir auch nicht erfahren. Über das was Intern abgeht, können sicherlich die hier Anwesenden Lehrkräfte etwas schreiben.

Mit freundlichen Grüßen

Heini

PS:
Hallo Kurt Knitz,

wenn Sie Vater sind, können Sie sicherlich die Erregung des Vaters verstehen.
Zitat:
„Ein (ausgesucht höfliches) Schreiben an den Lehrer aufsetzen“

Nach einem solchem Gespräch, wie in dem Thema geschildert, und nach der dort geschilderten Antwort, hätte ich damit Probleme. Ich würde 4 Wochen warten und dann
einen Anwalt bitten, bei der Staatsanwaltschaft nachzufragen, ob seitens der Schule gegen die Lehrkraft eine Strafanzeige wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen eingegangen ist.
Wenn nicht würde ich der Staatsanwaltschaft über die Medien die Strafanzeige zukommen lassen.
Denn die eventuelle Aufsichtspflichtverletzung ist gar nicht so dramatisch. Das Verhalten danach ist das Problem.
Zitat:
„allerdings wurde dort das Fehlverhalten nahezu verniedlicht , bzw. das Fehlverhalten meines Sohnes kritisiert. Noch nicht einmal annähernd eine Spur das sich der Lehrer entschuldigen möchte.“
Und das hat ja wohl auch der Schulleiter nicht erkannt, oder nicht nach außen erkennen wollen.
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Peace
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Anmeldungsdatum: 17.07.2006
Beiträge: 218
Wohnort: nahe Bremen

BeitragVerfasst am: 29.10.08, 23:23    Titel: Antworten mit Zitat

Sollte die Schule versuchen das unter den Tisch zu kehren einfach mal an die Grundschulen schreiben und diesen Fall schildern und darum bitten, diesen Fall public zu machen.

Weiß nicht ob das wirklich Sinn hat aber in diesem Fall würde ich versuchen dem Beamten das Leben zur Hälle zu machen =).
_________________
Ich bin kein Jurist und außerdem äußer ich hier immer nur meine Meinung.
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d-harry
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Anmeldungsdatum: 09.04.2007
Beiträge: 191

BeitragVerfasst am: 30.10.08, 02:59    Titel: Antworten mit Zitat

heini12 hat folgendes geschrieben::

Für Sportlehrer/inen besteht eine besondere Verpflichtung Erste Hilfe leisten zu können. (s.o.) So dass ein Knochenbruch durchaus von eine Lehrkraft erkennbar ist. Auch wenn diese ein Medizinischer Laie ist. Und im Zweifel, geht man immer vom Schlimsten aus.


Hallo,
Ich wusste gar nicht, das Sportlehrer heutzutage Röntgengeräte eingebaut haben
Ironie aus

Wo ist hier ein wirklicher Schaden entstanden? Wenn der Fuß richtig gebrochen gewesen währe, ist ein Auftreten nicht mehr möglich (auch unter Schmerzen)
Alles andere hat Zeit. Ich halte den Lehrer hier für ungeschickt, den Schüler alleine zum Krankenzimmer gehen zu lassen. Spätestens nach dem Unterricht hätte er für einen direkten Transport ins Krankenhaus sorgen müssen.

Ich habe den Eindruck, hier gibt es eine Vorgeschichte. Warum waren die Kinder im Geräteraum? Warum war es möglich, jemanden vom Kasten zu schießen? Warum ist dieser mit dem Fuß und nicht mit Händen, Schulter oder Kopf aufgekommen?
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compi57
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Anmeldungsdatum: 16.11.2007
Beiträge: 271

BeitragVerfasst am: 30.10.08, 08:11    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Wenn der Fuß richtig gebrochen gewesen währe, ist ein Auftreten nicht mehr möglich (auch unter Schmerzen)


Nun ja, das ist so nicht richtig, von daher wäre ich mit dieser Feststellung auch bei vorgeschalteter Ironie vorsichtig. Hatte selber das zweifelhafte Vergnügen, einen Trümmerbruch im Fußgelenk erleben zu dürfen - ich wäre erst fast gar nicht ins Krankenhaus gegangen, weil ich von den "Schmerzen" und den "geringen" Problemen beim Auftreten auf eine Bänderdehnung getippt hatte....

Und das mit der besonderen Verpflichtung sehe ich allerdings auch - die würde ich allerdings auch sehen, wenn es sich nicht um eine Lehrperson handeln würde - auch wenn das Wegsehen groß in Mode gekommen ist....[/quote]
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heini12
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Anmeldungsdatum: 11.07.2008
Beiträge: 802

BeitragVerfasst am: 30.10.08, 09:19    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wir reden hier schon von:

Körperverletzung im Amt gemäß § 340 StGB
Misshandlung Schutzbefohlener gemäß § 225 StGB
Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht gemäß § 171 StGB
Nötigung gemäß § 240 StGB
Beleidigung gemäß § 185 StGB

Und Ironie an:
Zitat:
„Ich wusste gar nicht, das Sportlehrer heutzutage Röntgengeräte eingebaut haben“

Ironi aus:
Deswegen haben Sie ja auch richtig zitiert:

„Und im Zweifel, geht man immer vom Schlimmsten aus.“

Es gibt Personen, die haben eine sogenannte Garanten Pflicht.
Dazu gehören Angehörige der Polizei, Bundesgrenzschutz, Zoll, Bundeswehr und Lehrer.
Ebenso gehören dazu Angehörige von Organisationen des Zivilen Katastrophenschutz wie THW, DRK, DLRG, Johanniter Unfallhilfe, Malteser Hilfsdienst, Feuerwehr usw.
Die Auflistung ist nicht Vollständig.
Für diese Personen gilt halt nicht nur der §323c StGB.
Und für Lehrkräfte in NRW gilt:
BASS 18-23 Nr.2
„ Die Sport unterrichtenden Lehrkräfte müssen in der Lage sein, bei einem Unfall jederzeit Sofortmaßnahmen zu ergreifen“
Und selbstverständlich müssen Lehrkräfte auch die Richtlinien der GUVV kennen.( Siehe §3 Abs. 6 ADO)
Und der Schulleiter ist dazu Verpflichtet zu überprüfen und zu überwachen, dass die Lehrkräfte die Sport unterrichten Regelmäßig eine Fortbildung in Erste Hilfe besuchen und wenn diese Schwimmen unterrichten auch deren Rettungstauglichkeit.
( Nachweis der Fortbildung)

Mit freundlichen Grüßen

Heini
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abc
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Anmeldungsdatum: 24.12.2004
Beiträge: 365

BeitragVerfasst am: 01.11.08, 12:14    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="Questor"]Naja, der Bub kennt eben die Nummer von Daheim net.....[/quote]

Um die Zeit wird die Mutter auch kaum daheim gewesen sein, sondern in der Arbeit. Ich hätte als Kind auch nur die Telefonnummer von zuhause gewusst, nicht aber die der Arbeitsstelle meiner Mutter.
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