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Ist es meinem Chef erlaubt mir einen Nebenjob, den ich sonntags von 15 - 20 Uhr ausübe, zu verbieten? Wie ist hier die Rechtsgrundlage?
Wenn dies dazu führt, daß Sie an 7 Tagen in der Woche beschäftigt sind, kann der Arbeitgeber sogar zur Kündigung verpflichtet sein. Weitere Gründe sind auch denkbar, kommt auf den Fall an.
ich bin bei meinem Hauptjob an 5 Tagen in der Woche, insgesamt 39 Stunden beschäftigt.
Dazu käme der Nebenjob mit 5 Stunden pro Woche, immer sonntags.
Kann mir hierzu vielleicht jemand den entsprechenden Paragraphen liefern?
ja,
das Arbeitszeitgesetz ArbZG
z.B. §§ 3,4, 11
es kommt auf den Job an.
Die Frage ist , an welcher Stelle
das ArbZG dispositiv ist (also nicht zwingend) und für wen (AG oder AN).
Wenn die reguläre Arbeitsleistung nicht
beeinträchtigt wird müßte so ein 5-Stunden-Job noch
erlaubt sein , denke ich.
Außerdem § 60 HGB und die einschlägigen Vorschriften über Nebentätigkeiten, wie sie meist in Tarifverträgen stehen (sofern einer gilt) oder im Arbeitsvertrag.
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