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weiß jemand, ob und wann ein bis dahin außergerichtlich geltendgemachter Anspruch nach § 313 BGB auf Anpassung eines Grundstückskaufvertrags - Herabsetzung des Kaufpreises, weil das Grundstück deutlich weniger wert ist, als angenommen - verjährt?
In 10 Jahren gemäß § 196 BGB? Wenn ja, ab welchem Zeitpunkt?
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