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§ 313 BGB Verjährung

 
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ship
Troll-Verdacht


Anmeldungsdatum: 16.10.2008
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 31.10.08, 09:14    Titel: § 313 BGB Verjährung Antworten mit Zitat

Hallo,

weiß jemand, ob und wann ein bis dahin außergerichtlich geltendgemachter Anspruch nach § 313 BGB auf Anpassung eines Grundstückskaufvertrags - Herabsetzung des Kaufpreises, weil das Grundstück deutlich weniger wert ist, als angenommen - verjährt?
In 10 Jahren gemäß § 196 BGB? Wenn ja, ab welchem Zeitpunkt?

Freundliche Grüße
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